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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-09-19

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-09-19

Wortprotokoll

Bei der landwirtschaftlichen Grundbildung ist es klar: Es kann eine zweijährige Attestausbildung sein oder eine dreijährige Ausbildung zum Landwirt mit einem Fähigkeitszeugnis in der Landwirtschaft. Der Begriff "landwirtschaftliche Ausbildung" ist etwas offener, das wird dann genauer umschrieben. Im bisherigen Recht ist das eben auch umschrieben. Es können auch Ausnahmen gewährt werden: Bei kleineren Bergbetrieben brauchen wir heute keine Ausbildung. Man kann auch eine verkürzte Ausbildung machen, um die Berechtigung für Direktzahlungen zu bekommen. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, die Besitzstandwahrung zu erwähnen: Wer heute bereits in der Landwirtschaft tätig ist und Direktzahlungen bekommt, muss nicht zusätzlich Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, um weiterhin Direktzahlungen zu bekommen.