Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2012-09-19
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-19
Wortprotokoll
"Wir Bauern brauchen faire Milchpreise" - diese Aussage ist oft auf Schildern am Strassenrand zu lesen. Damit bin ich natürlich auch einverstanden. Es ist aber so, dass wir alle faire Preise brauchen - auch viele Gewerbler, auch die KMU, denn es geht auch bei ihnen, bei der Gastro, bei der Hotellerie, beim Tourismus und vor allem auch bei den produzierenden Unternehmen, um nur einige Bereiche zu nennen, um Sein oder Nichtsein, ums Überleben.
Ich habe bei Artikel 2 einen Antrag zu einem neuen Absatz 5 gestellt. Damit sollen unerwünschte Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Gewerbes durch Nebenerwerbstätigkeiten der Bauern beseitigt werden. Mein Antrag wurde in der WAK-NR nur knapp abgelehnt, mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Dies zeigt, dass ich mit meinem Antrag ein echtes und wichtiges Anliegen aufgenommen habe.
Als Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbandes, des Dachverbandes der KMU, und als SVP-Nationalrätin mit stets grossem Verständnis für die Anliegen der Landwirtschaft ist es für mich ganz wichtig, dass zwischen Bauern und Gewerblern ein gutes Einvernehmen herrscht. Voraussetzung dazu sind faire Wettbewerbsbedingungen und gleich lange Spiesse. Die Landwirtschaft sollte sich primär auf ihr Kerngeschäft, die Produktion von qualitativ hochstehenden Agrarprodukten, beschränken. Dafür soll sie auch eine angemessene und hinreichende staatliche Unterstützung mit gezielten Direktzahlungen und weiteren Fördermassnahmen erhalten. Wenn jedoch die Bauern andere Tätigkeiten ausüben, die das Gewerbe konkurrenzieren, muss das zu gleichen Bedingungen geschehen, das heisst ohne staatliche Unterstützung, sonst wird der Wettbewerb verzerrt. Um es ganz klar zu sagen: Den Bauern soll es freigestellt sein, Nebenerwerbstätigkeiten auszuüben, aber dann bitte ohne irgendwelche staatlichen Vergünstigungen.
Zwei wichtige Dinge bitte ich Sie bei meinem Minderheitsantrag auch noch zu beachten: Erstens kommen die Bauern immer noch in den Genuss von Vorteilen, da sie ihre Nebenerwerbe oder gewerbenahen Tätigkeiten in der billigeren Landwirtschaftszone ausüben und diese Aktivitäten mit Direktzahlungen aus dem Kerngeschäft quersubventionieren können. Und zweitens bleibt der neue Artikel 89a zur Wettbewerbsneutralität vorbehalten. Das heisst, wenn die direkt betroffenen Gewerbetreibenden im wirtschaftlich relevanten Einzugsgebiet nichts gegen gewerbenahe Tätigkeiten der Bauern einzuwenden haben, können diese trotzdem unterstützt werden. Deshalb kann ich bei Annahme meines Minderheitsantrages - das ist die Voraussetzung - auch den Minderheitsantrag Walter zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d unterstützen.
Sie sehen also, es handelt sich um einen moderaten Antrag, der überhaupt nicht gegen die Landwirtschaft gerichtet ist, sondern extreme Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Gewerbes beseitigen soll. Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, und danke Ihnen im Namen der KMU-Wirtschaft, des Rückgrats der schweizerischen Volkswirtschaft, herzlich dafür.