Fischer Roland · Nationalrat · 2012-09-19
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2012-09-19
Wortprotokoll
Die Ausrichtung der Landwirtschaft auf den Markt ist ein Verfassungsziel. Wenn man aber die Artikel 46 bis 66 anschaut, um die es hier in Block 3 geht, so sieht man, dass sie von Massnahmen und Subventionen, welche die Marktkräfte einschränken, nur so strotzen. Auch die vorliegende Reform der Agrarpolitik bringt hier leider aus unserer Sicht zu wenig Korrekturen an. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt hier in diesem Block nicht noch zusätzliche Massnahmen beschliessen, welche dieses Ungleichgewicht zum Verfassungsziel und einer auf den Markt ausgerichteten Landwirtschaft noch stärker werden lassen. Wir Grünliberalen unterstützen deshalb sämtliche Anträge, welche die Marktkräfte stärken, und lehnen die Anträge ab, welche zu einer weiteren Schwächung des Wettbewerbs beitragen.
Es gibt zahlreiche Beispiele in der Wirtschaftsgeschichte, wo ein übermässiger Schutz vor dem Wettbewerb, Einschränkungen des Marktes sowie Monopole und Oligopole dazu führten, dass Wirtschaftszweige letztendlich geschwächt wurden oder sogar von der Bildfläche verschwanden. Die Konsumenten bezahlen zu hohe Preise, die Unternehmen erzielen zu hohe Margen, der Konkurrenzdruck entfällt, und Anreize für Innovationen und Strukturverbesserungen sinken. Die Folgen sind eine sinkende Nachfrage und eine tiefere Wettbewerbsfähigkeit. Auch die Schweiz hat solche schmerzlichen Erfahrungen machen müssen, man erinnere sich z. B. an das Bierkartell.
Herr Nationalrat Aebi hat heute Morgen darauf hingewiesen, dass kein anderes industrialisiertes Land so viel Nahrungsmittel pro Einwohner importiert wie die Schweiz. Kein Wunder, denn das ist genau die Folge der bisherigen Landwirtschaftspolitik, welche allzu stark auf den Schutz der Produzenten vor der Konkurrenz und auf Subventionen ausgerichtet war. Es ist eine Illusion zu glauben, dass man mit immer mehr Subventionen und Schutz vor dem Wettbewerb eine Branche stärken und konkurrenzfähig machen kann. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn wir die Marktkräfte weiter einschränken, wie das einzelne Minderheitsanträge fordern, so schaden wir nicht nur den Konsumenten, sondern letztendlich auch langfristig der Schweizer Landwirtschaft selbst.
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Der Minderheitsantrag Hassler beispielsweise, welcher die Zollkontingente betrifft, zeigt dies. Der Antrag hat zum Ziel, dass 40 Prozent der Kontingente inländischen Schlachtbetrieben zugeteilt werden. Das hätte zur Folge, dass die begünstigten Betriebe - es sind offenbar einige wenige - ihre Margen auf Kosten der Konsumenten noch weiter erhöhen könnten. Seit der Franken so stark ist, beklagen wir uns über den zunehmenden Einkaufstourismus. Wenn wir diesem Antrag zustimmen, hat das noch höhere Preisunterschiede zum Ausland zur Folge, sodass ein noch grösserer Anreiz für die Konsumenten besteht, Produkte im Ausland einzukaufen. Das bedeutet einen noch höheren Anteil Nahrungsmittel aus dem Ausland.
Ein weiteres Beispiel ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Stützung der Inlandeierproduktion. Die Ausrichtung von Beiträgen zur Verwertung einer Überproduktion von Eiern ist abzulehnen, denn sie widerspricht dem Grundsatz einer auf den Markt ausgerichteten Landwirtschaft. Nachfrageschwankungen gehören zum Markt. Sie werden aber durch höhere Preise und die angebotenen Mengen ausgeglichen, und es ist nicht einzusehen, weshalb dieses Regulativ gerade bei der Produktion von Eiern nicht funktionieren sollte. Die Subventionen hingegen fördern eben gerade die Überproduktion.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünliberalen Fraktion, die Anträge der Minderheiten Schelbert und Bertschy anzunehmen und die Anträge der Minderheiten Hassler, de Buman und Germanier sowie die Anträge Freysinger und Bourgeois abzulehnen.