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preparatory:AB 14654

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-09-26

Wortprotokoll

Ich habe heute Morgen gesagt, dass es eigentlich zwei Kriterien sind, an denen wir Steuerreformen messen müssen, nämlich die Gerechtigkeit im weitesten Sinne und die Standortqualität. Wenn ich die Hauseigentumsbesteuerung anschaue, stelle ich fest, dass unter dem Blickwinkel dieser beiden Kriterien eine Reform eigentlich nicht nötig wäre. Das Hauseigentum in der Schweiz ist massvoll besteuert. Über die Gerechtigkeit werde ich mich gleich etwas eingehender äussern. Es funktioniert so weit, und so gesehen besteht kein dringlicher Handlungsbedarf. Aber wir stellen fest, dass dieses System trotzdem eine ständige Quelle von Ärgernis ist. Das Problem ist weniger, wie hoch wir den Eigenmietwert besteuern, 60 Prozent, 70 Prozent oder 80 Prozent; das Problem ist es zu bestimmen, was 100 Prozent sind. Hier entfacht sich eigentlich der Streit, hier ergeben sich Unterschiede. Man hat den Eindruck, dieses System sei politisch abgenutzt.

Der Bundesrat war auch im Wort. Wir hatten gesagt, wir würden einmal einen Systemwechsel prüfen und Vorschläge unterbreiten, wenn wir den Eindruck hätten, das mache Sinn. Das haben wir auch getan. Wenn der Wechsel aber aus der Sicht der Gerechtigkeit und des Standortes nicht besonders nötig ist, dann darf er zumindest nicht allzu viel kosten. Ich bin der Meinung, wir sollten die knappen Mittel dort investieren, wo es dringend sei. Ob das heute immer geschehen ist, darüber lässt sich streiten.

Wir haben uns dann die Frage gestellt, welche Gründe eigentlich für einen Systemwechsel sprechen würden. Das heutige System verlangt regelmässige Anpassungen an die Mietzinsentwicklung, und es ist, wie gesagt, immer umstritten, was eigentlich richtig ist.

Ausserdem - es wurde alles hier gesagt - ist es administrativ aufwendig. Es schafft unter den Eigentümern auch stossende Rechtsungleichheiten. Das heutige System begünstigt ganz klar Eigentümer im Vergleich zu Mietern, je tiefer man den Eigenmietwert ansetzt. Das System fördert tendenziell die Verschuldung; das halte ich eigentlich nicht für etwas besonders Gutes. Und das heutige System macht legale Steuersparmodelle attraktiv.

Rein steuertheoretisch und steuersystematisch wäre das heutige System eigentlich das gerechteste. Es wurde hier einiges Unverständnis dafür geäussert, dass man einen fiktiven Wert besteuert. Aber eigentlich ist das logisch. Wenn Sie ein grosses Vermögensgut wie eine Wohnung selber nutzen, dann sparen Sie den Mietzins, den Sie einem Dritten bezahlen müssten, wenn die Wohnung nicht Ihnen gehören würde. Wenn die Wohnung Ihnen gehört, dann bezahlen Sie die Miete sozusagen sich selber. Das ist steuersystematisch richtig; aber Sie können das natürlich nicht für alle Vermögenswerte, wie Bilder oder Autos, machen, das würde viel zu weit gehen. Welches der Eigenmietwert sein soll oder nicht, darüber kann man sich streiten. Weil wir gemäss Verfassung das Eigentum fördern sollen, ist es auch richtig, nicht den hundertprozentigen Eigenmietwert zu nehmen, sondern eben eine Grösse, die politisch zu definieren ist. Wenn denn schon der Eigenmietwert besteuert wird, macht es auch Sinn, und ist es auch richtig, dass man auch die Gewinnungskosten für diesen Eigenmietwert abziehen kann; das sind die Schuldzinsen, die Hypothekarzinsen, und die Unterhaltskosten.

Was hat uns nun dazu gebracht zu sagen, dass dieses System in der praktischen Ausführung doch nicht ganz so gerecht ist, wie es aussieht? Ich muss Ihnen hier zwei, drei Zahlen nennen, die ich in der Kommission schon genannt habe; sie zu hören war für mich selber irgendwie ein Schlüsselerlebnis: Wir stellten fest, dass wir ein Geschäft machen, wenn wir den Systemwechsel vornehmen - wenn wir den Eigenmietwert und gleichzeitig die Abzugsfähigkeit bezüglich Unterhalt und Hypotheken abschaffen -, nämlich: dass dann der Bund rund 150 Millionen Franken Mehreinnahmen hat; und die Kantone haben noch viel mehr. Das heisst im Klartext, dass insgesamt, über 100 Prozent der Eigentümer gerechnet, das Wohneigentum auf Bundesebene nicht nur nicht besteuert ist, sondern indirekt subventioniert ist. So weit, so gut.

Wenn wir das tiefer "herabbrechen", stellen wir fest, dass 58 Prozent aller Hauseigentümer eine positive Liegenschaftsrechnung haben, d. h., dass sie weniger abziehen, als ihnen als Eigenmietwert berechnet wird; sie bezahlen also Steuern. 42 Prozent haben eine negative Liegenschaftsrechnung. Wenn nun - wie ich vorhin sagte - gesamthaft, über 100 Prozent der Eigentümer gerechnet, die Rechnung negativ ist, aber 58 Prozent eine positive Rechnung haben, dann bedeutet das, dass die 42 Prozent mehr abziehen, als die ganzen 100 Prozent an Eigenmietwert angerechnet bekommen. Nun werden Sie mir sagen, das seien die armen Jungen, die sich Häuser bauen wollten. Wir haben das analysiert und haben festgestellt, dass es die Reicheren sind, die zu den 42 Prozent mit einer negativen Liegenschaftsrechnung gehören. Das ist doch ein ganz klarer [PAGE 1227] Beleg dafür, dass unser System vor allem dazu genutzt wird, Steuern zu sparen, und nicht, um jenen zu helfen, die wirklich Wohneigentum wollen.

Für mich war das der Hauptgrund dafür zu sagen: Wahrscheinlich - wie immer man es auch macht - ist der Systemwechsel nicht weniger gerecht als das, was wir heute haben, weil es eben eigentlich anders genutzt werden kann, als der Erfinder es im Sinne hatte.

Darum schlagen wir Ihnen die Abschaffung des Eigenmietwertes vor. Aber es ist uns völlig klar, dass wir dann flankierende Massnahmen treffen müssen, z. B. um den Neuerwerb von Wohneigentum zu begünstigen.

Es stellt sich die Frage der Unterhaltskosten. Rein steuertheoretisch ist es nicht mehr gerechtfertigt, Unterhaltskosten abzuziehen. Weil wir aber kein Geschäft machen wollen, haben wir eine gewisse Summe für diese flankierenden Massnahmen zur Verfügung gestellt. Wir haben ein gewisses Verständnis für die KMU, für die Betriebe des Bauunterhaltes, die möchten, dass wir hier gewisse Anreize geben. Deshalb glaube ich, dass das von uns vorgeschlagene System - das kann man modifizieren, da werden wir im Detail darauf kommen - eine gute Idee ist. Bei diesem System sagt man, dass man für einen Grundbetrag nichts abziehen könne, sondern dass das jeder selber finanzieren müsse, wenn aber etwas Besonderes vorkomme, dann solle man das gegen Beleg abziehen können. Alle paar Jahre sollte man auch eine grössere Reparatur so durchführen können. Das gegen Beleg zu machen ist wichtig, weil es dann Anreize gibt. Pauschalen bieten keine Anreize für das Gewerbe, denn man kann sie auch nutzen, wenn man nichts macht.

Wir meinen aber trotzdem, dass dieses System dann auch eine obere Begrenzung braucht - was beim Antrag der Minderheit Raggenbass leider nicht der Fall ist -, weil sonst auch der Unterhalt für Millionärsvillen, der sicherlich nicht subventioniert werden muss, steuerlich begünstigt wird.

Ein anderes Problem betrifft die Frage, was wir bieten wollen, damit das Neuerwerben eine gewisse Attraktivität hat. Hier haben wir vorgeschlagen, den Abzug für Hypothekarzinsen - mit den Jahren abnehmend - noch zuzulassen. Ich glaube, das ist nötig und ist auch im Sinne der Bundesverfassung. Hier kann man sich in der Tat über das Ausmass streiten; aber wir sind der Meinung, dass die flankierenden Massnahmen, die wir Ihnen vorgeschlagen haben, gut sind.

Ich muss hier eine ganz klare Antwort an Herrn Hans Rudolf Gysin geben: Sein Votum hat mich wirklich enttäuscht! Er hört mir im Moment nicht zu, aber Herr Gysin hat hier gesagt, der Bundesrat habe einen mickrigen Vorschlag unterbreitet - er hat das zwar etwas anders genannt. Das akzeptiere ich noch, weil das eine politische Wertung ist, die ich nicht zu kritisieren habe. Aber am Schluss hat er noch gesagt, nur die Bundeskasse mache ein Geschäft. Ich gehe natürlich davon aus, dass er ein Kenner der Materie ist, der unsere Vorschläge auch fachlich beurteilen kann. Es ist aber nicht korrekt, wenn man hier sagt, der Bund wolle ein Geschäft machen, wenn dieser bereit ist, 120 Millionen Franken für die Wohneigentumsbesteuerung zu opfern. Sie können das Ausmass kritisieren, aber verdrehen Sie bitte nicht die Fakten!

Es handelt sich um eine massvolle Vorlage. Sie bringt zusammen mit dem Bausparen 120 Millionen Franken an Mindereinnahmen. Das scheint mir ein grosser Betrag für ein Bestreben zu sein, das letztlich für die Zukunft der Schweiz nicht so schicksalhaft dringlich ist. Wir sind auch der Meinung, dass die tiefe Wohneigentumsquote nicht auf eine falsche Besteuerung oder auf eine fehlende Wohnbauförderung zurückzuführen ist. Natürlich würde es auch der Bundesrat durchaus begrüssen, wenn die Wohneigentumsquote etwas höher wäre. Untersuchungen haben aber ergeben, dass eben noch ganz andere Elemente mitspielen, zum Beispiel die Mobilität der Jungen, die den Job wechseln müssen, oder auch die Tatsache, dass die Mietwohnungen in der Schweiz eine sehr gute Qualität aufweisen und auch relativ günstig sind. Ich glaube, das sind die entscheidenden Faktoren. Natürlich hat jeder den Traum vom Wohneigentum, das sehe ich auch, aber wäre das Bedürfnis wirklich so gross und möchten alle wirklich Wohneigentum erwerben, dann hätte jetzt mehr gebaut werden müssen, denn die Preissenkungen im Wohnbausektor während der Rezession und die tiefen Hypothekarzinsen haben mehr ausgemacht als alle politischen Förderungsmassnahmen, die wir hier beschliessen können.

Der Bundesrat ist der Meinung, Sie sollten bei dieser Förderung finanziell nicht über das hinausgehen, was Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Dabei rechne ich nicht mit 10 oder 20 Millionen Franken, sondern es geht um andere Grössenordnungen; das ist Geld, das wir besser anderswo investieren sollten. Aus dieser Sicht kann der Bundesrat selbstverständlich auch mit einer modifizierten Vorlage leben. Man kann vielleicht das heutige System verbessern, aber der Bundesrat ist der Meinung, dass der Vorschlag der WAK zu weit geht. Ich will das jetzt nicht im Detail kritisieren, wir werden vielleicht bei den einzelnen Anträgen noch Gelegenheit dazu haben. Aber wenn ich hier die Kosten und die einzelnen Massnahmen anschaue, so besteht meines Erachtens eines der grossen Probleme darin, dass man 40 Prozent vom Marktmietwert abziehen und nur einen Eigenmietwert von 60 Prozent verrechnen will. Das ist aus der Sicht des Bundesrates zu wenig. Man könnte sich durchaus vorstellen, dass man fix 70 Prozent festsetzt, denn heute sind 70 Prozent eine untere Grenze; es gibt Kantone, in denen dieser Wert darüber liegt. Das könnte man sich also durchaus vorstellen. Die einzelnen Kantone könnten dann immer noch gemäss Bundesgericht an die absolut unterste Grenze gehen. Herr Aeschbacher hat das hier absolut zutreffend erklärt.

Die neue Härtefallklausel ist aus der Sicht des Bundesrates sinnvoll. Denn es ist tatsächlich so, dass Leute ohne Einkommen, die ihr Wohneigentum als Altersvorsorge vorgesehen haben, den Eigenmietwert nicht mehr verstehen. Andere Härten gibt es auch noch. Die Entlastung für die Ersterwerber im vorgesehenen Ausmass scheint dem Bundesrat aber äusserst problematisch zu sein. Hier wird wirklich die Rechtsgleichheit gegenüber den Mietern tangiert. Es ist auch so, dass jemand diesen Vorzug bekommt, ob er das Geld hat oder nicht. Das heisst, es ist eine Giesskannensubvention, die der näheren Betrachtung aus keinem Blickwinkel standhält und die doch sehr viel, nämlich bis 100 Millionen Franken, kosten kann. Man kann durchaus über solche Dinge reden, aber es darf nicht dieses Ausmass annehmen.

Wenn Sie den Systemwechsel also nicht vollziehen wollen, dann sollten Sie massvolle Retuschen vornehmen. Sonst wäre es aus der Sicht des Bundesrates besser, gar nicht auf die Vorlage einzutreten. Wir würden es aber begrüssen, wenn Sie einen massvollen Systemwechsel bewerkstelligen würden, weil wir glauben, dass damit einige Probleme ausgeräumt werden könnten. Von diesem Systemwechsel profitieren natürlich tendenziell jene, welche die Hypotheken weitgehend abbezahlt haben und deren Haus ihnen soziale Sicherheit bietet. Aber ein Anreiz zum Schuldenabzahlen ist eben nicht so schlecht. Schlechter fahren jene, die wegen hoher Verschuldung und anderen Steuersparinstrumenten eine negative Liegenschaftsrechnung haben. Aber wie ich Ihnen erläutert habe, sind das eben nicht vor allem die Armen, die Wohneigentum haben wollen, sondern jene, die das raffiniert machen und es eigentlich gar nicht bräuchten.

Zum Bausparen: Der Bundesrat hat sich der Idee des Bausparens nicht verschlossen. Ich gehöre auch zu jenen, die nicht der Meinung sind, dass der basellandschaftliche Erfolg auf dieses Modell zurückzuführen ist; denn der solothurnische Bezirk Dorneck hatte ohne diese Massnahme die noch stärkere Entwicklung. Das hat damit zu tun, dass man in Basel selber nicht mehr bauen kann und eben entweder in die Kantone Solothurn oder Baselland gehen muss.

Ich habe das damals im Zusammenhang mit der Wohnbau-Initiative untersuchen lassen. Das bedeutet, dass wahrscheinlich ein grosser Teil Mitnehmereffekte sind - man macht es natürlich, aber man bräuchte es eigentlich nicht. An sich ist eine gezielte Bausparförderung aufgrund des Förderungsartikels für das Wohneigentum in der [PAGE 1228] Bundesverfassung eine durchaus akzeptable Massnahme. Wir sind aber der Meinung, dass das Modell, wie es von der WAK beantragt wird, zu weit geht und vor allem ein Konkurrenzmodell zur Säule 3a bietet, das dann nicht genau gleich ist. Das gibt wieder eine Komplizierung, es gibt Probleme zwischen den Kantonen, und vor allem kann es auch als Steuersparinstrument missbraucht werden, wenn man nachher gar nicht baut. Man muss das Guthaben zwar bei der Auflösung des Bausparvertrages besteuern, aber man spart in der Zwischenzeit die Steuern für die Verzinsung und für das Vermögen. In diesem Sinne werden viele dieses Modell nutzen, auch wenn sie gar nicht daran denken, je zu bauen. Das ist eine Problematik. Ob man bei unserer Lösung auf der Basis der Säule 3a nicht noch eine Idee weiter gehen könnte, darüber kann man diskutieren. Was aber die WAK beantragt, lehnt der Bundesrat ab.

Kurz etwas zu den Steuerausfällen bei den beiden Modelle im Vergleich: Der Systemwechsel gemäss dem Antrag der Minderheit Raggenbass würde im Vergleich mit dem Entwurf des Bundesrates nochmals 120 Millionen Franken mehr kosten, also zusammen mit den bundesrätlichen 120 Millionen rund 240 Millionen Franken. Das ist zu viel. Ich glaube, wir sollten uns das im Moment nicht leisten. Aber man könnte wahrscheinlich im Zweitrat irgendwelche Zwischenlösungen finden. Es wäre ein attraktives Modell. Ich bin nicht der Meinung, dass unser Vorschlag einfach mickrig ist.

Das Modell der WAK ist um etwa 35 Millionen Franken billiger. Aber wir sind der Meinung, auch das gehe etwas zu weit.

Ich will jetzt nicht wiederholen, was ich Ihnen heute Morgen gesagt habe, und ich weiss, dass viele Ihrer Wählerinnen und Wähler Hauseigentümer sind. Aber ich weise Sie darauf hin, dass wir schon einmal eine Wohnbau-Initiative hatten. Ich weise Sie auch darauf hin, dass viele Eigentümer damals aus Gerechtigkeitsgründen gegen diese Initiative stimmten. Ich glaube nicht, dass es politisch korrekt wäre, jetzt einfach in einem anderen Gewand Ausfälle in der gleichen Grössenordnung zu kreieren, nachdem diese Initiative aus Rücksicht auf den Bundeshaushalt abgelehnt wurde. Ich glaube, das dürfen wir nicht tun. Der Bundesrat ist bereit, etwas zu "bluten" - im Lichte der Entscheide, die Sie vorhin getroffen haben, ist es wahrscheinlich schon zu viel. Aber ich will jetzt davon nicht abgehen. Ich kann nichts anderes machen, als an Sie zu appellieren, doch auch am Schluss noch ein bisschen Mass zu halten.

Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen. Für das Nichteintreten habe ich seit heute Morgen und heute Mittag eine gewisse Sympathie. Aber wir meinen doch, man sollte es mit dem Systemwechsel versuchen.

Der GAU wäre, Herr Rechsteiner, wenn Sie noch einen Mieterabzug kreieren würden. Dann können Sie nämlich ebenso gut nach der Familienbesteuerung heute Morgen die Steuern gerade noch einmal senken. Denn ich stelle fest: In unserem Land gibt es vor allem Mieter, und dann gibt es viele Hauseigentümer, und es gibt sehr wenig dazwischen! Wenn Sie auf der einen Seite 99 Prozent des Volkes einfach einmal als Mieter und auf der anderën Seite als Eigentümer begünstigen, dann können Sie diesen absurden Effekt auch einfacher haben.