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preparatory:AB 14662

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Unser Minderheitsantrag ist ein Antrag der Demonstration; etwas anderes bleibt einem bei dieser Art der Behandlung eines Steuerpaketes kaum noch zu sagen, nachdem Sie ja Löcher in der Grössenordnung von Hunderten von Millionen Franken in die Kasse gerissen haben, ohne sich Rechenschaft darüber abzulegen, dass die Staatsausgaben auch finanziert werden müssen.

So muss beispielsweise das Landwirtschaftsbudget finanziert werden. 2,3 Milliarden Franken kostet allein das Budget für die Direktzahlungen in der Landwirtschaft; insgesamt ist das Landwirtschaftsbudget ja 4 Milliarden schwer. Wer soll das finanzieren? Die Einnahmenausfälle, die hier beschlossen worden sind - Sie haben mir nichts, dir nichts den Anträgen der Minderheit Kaufmann zugestimmt -, führen dazu, dass hier grosse Probleme entstehen.

Beim Paket Wohneigentumsbesteuerung, das jetzt behandelt wird, handelt es sich um eine ebensolche Vorlage. Sie ist für die Hauseigentümer selbstverständlich etwas Positives, Wünschbares. Gemessen an den Notwendigkeiten besteht dieser Bedarf aber nicht.

Ich bitte Sie einfach zu überlegen, falls Sie für Überlegungen dieser Art überhaupt zugänglich sind, dass jede Rechnung, die als Folge solcher Ausfälle entsteht, auch bezahlt werden muss. Sie muss von jenen Leuten bezahlt werden, die nicht von diesen Steuervorteilen profitieren, von all jenen also, die nicht Hauseigentümer sind. Wer ist nicht Hauseigentümer? Die Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der heutigen Gesetzgebung in der Regel sowieso die Dummen sind. Sie werden wiederum die gesalzene Rechnung zu bezahlen haben, die dadurch entsteht, dass den Hauseigentümern neue Steuervorteile gewährt werden.

Es ist ja ohnehin so, dass die Hauseigentümer in aller Regel privilegiert sind. Ausnahmen gibt es, beispielsweise Rentnerinnen und Rentner, bei denen die Problematik des Hauseigentums besteht, wenn die Einnahmen zusammenschrumpfen und keine oder nur eine schlechte Pensionskasse vorhanden ist. Hier hätte niemand etwas gegen eine Härtefallregelung. Wir haben ebenfalls eine solche vorgeschlagen.

Aber was hier vorgesehen wird, sind neue Steuervorteile für Leute, die es in aller Regel nicht nötig haben, die betucht sind und auf Sonnenseite des Lebens stehen und die sich jetzt diese neuen Steuervorteile von der Mehrheit der Mieterinnen und Mieter bezahlen lassen, die in aller Regel - es gibt sicher auch reiche Mieterinnen und Mieter - weniger gut gestellt sind. Das ist nicht in Ordnung und führt zu einer bedenklichen gesellschaftlichen, staatspolitischen, aber auch volkswirtschaftlichen Fehlentwicklung.

Mit dem Rückweisungsantrag verlange ich nur etwas Elementares: Rechtsgleichheit, steuerliche Gleichbehandlung [PAGE 1219] zwischen Hauseigentümern, Mieterinnen und Mietern, d. h., dass diejenigen Steuervorteile, die jetzt neu für die Eigentümer vorgesehen werden, auch den Mieterinnen und Mietern eingeräumt werden. Das könnte mit diesem System nur über einen Mietzinsabzug bei den Steuern geschehen.

Ob das sinnvoll ist oder nicht, lasse ich dahingestellt; aber die Rechtsgleichheit zwischen diesen beiden Kategorien von Menschen kann nur so hergestellt werden. Es ist einfach so: Hauseigentümer sind keine besondere, privilegierte Gruppe von Menschen, die wie eine neue Aristokratie einer Sonderbehandlung bedürfen. Mieterinnen und Mieter sind auch Menschen, die eine anständige Behandlung brauchen, und sie haben Anspruch auf steuerliche Gleichbehandlung.

Das bitte ich Sie zu bedenken, wenn Sie über meinen Rückweisungsantrag abstimmen, der der Demonstration dient.