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preparatory:AB 146625

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-06

Wortprotokoll

Ich habe jetzt acht Seiten mit Stichworten aus Ihrer Debatte vor mir. Ich bedanke mich herzlich für diese Diskussion. Für mich ist es jetzt die vierte Debatte in dieser Grössenordnung, aus der ich unterschiedliche, aber wichtige Hinweise von Ratsmitgliedern mitnehme.

Landwirtschaft ist ganz offensichtlich nicht nur Landwirtschaft: Landwirtschaft ist auf jeden Fall eine relativ komplexe Angelegenheit. Die Landwirtschaft ist Herrn und Frau Schweizer wichtig. Wenn ich das sage, dann nehme ich Bezug auf eine Univox-Umfrage, deren Ergebnisse jüngst publiziert wurden. Diese Ergebnisse lauten, ganz grob zusammengefasst: Die Bevölkerung will selbstverständlich eine Landwirtschaft, und zwar eine umweltfreundliche, die Lebensmittel produziert. Das ist der erste Aspekt, das ist das wichtigste Kriterium - daran darf überhaupt kein Zweifel bestehen. Die Bevölkerung will eine Landwirtschaft, die einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherheit leistet, und die Bevölkerung will eine Landwirtschaft, die das Tierwohl sehr hoch hält. Die Bevölkerung glaubt an die Notwendigkeit und an die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft. Sie ist bereit, diese auch entsprechend zu unterstützen. Das wird ja immer wieder zum Ausdruck gebracht mit den Mitteln, die zur Verfügung gestellt werden.

Es ist aus meiner Sicht auch überhaupt nicht selbstverständlich, dass wir in diesem speziellen volkswirtschaftlichen Bereich, der ausserordentlich wichtig ist, die Mittel auf vier Jahre festlegen können und die Bevölkerung dahintersteht. In allen anderen Bereichen ist das nicht so. Es kommt also nicht von ungefähr. Das sehen Sie auch, wenn Sie einen Blick in die Vergangenheit werfen, denn in der Vergangenheit, in den letzten zwanzig Jahren, ist die Landwirtschaft immer wieder getragen worden, und es ist ihr auch immer wieder ein Umbau zugemutet worden. Was die Nachhaltigkeit betrifft, hat jeder einzelne Umbau dazu geführt, dass Verbesserungen resultierten, und zwar in allen drei Dimensionen: Die Kalorienproduktion wurde über die Jahre kontinuierlich und deutlich gesteigert, das Tierwohl wurde verbessert, und es wurden auch namhafte Fortschritte im ökologischen Bereich erzielt; Sie haben das alles erwähnt. Gleichzeitig hat auch die Arbeitsproduktivität deutlich zugenommen, und die Einkommen haben sich im Gleichschritt mit denen der übrigen Bevölkerung entwickelt; im Gleichschritt, ich bin mir dessen bewusst, der Level ist nach wie vor unterschiedlich.

Mehr als acht von zehn befragten Schweizerinnen und Schweizern sind aber auch der Meinung, dass die Landwirtschaft konkurrenzfähiger werden müsste und günstiger produzieren müsste. Das ist auch die Meinung des Bundesrates. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wollen wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Landwirte unternehmerisch tätig sein können und dass sie mit diesem unternehmerischen Tätigsein auch möglichst erfolgreich werden können; und das auch, wenn sich die Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren verändern werden, wovon wir ausgehen. Auch die Landwirtschaft können wir dem stetigen Wandel nicht entziehen; das will auch niemand, ich habe nichts Derartiges gehört. Wir müssen also alles unternehmen, damit wir in Zukunft eine leistungsstarke Land- und Ernährungswirtschaft haben, die ihren Auftrag erfüllen kann, und zwar einen Auftrag für die Gesellschaft und im Rahmen der gesamten Volkswirtschaft.

Was will der Bundesrat? Ich versuche die drei wesentlichen Zielsetzungen noch einmal zu erwähnen:

1. Wir wollen eine Landwirtschaft und gleichzeitig eine Ernährungswirtschaft, die sich auf den inländischen Märkten, dort zuerst, allerdings auch auf den ausländischen Märkten, erfolgreich behaupten können, und das erst noch mit möglichst wenig staatlicher Hilfe. Der Bund wird die Landwirtschaft in dieser Stossrichtung unterstützen. Unsere Bestrebungen gehen dahin, dass die Qualität gesteigert werden kann. Sagen Sie mir jetzt nicht: "Weshalb kommt er mit der Qualität? Wir sind ja Qualitätsproduzenten!" Selbstverständlich sind wir das, aber auch beim Qualitätsaspekt ist man nie am optimalsten Zustand angekommen. Die Qualität kann immer wieder verbessert werden, nur das ist gefordert, nicht mehr und nicht weniger. Dann geht es auch darum, dass wir die Nachhaltigkeit weiterhin verbessern.

2. Wir wollen eine Landwirtschaft, die vom Staat dort unterstützt wird, wo der Markt versagt oder wo Marktverzerrungen ein Handicap darstellen. Das ist einerseits vor allem beim Tierwohl und andererseits im Umweltbereich der Fall.

3. Wir wollen eine Landwirtschaft, die den Verfassungsauftrag möglichst kosteneffizient erfüllt.

Nun, in welchem Kontext bewegen wir uns? Global gesehen, sind auch wir in einem Spannungsfeld zwischen der Nachfrage nach Nahrungsmitteln einerseits und den knapper werdenden natürlichen Ressourcen andererseits. Das wird vor allem für die kommende Generation ein Thema sein. Sie wissen es, Fachleute auf der ganzen Welt arbeiten an einem sogenannten Konzept der Ernährungssicherheit, das die Herausforderungen der nachhaltigen Produktion, des Zugangs zu Nahrungsmitteln, der effizienten Verwendung und der globalen Gesamtstabilität des Nahrungssystems beinhaltet. Die Schweiz hat hier einen Beitrag zu leisten. Die Schweiz darf in diesem Kontext nicht wegsehen.

Diese globalen Entwicklungen und Herausforderungen verlangen eine konsequente Weiterentwicklung der Schweizer Landwirtschaft und unserer Agrarpolitik. Auf nationaler Ebene müssen wir unsere Hausaufgaben machen. Sie bestehen, gemessen an Artikel 104 der Bundesverfassung, vor allem in Erreichung der eben genannten Ziele. Es wurde gesagt, wir hätten die Ziele nicht scharf genug definiert. Ich bin der Meinung, dass die Ziele in der Botschaft ganz deutlich dargestellt worden sind. In der Botschaft sind vor allem auch die Ziellücken dargestellt worden. Es gibt beträchtliche Ziellücken; es gibt Ziellücken in Bezug auf die Reduktion der Umweltauswirkungen oder auch im Bereich der Tierwohlprogramme - um nur zwei dieser Lücken zu nennen. Das bisherige Direktzahlungssystem war zu wenig klar auf die [PAGE 1105] Verfassungsziele ausgerichtet; das hat zu Fehlanreizen und auch zu Ineffizienzen geführt. Das wollen wir korrigieren.

Basierend auf dieser kurzen Auslegeordnung sehe ich im Wesentlichen folgenden Handlungsbedarf: Es muss die Innovationskraft der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft erhöht werden, und es müssen auch Kosten gesenkt werden können. Es muss die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Branchen der Wertschöpfungskette gestärkt werden, damit die Marktanteile im Inland gehalten und jene im Ausland gefunden und ausgebaut werden können. Ich betone es noch einmal ganz ausdrücklich: Landwirtschaftspolitik ist eine Politik der gesamten Wertschöpfungskette. Die gute Qualität der Produkte und ein schonender Umgang mit den Ressourcen sind zentral. Der ökologische Handlungsbedarf ist unbestritten. Es geht um die Fruchtbarkeit der Böden, die sichergestellt werden muss; es geht um die Umwelt, die geschützt werden muss, insbesondere auch die Gewässer; es geht auch um die Erhaltung der Artenvielfalt.

Was bringt die Agrarpolitik 2014-2017? Wir schaffen damit, vor allem mit dem neuen Artikel 11, günstige Rahmenbedingungen, damit die Land- und Ernährungswirtschaft die Marktpotenziale optimal nutzen kann. Wir verbessern die Wirksamkeit und die Effizienz des Direktzahlungssystems, und wir leisten einen Beitrag zur Kostensenkung und zur langfristigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Das ist für mich entscheidend. Es ist keine Attacke auf die Landwirtschaft, sondern es geht darum, das vorhandene Defizit offen anzusprechen, das zu verbessern, was man verbessern kann und verbessern muss, wenn man sich international zu messen hat und weiterhin international bestehen will. Es geht um nicht mehr und um nicht weniger.

Das Kernelement der Agrarpolitik 2014-2017 ist also das weiterentwickelte Direktzahlungssystem. Damit unterstützen wir ganz gezielt die Leistungen, die ohne diese Direktzahlungen nicht oder nicht in genügendem Mass angeboten würden. Ich bin überzeugt, dass der Systemwechsel der Landwirtschaft hilft; er fordert die Landwirtschaft natürlich, vor allem aber befördert er sie. Er stärkt sie, und er verbessert ihre Wettbewerbsfähigkeit. Er wird der Landwirtschaft Sicherheit geben, weil die Instrumente und die Grundsätze mittel- bis langfristig Bestand haben sollen; ich komme gleich noch einmal darauf zu sprechen. Zudem geht es darum, dass wir Goodwill für die Landwirtschaft schaffen. Die Bedeutung des Goodwills ist nicht zu unterschätzen, das hat auch mehrfach angeklungen.

Ein Blockieren, also eine zu geringe Bereitschaft, notwendige Änderungen mitzumachen, würde da oder dort missverstanden. Mit dem neuen System eliminieren wir Schwächen des bisherigen Systems. Das neue System hat eine Maxime: "Ein Ziel, eine Massnahme". Auf diesem Wege wird ein klarer Bezug zwischen den verfolgten Zielen und den Direktzahlungsinstrumenten angestrebt.

Der Bundesrat schlägt Ihnen ein ausgewogenes System vor. Die Lebensmittelproduktion bleibt unbestrittenermassen die wichtigste Funktion der Landwirtschaft; mehr als 80 Prozent der Direktzahlungen haben auch künftig einen ganz direkten Bezug zur Produktion und zur Tierhaltung.

Wir haben Modellrechnungen gemacht; die Forschungsanstalt Agroscope hat mit verschiedensten Modellen gerechnet. Was Ihnen der Bundesrat mit der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 nun vorschlägt, ist ein Modell, das Produktion, Ökologie und Einkommen optimiert und das besser abschneidet als alle anderen Modelle, mit denen gerechnet wurde, weil sie verlangt worden waren. Letztendlich ist das bundesrätliche Modell, wenn ich eine Zahl bemühe, auch deshalb das optimalste, weil dem Sektor ein um 110 Millionen Franken grösseres Einkommen bleibt, als wenn wir mit dem herkömmlichen System weiterfahren würden. Entsprechend hat auch der Nationalrat dem Systemwechsel im Wesentlichen zugestimmt; in den wesentlichsten Punkten hat er zugestimmt.

Die Ziele der Agrarpolitik 2014-2017 sind ambitiös, ich gebe das gerne zu. Der Umstellungsschritt ist allerdings kein gewaltiger Schritt, wie gesagt wurde. Es ist ein machbarer Schritt, und für diese Umstellung stehen auch acht Jahre zur Verfügung. Das ist, glaube ich, bisher etwas zu wenig diskutiert worden. Aber es wird schon in der Botschaft von acht Jahren Übergangszeit gesprochen, und mit diesem ambitiösen Schritt fordern wir vor allem von den Bauern etwas Beweglichkeit, aber im Gegenzug werden der Landwirtschaft auf vier Jahre doch 13,67 Milliarden Schweizerfranken gesichert zur Verfügung gestellt. Das ist auch ein Angebot.

Die Vorlage ist bestens ausgewogen, sie ist in sich schlüssig, und es ist nicht unwesentlich, ich sage das noch einmal sehr bewusst, dass sie davon ausgeht, dass es eine achtjährige Übergangszeit braucht, bis die Anpassungen mit den Direktzahlungen, auf die Ziellücken gelenkt, vollzogen sein werden.

Lassen Sie mich bei diesem Einstiegsreferat drei heikle Punkte "upfront" ansprechen, und zwar weil Sie in Ihrer Kommissionsdiskussion etwas vom Bundesratspfad abgewichen sind. Es geht selbstverständlich um die Importregelung beim Fleisch - die war jetzt noch nicht so prominent in der Diskussion -, es geht um die tierbezogenen Versorgungssicherheitsbeiträge, und es geht um die Kofinanzierung der regionalen Direktzahlungsinstrumente.

Zuerst ganz wenige Worte zur Importregelung beim Fleisch: Wenn es nach Ihrer Kommission ginge - nehmen Sie mir nicht übel, wenn ich das so direkt sage -, dann würden wir einen Schritt zurück machen. Das Parlament hat vor zehn Jahren Ja gesagt zum Wettbewerb beim Fleischimport. Es hat damals auch den Kontingentsrenten den Kampf angesagt. Es wäre volkswirtschaftlich falsch, wenn die Importe wieder auf wenige grosse Schlachtunternehmungen konzentriert würden. Diese wenigen grossen Unternehmen würden dann wieder die hohen Kontingentsrenten abschöpfen. Dadurch würden die Margen zulasten von Konsumenten und Produzenten erhöht.

Mit der Lösung der Mehrheit der Kommission unterstützen Sie nicht die gewerblichen Metzgereien, wie dies gesagt wurde, sondern Sie schaffen ungleich lange Spiesse, von denen einige wenige deutlich mehr profitieren würden. Ganz abgesehen davon, gingen der Branche im Ganzen Mittel verloren, die anderswo im Zahlungsrahmen für die Agrarpolitik geholt werden müssten: Es wäre eine Prioritätensetzung zulasten von anderen wichtigen landwirtschaftlichen Anliegen.

Zu den tierbezogenen Versorgungssicherheitsbeiträgen: Da kommt aus der Kommission ein neuer Antrag, den ich entschieden ablehne. Ich lehne ihn deshalb ab, weil die vorgeschlagene Abstufung nach Tierbesatz zum Resultat führen würde, dass wir pro Jahr 290 Millionen Franken mehr an Versorgungssicherheitsbeiträgen aufwenden müssten. Über die Dauer von vier Jahren betrachtet, reden wir von 1,2 Milliarden Franken. Das ist eine gewaltige Summe, die in einen Bereich investiert würde, wo nachweislich keine Ziellücke besteht. Ich habe es schon gesagt: Wir produzieren heute mehr denn je, und wir werden mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Konzept weiterhin die Produktion steigern und nicht reduzieren. Würde sich diese Lösung aus der Kommission durchsetzen, würden andernorts Gelder fehlen, und vor allem würde das Geld fehlen, um die freiwilligen Programme auszubauen und die Ziellücken zu schliessen - Ziellücken bei der Ressourceneffizienz, bei der Biodiversität, bei den nachhaltigen Produktionssystemen, bei den die Landschaft betreffenden Aspekten und beim Tierwohl. Ich gehe davon aus, dass wir mit diesem Antrag bereits 2017 keine Mittel mehr für die Übergangsbeiträge hätten. Dann bliebe die Reform auf halbem Wege stecken, und das wollen wir selbstverständlich nicht haben.

Das Übergangsregime mit den Übergangsbeiträgen - um es noch einmal zu sagen - ist auf acht Jahre angelegt. Ich bitte Sie also, bei diesem Punkt dem Nationalrat bzw. dem Bundesrat zu folgen. Es kommt ja dann noch eine Alternativlösung in die Diskussion; wir werden sie mit grösster Sorgfalt auch diskutieren müssen. Die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Lösung lenkt aber in die falsche Richtung. Deshalb bitte ich Sie, sich vor allem auch mit den Alternativen zu beschäftigen. [PAGE 1106]

Zur Kofinanzierung bei der Vernetzung und bei der Landschaftsqualität: Die Vernetzung und die Landschaftsqualität sind beides klassische Verbundaufgaben. Mit einer Streichung der Kofinanzierung würde der neue Finanzausgleich infrage gestellt. Es geht meiner Ansicht nach nicht an, dass die Kantone bei diesen Instrumenten einen Gestaltungsspielraum haben wollen, dann aber nicht finanziell in der Pflicht sind. Die Kantone würden bei einer Streichung der Kofinanzierung zwar 20 Millionen Franken sparen, die Mittel für die Direktzahlungen beim Bund würden aber nicht aufgestockt werden. Damit ginge eine Einsparung bei den Kantonen irgendwie zulasten der Betroffenen, der diskutierten Landwirtschaft.

Ich darf ein paar von Ihnen gemachte Aussagen ganz kurz ansprechen. Ich werde Sie schonen und nicht auf alles eingehen, aber ein paar wenige Aussagen will ich ansprechen dürfen, weil sie mir von zentraler Bedeutung zu sein scheinen.

Herr Ständerat Engler hat die Angst angesprochen, dass der landwirtschaftliche Boden weniger und weniger werde. Ja, diese Angst teilen wir doch alle. Deshalb mache ich Sie auch schon jetzt darauf aufmerksam, dass sich dann, wenn wir über die Direktzahlungen beim eingezonten Bauland sprechen, die Frage stellen wird: Wollen Sie das, oder wollen Sie das nicht? Wollen wir in dieser Debatte nicht doch auch das Zeichen setzen, dass die Landwirtschaft auf die Nutzungsflächen, vor allem auf die Fruchtfolgeflächen, angewiesen ist und dass ihnen Sorge getragen werden muss - je früher, desto besser?

Herr Ständerat Engler und andere auch haben die Bürokratiefragen angesprochen. Ich habe zwischenzeitlich begriffen, wie ausserordentlich sorgfältig unsere Landwirtschaft organisiert ist und wie ausserordentlich aufwendig damit natürlich auch die Kontrollen sind; die Bürokratie ist damit nicht unerheblich. Es ist gefährlich, wenn ich die Aussage auch in diesem Kontext mache, aber ich mache sie: Wir werden mit grösster Sorgfalt darauf achten, dass wir die Umsetzung so einfach wie irgendwie möglich organisieren, damit die administrative Belastung nicht zu gross ist. In der Umstellungsphase wird es selbstverständlich eine Weile lang etwas mehr Aufwand geben. Aber wenn das neue System einmal eingespielt ist, muss es weniger werden, und darauf zielen wir.

Herr Ständerat Baumann, Sie haben die Stabilität angesprochen. Die Agrarpolitik 2014-2017 geht ganz bewusst vom Verfassungsauftrag aus. Die Verfassung ist wohl das Stabilste, was wir in unserem Lande kennen. Eine Verfassungsänderung und damit eine Grundlagenänderung wäre schon etwas Aufwendigeres, das passiert nicht jeden Tag. Auf dieser Verfassungsgrundlage gibt es eine Strategie 2025. Vor diesem Hintergrund wird sich die Agrarpolitik in den nächsten Jahren bewegen müssen. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wird ein Schritt gemacht; es ist ein notwendiger Schritt, der jetzt gemacht werden muss. Die künftigen Vorlagen für die Agrarpolitik werden die gleiche Grundlage haben und der gleichen Maxime folgen, nämlich "Ein Ziel, eine Massnahme".

Stichwort Einkaufstourismus: Wie begegnen wir diesem Einkaufstourismus? Das war auch eine Frage von Herrn Ständerat Baumann. Ich habe nur eine Antwort: Wir müssen unsere Rahmenbedingungen so verändern, dass wir wettbewerbsfähig sind, wettbewerbsfähig bleiben. Wir kommen nicht umhin, unsere Landwirtschaft in Richtung Effizienz, in Richtung Qualität voranzubringen.

Ein weiterer wesentlicher Punkt von Herrn Ständerat Baumann ist, dass er gesagt hat, dass bei diesen Schritten Familien, Menschen direkt betroffen seien. Ja, wir wissen das, ich weiss das auch. Es ist mir ein echtes Anliegen mitzuhelfen, dass man diesen Familien eine Möglichkeit gibt, dass sie ihre Betriebe sozialverträglich anpassen können. Ich gehöre übrigens - auch in der Landwirtschaft - nicht zu jenen, die glauben, dass nur grösser und noch grösser wettbewerbsfähiger sei. Wenn die kleinen Betriebe gepflegt werden, mit Herzblut betrieben werden, sind sie in der Lage, bei sich verschärfenden Wettbewerbsverhältnissen kompetitiv zu bleiben. Diese Familienbetriebe finden auch bei uns allergrösste Beachtung.

Frau Ständerätin Keller-Sutter, das Bundesamt für Landwirtschaft wird mir - damit komme ich noch einmal auf die Frage der Umsetzung, des Vollzuges und der Administration zurück - in Bälde ein Konzept vorlegen, das zeigt, wie wir die Umsetzung vornehmen wollen. Dieses Konzept berücksichtigt vor allem auch die kurz-, mittel- und längerfristigen Dimensionen sowie eine Dimension, bei der zwischen Einmaligkeit und Wiederholaktionen unterschieden wird. Wir werden dieses Konzept mit aller Sorgfalt ausgestalten, mit der Zielsetzung, die Umsetzung für die Kantone zu optimieren und sie vor allem mit minimalem Aufwand voranzutreiben.

Sie haben angeregt, dass man die Umsetzung und den Vollzug etappieren könnte. Ich habe meinerseits schon mit Landwirtschaftsdirektoren aus verschiedenen Kantonen zu diesem Thema gesprochen. Meine Antwort lautete folgendermassen: Es ist schwierig, den Umsetzungsbeginn zu etappieren. Weniger schwierig ist es, bei den Verordnungsentwürfen rasch zu handeln. Sobald wir Klarheit darüber haben, wie sich die Parlamentsentscheide bei den einzelnen Punkten festhalten lassen, können wir uns an die Ausarbeitung der Verordnungsentwürfe machen. Wir werden sie so früh wie nur irgendwie möglich in die Diskussion geben, sodass die Mitdenkzeit etwas verlängert wird und die ersten Anpassungsschritte bereits vor diesem Hintergrund gemacht werden können.

Herr Ständerat Bischof, ich habe auch nur einmal die Gelegenheit, vor dem Plenum des Ständerates zu diesem Thema zu sprechen. Ich sage nur das: Die Rohstoffsicherung ist für mich von entscheidender Wichtigkeit. Mit der Rohstoffsicherung im eigenen Land und rund um die Landwirtschaft herum sind wir natürlich besonders gefordert, ich habe es vorhin schon gesagt. Das Kulturland muss zur Verfügung stehen, das ist die erste Voraussetzung. Die Produktion ist nicht gefährdet, sie wird gefördert, die Kilokalorienproduktion hat sich über die Jahre ständig im positiven Sinne entwickelt.

Herr Ständerat Luginbühl, wir kennen den Brief der LDK, aber ich erlaube mir die Bemerkung, dass es auch innerhalb der LDK, bei den betroffenen und zuständigen Landwirtschaftsdirektoren, nicht nur eine Meinung gibt.

Die Sicherheit wurde von Herrn Ständerat Bischofberger angesprochen; ich habe sie, glaube ich, bereits kommentiert. Sie basiert auf der Verfassung und auf der Strategie 2025. Es gibt jetzt eine neue Richtung, diese wird dann aber nur noch in Nuancen justiert werden müssen und wird nicht wieder grundsätzlich korrigiert, denn es ist so: Die betroffenen Landwirte, die Landwirte, die investieren, brauchen ihrerseits Planungssicherheit, und das wollen wir mit der jetzt zur Diskussion gestellten Agrarpolitik 2014-2017 auf lange Jahre initiiert wissen.

Auf das von Frau Ständerätin Häberli-Koller angesprochene Thema Aus- und Weiterbildung hat der Bundesrat, wie Sie wissen, einen besonderen Akzent gelegt. Die mutmassliche Einigung finden wir beim Status quo, wenn ich da ein Ergebnis vorwegnehmen darf. Es ist absolut wichtig, dass auch die Landwirte deutlich mehr ausgebildet werden, damit das Gesamtverständnis gefördert wird, damit die beruflichen und auch die Führungsfähigkeiten befördert werden. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie diese Unterstützungsbemühungen unterstützen.

Ich schliesse die Kommentierung Ihrer Voten, indem ich besonders Sie, Herr Ständerat Eberle, noch einmal ausdrücklich darauf hinweise: Die produzierenden bäuerlichen Familien stehen auch bei der vorliegenden Agrarpolitik 2014-2017 absolut im Zentrum. Mindestens 80 Prozent der Direktzahlungen gehen in den produktions- und tiernahen Bereich. Es geht also um mehr als die Landwirtschaft: Es geht um die Leistungsfähigkeit der gesamten Wertschöpfungskette, auch um die Leistungsfähigkeit unserer Nahrungsmittelindustrie und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze. Es geht auch um die Wettbewerbsfähigkeit der vor- und nachgelagerten Bereiche: Da gehören der Tourismus, die Gastronomie und die Rohstoffsicherung dazu. Wenn wir die [PAGE 1107] Agrarpolitik 2014-2017 diskutieren, geht es letztlich auch um die Attraktivität unserer einzigartigen Landschaft: Auch das ist noch einmal ein Hinweis auf die Wichtigkeit bezüglich der Stützung und Förderung unseres Tourismus.

Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Agrarpolitik 2014-2017 sind die künftigen Herausforderungen zu bewältigen. Wir können uns qualitativ verbessern. Die Qualität unserer Nahrungsmittel ist hervorragend, trotzdem kann sie verbessert werden. Wenn wir die Verfassungsziele sorgfältig umsetzen, ist ein Auftrag der Gesellschaft erfüllt.

Der Bundesrat präsentiert ein fein austariertes System mit einem zumutbaren Schritt: Die Landwirtschaft wird nicht extensiviert; es werden Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige, effiziente, leistungsfähige, erfolgreiche und nachhaltig operierende Landwirtschaft geschaffen. Es geht darum, dass wir unsere Land- und Ernährungswirtschaft mit Blick auf die Ökologie und das Tierwohl zu einer der fortschrittlichsten ausgestalten, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich über die gesamte Wertschöpfungskette stärken und dass wir letztlich dem einzelnen Bauern den Handlungsspielraum belassen, damit er erfolgreich werden und sein Einkommen verbessern kann.

So viel meinerseits zum Einstieg in diese äusserst wichtige Debatte.

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