Ritter Markus · Nationalrat · 2012-09-19
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-19
Wortprotokoll
Die Schweizer Landwirtschaft hat 1996 mit Artikel 104 der Bundesverfassung und 1999 mit der darauf basierenden Agrargesetzgebung vom Schweizervolk einen neuen Auftrag für die Erbringung ihrer Leistungen erhalten. Die Herausforderungen für die Landwirtschaft, die sich daraus ergeben, waren und sind hoch. Der Staat hat sich aus der Preis- und Absatzgarantie zurückgezogen. Die landwirtschaftlichen Produkte sind dem freien Markt ausgesetzt. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft werden durch Direktzahlungen abgegolten.
Die Schweizer Landwirtschaft bewirtschaftet mit der landwirtschaftlichen Nutzfläche und der Sömmerungsfläche rund die Hälfte der Fläche unseres Landes - also rund 2 Millionen Hektaren. Die Arbeit unserer Bauernfamilien beeinflusst spürbar das Bild der Schweiz, wie es innen und aussen wahrgenommen wird. Die Landwirtschaft ist mit ihren multifunktionalen Leistungen ein wichtiger Standortfaktor der Schweiz. Gesunde Nahrungsmittel in genügender Menge, wunderschöne Landschaften für die Naherholung und den Tourismus, ökologische Ausgleichsflächen für die biologische Vielfalt und der Beitrag für eine lebendige Kultur im ländlichen Raum sind Werte, die für die Schweiz und ihre weitere Entwicklung von grundlegender Bedeutung sind. Diese Botschaften werden in einer immer stärker globalisierten Welt von der Bevölkerung bewusst gesucht und von den Medien auch transportiert. So erzeugte zum Beispiel letzten Samstag die sechsstündige Sondersendung von "Schweiz aktuell" über die Alpabfahrt in Urnäsch ein unglaubliches Medieninteresse.
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 ist daher auch eine Auslegeordnung über die Erreichung der verfassungsmässigen Ziele für die Landwirtschaft wichtig und richtig. Fehlentwicklungen sind im Interesse unseres Landes zu korrigieren. Diesbezüglich muss darauf hingewiesen werden, dass die Nachhaltigkeit mit der heutigen Agrarpolitik nicht in allen Teilen erreicht wird. Mit der Bundesverfassung wird eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion von der Landwirtschaft gefordert. Mit der Nachhaltigkeit wird ein Beitrag zu einer sicheren Versorgung der Bevölkerung angestrebt. Ebenfalls werden ökologische Ziele vorgegeben. Der Bund ergänzt nach Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe a der Bundesverfassung "das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsausweises".
Der Bruttoselbstversorgungsgrad an Lebensmitteln ist in den vergangenen Jahren weitgehend konstant geblieben. Betrachtet man aber den Nettoselbstversorgungsgrad, so ist zu [PAGE 1504] erkennen, dass dieser Wert kontinuierlich sinkt und nun nur noch 54 Prozent erreicht. Die Differenz ergibt sich aus importierten Dünge- und Futtermitteln. Der grosse Verlust an Kulturland hinterlässt ebenfalls deutliche Spuren bei der Versorgung im Inland. Die Faktenlage bedarf im Rahmen der Diskussion einer vertieften Betrachtung durch das Parlament.
Mit über 120 000 Hektaren ökologischer Ausgleichsfläche konnte in diesem Bereich ein hoher Wert erreicht werden. Eine weitere Ausdehnung würde zulasten der Nahrungsmittelproduktion gehen. Dies ist nicht erwünscht. Es gilt, die Qualität auf den bestehenden Ökoflächen weiter zu steigern und insbesondere mit Vernetzung gezielt Elemente für Fauna und Flora zu fördern.
Unsere Bauernfamilien tragen sehr viel zu einer lebendigen ländlichen Kultur und Gesellschaft bei, zum einen mit aktivem Mittun in Politik und Vereinen, zum andern mit ihren Kindern, die zum Erhalt oftmals kleiner Dorfschulen beitragen. In vielen Bauernfamilien wird auch die ältere Generation bis ins hohe Alter zu Hause betreut oder sogar gepflegt. Neben der betrieblichen Tätigkeit führen diese Aufgaben oftmals zu hohen Belastungen. Auch in diesem dritten, dem sozialen Bereich der Nachhaltigkeit leistet die Landwirtschaft ihren Beitrag für unsere Gesellschaft.
Ebenfalls zu diesem dritten Bereich der Nachhaltigkeit gehören die Einkommen in der Landwirtschaft und die Lebensqualität auf unseren Betrieben.
Leider muss festgestellt werden, dass die Ziele in diesem Bereich nicht erreicht wurden. Der Durchschnitt des Einkommens der Betriebe liegt je Familienarbeitskraft bei 39 000 Franken pro Jahr und damit 40 Prozent unter den Vergleichseinkommen, z. B. dem Einkommen eines Gärtners - dies kann auf Seite 2098 der Botschaft nachgelesen werden. Eine Familienarbeitskraft entspricht der Arbeitsleistung von 280 Tagen zu 10 Stunden, also 2800 Jahresarbeitsstunden. Dieser Wert liegt deutlich über jenem, der zur Erzielung des Vergleichslohnes geleistet werden muss. Die Einkommenslage hat sich zudem mit einem deutlichen Rückgang in den letzten drei Jahren nochmals erheblich verschärft und im letzten Jahr stabilisiert. Diese Entwicklung wurde in der Botschaft zu wenig gewürdigt.
Nur wenige Landwirtschaftsbetriebe haben das Geld für den Aufbau einer zweiten oder gar dritten Säule für die Altersvorsorge. Aufgrund der sehr tiefen Einkommen fällt auch die Leistung der AHV bei den allermeisten Bauernehepaaren bei Erreichen des Rentenalters tief aus.
Die Einkommenssituation und der immer grösser werdende Druck auf unseren Märkten wirken sich auf das Wohlbefinden insbesondere unserer Bäuerinnen negativ aus. Erhebungen der Forschungsanstalten haben dieses Bild bestätigt. Darauf wird auch in der Botschaft zur AP 2014-2017, wie auf Seite 2097 nachgelesen werden kann, hingewiesen; es werden aber keine Massnahmen vorgeschlagen.
Zu den Forderungen der CVP/EVP-Fraktion: Die CVP/EVP-Fraktion setzt in der Landwirtschaft auf gesunde Familienbetriebe, die bei guter Führung eine Existenz für eine Bauernfamilie darstellen. 75 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe mit betriebswirtschaftlicher Buchhaltung sollen mit einer zeitgemässen Agrarpolitik und guter Betriebsführung den Vergleichslohn erreichen können. Das Wohlbefinden, insbesondere der Bäuerinnen, soll sich in den kommenden Jahren deutlich verbessern.
Die CVP/EVP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass dem Auftrag des Schweizervolkes an die Landwirtschaft in der Agrargesetzgebung Nachachtung verschafft wird. Dies gilt insbesondere für eine nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen.
Der bürokratische Aufwand darf sich mit der Umsetzung der neuen Agrargesetzgebung gegenüber heute nicht vergrössern. In der Botschaft wird beim Bund ein Stellenausbau um drei Stellen ausgewiesen.
Wir gehen davon aus, dass die Übungsanlage bei der AP 2014-2017 von keiner aussenpolitischen Öffnung ausgeht; darauf bauen wir.
In diesem Sinne sind wir für Eintreten und gegen Rückweisung.