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Müller Geri · Nationalrat · 2012-09-19

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2012-09-19

Wortprotokoll

Ich spreche jetzt eher aus der Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten und nicht aus der Sicht der Futtermittelhersteller. Ich glaube, das Ziel - auch in diesem Kapitel - muss doch sein, nicht einfach möglichst viel zu haben, sondern etwas möglichst Gutes zu haben. Wenn man jetzt bei diesen Regulierungen darauf schaut, dass man an diesem Ziel festhalten kann, eben Gutes zu erreichen, dann kommt man zu anderen Schlüssen, als sie mein Vorredner gezogen hat. Es ist natürlich schon so, dass man weiss, dass bei der ganzen Produktion von landwirtschaftlichen Produkten die Situation bei der Fleischproduktion einen enormen Ressourcenverschleiss wie auch Wasserverbrauch darstellt. Dessen muss man sich auch bewusst sein, wenn man hier von Produktionslimiten spricht.

In diesem Block geht es um die Produktion und den Absatz von landwirtschaftlichen Produkten. Wenn man diesen Bereich anschaut, stellt man fest, dass es in der Schweiz einen grossen Unterschied gibt zum Ausland. Im Ausland machen eigentlich die Grossbetriebe einen wesentlichen Teil der landwirtschaftlichen Produktion aus. In der Schweiz ist das zum guten Glück nicht so, und es sollte auch in Zukunft nicht so sein. Deshalb ist beispielsweise bei Artikel 46 eben auch die Diskussion der Höchstbestände ein ganz wichtiger Wert, den wir von der grünen Fraktion massiv unterstützen, siehe die Minderheit Schelbert. Seine Korrektur sagt ganz klar: "Wir halten daran fest, dass es nicht darum geht, möglichst die grossen Betriebe zu bevorteilen" - deshalb soll man eben auch nicht die Entsorgungsaufgabe nur auf ein paar grosse Betriebe konzentrieren, sondern man soll das eben dispers machen, damit kleinere Betriebe dort die Möglichkeit haben, etwas zu ergänzen. Es geht hier also wirklich um eine Verteilungsfrage und nicht darum, wie das Buchstabe b dann eben ermöglicht, wieder die Grossen zu bevorzugen. Diese Bestimmung ist meines Erachtens sehr wichtig.

Eine weitere Frage ist die Frage, wie man mit der Unterstützung der Landwirtschaft umgeht. Für uns ist es klar, die Landwirtschaft verdient eine Unterstützung, schon allein deshalb, weil sie komplett andere Konditionen hat als die normalen gewerblichen Betriebe. Sie hat viele Unwägbarkeiten, die die gewerblichen Betriebe nicht haben, die einfach naturgegeben sind. Bei dem, was man aber hier versucht zu machen, zum Beispiel in Artikel 52, beim Beitrag zur Stützung der Inlandeierproduktion, macht man eigentlich genau den Fehler, dass man das Produkt unterstützt, statt dass man sagt: "Wir setzen auf den Wert der Qualität und den Wert des Tierwohls." Das sind Werte, die in der Schweiz sehr stark unterstützt werden, in der Schweiz keine Absatzprobleme herstellen, im Gegenteil, es gibt sogar Begehrlichkeiten auch aus dem Ausland. In dem Sinne sollten wir die Strategie, die sich die Schweizerinnen und Schweizer schon seit Jahren gewohnt sind und durch den Konsum auch unterstützen, mit solchen Massnahmen unterstützen und nicht eine Garantie abgeben.

Insgesamt kann man sagen, dass diese Bestimmungen in eine richtige Richtung gehen, wenn Sie die entsprechenden Anträge unterstützen, die ich jetzt nicht alle noch herunterleiern möchte. Sie gehen in Richtung einer ökologischen Landwirtschaft, die grundsätzlich eigentlich das ist, was die Bevölkerung will, was der Landwirtschaft langfristig dient, was aber eben auch dem Tierwohl entspricht.

Ich bitte Sie sehr um Unterstützung für diese Anträge.

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