Bischofberger Ivo · Ständerat · 2012-12-06
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-06
Wortprotokoll
Unsere Landwirte haben heute wahrlich keinen leichten Stand. Die Bedürfnisse der Landwirtschaft und die damit verknüpften Erwartungen könnten im Kern nicht unterschiedlicher sein. Ökologisch und tierfreundlich sollen die Bäuerinnen und Bauern produzieren, gleichzeitig aber auch die Kalorienproduktion steigern, und dies vor allem zu einem möglichst tiefen Preis. Schleichend, quasi unter dem sibyllinischen Begriff "Strukturwandel", verringerte sich seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts einerseits die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe schweizweit von rund 240 000 auf aktuell 57 600, wobei die verbleibenden Betriebe auf durchschnittlich 20 Hektaren gewachsen sind; andererseits ging der Anteil der in der Landwirtschaft Beschäftigten von 30 Prozent auf knapp 4 Prozent zurück. Waren lange Zeit die Mechanisierung sowie die Fortschritte in Technik und Zucht die signifikanten Faktoren für den Rückgang, so sind es seit einigen Jahren vor allem wirtschaftliche Tatsachen, ja schlicht und einfach Existenzfragen, welche über die Weiterführung oder Aufgabe eines Betriebes entscheiden. All die hinter diesen nackten Zahlen verborgenen Schicksale vieler Bauernfamilien dürfen uns nicht einfach unberührt lassen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich uns nun bei der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 die alles andere als leichte Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche dafür sorgen, dass in Zukunft auch Kleinbetriebe mit Flächen zwischen 8 und 15 Hektaren und mit Tierhaltung bei produktiver Führung eine Existenz für die Bauernfamilien darstellen. Genau hier gilt es anzusetzen und diesbezüglich mit Blick auf die Beschlüsse des Nationalrates entsprechend kritische Überlegungen anzustellen und konsequenterweise auch Korrekturen vorzunehmen. Dies, kurz zusammengefasst, vor allem in zwei Bereichen:
1. Die ominösen Landschaftsqualitäts- und Biodiversitätsbeiträge einerseits, aber auch die Förderung der graslandbasierten Fütterung und Ressourceneffizienzprogramme andererseits dürfen ohne drohende Gewissensbisse ernsthaft hinterfragt werden. Denn diese äusserst subjektiv beurteilten und gewünschten Aufgaben werden grösstenteils jetzt schon von den Bauernfamilien wahrgenommen und sind nicht mit einem unverhältnismässigen Zusatzaufwand an Administrativmassnahmen in die Verantwortung des Staates zu delegieren. Die Zieldefinierung, die Ausarbeitung der Programme - so müssen beispielsweise die Daten neu GIS-basiert mit dem neuen Gades-Programm erfasst werden -, die Erfassung vor Ort sowie die Kontrollen werden einen erheblichen Mehraufwand auf Stufe Kanton, aber vor allem auch auf den Betrieben auslösen. Hier gilt einmal mehr die Losung, dass man sich auf das Wesentliche konzentrieren und das Fuder - im besten Sinne der Landwirtschaftsterminologie - nicht überladen sollte.
2. Das eigentliche Kernstück der Agrarpolitik 2014-2017 ist die Umgestaltung respektive die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems, und dies speziell in den kontrovers diskutierten Bereichen der Übergangs- wie auch der Versorgungssicherheitsbeiträge. Eröffnen bei den Übergangsbeiträgen die hohen, aber gleichzeitig stetig sinkenden Beiträge kaum Perspektiven auf ein besseres landwirtschaftliches Einkommen, so bedeutet bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen vor allem die Abschaffung der Tierbeiträge einen gewaltigen Eingriff in das bisher ausgewogene System zur Förderung der Grünlandbewirtschaftung.
Der einheitliche Flächenbeitrag berücksichtigt die Leistung der Tierhaltung für die Versorgungssicherheit nur ungenügend. Damit wird aber das Ziel der Agrarreform, sich konsequent auf die Verfassungsziele auszurichten, im Bereich des Grünlands infrage gestellt. Dieser Tatsache gilt es Rechnung zu tragen, wenn wir über den Antrag der Minderheit I zu Artikel 72 sowie über den Antrag Freitag zu Artikel 77 entscheiden. Bei diesen Anträgen sind wir gut beraten, für die landwirtschaftliche Bevölkerung Verlässlichkeit, Sicherheit und vor allem Vertrauen zu schaffen. Dies wird aber mit Blick auf Artikel 77 dann schwierig sein, wenn wir schwerpunktmässig durch die Übergangsbeiträge, die ja jährlich zurückgehen werden, die landwirtschaftlichen Einkommen stabilisieren wollen.
Eine solide Basis für das Einkommen der Bauernfamilien kann wohl nur über die Versorgungssicherheits- und die Kulturlandschaftsbeiträge erreicht werden. Die Maxime ist klar und deutlich vorgegeben. Alle in Aussicht gestellten Massnahmen müssen unseren Bäuerinnen und Bauern einen geordneten und sozialverträglichen Übergang ins neue System ermöglichen.
In diesem Zusammenhang muss zwingend auch das der jeweiligen Agrarpolitik zugrunde liegende Zeitfenster von vier Jahren überdacht werden, denn unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen dringend die genannte Planungssicherheit und eine langfristige Stabilität. Dies ist im Sinne der Äusserungen der früheren Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard, welche im Januar 2008 in einem Interview forderte: "Wir brauchen für die Landwirtschaft Gesetze, die für längere Zeit Sicherheit und Klarheit schaffen und nicht alle vier Jahre geändert werden müssen. Es gibt schlichtweg keinen anderen Bereich, der inhaltlich so häufig zur Diskussion gestellt wird wie die Landwirtschaft." In diesem Sinne sind wir gefordert.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und unseren Bäuerinnen und Bauern - metaphorisch gesprochen - ein langsames Eintauchen ins kalte Wasser zu ermöglichen, sie also nicht zu einem schicksalshaften Sprung vom 5- oder 10-Meter-Sprungturm zu zwingen.