Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-06
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-06
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 1bis insgesamt. Der Antrag der Kommission muss im Zusammenhang mit Artikel 2 Absatz 5 gesehen werden. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d wurde ebenfalls vom Nationalrat eingefügt.
Beim Vergleich von Artikel 2 Absatz 5 und Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d gemäss Nationalrat erkennt man, dass dieser einen Widerspruch geschaffen hat. In Artikel 2 Absatz 5 formuliert er: "Unterstützungsmassnahmen beschränken sich auf das Kerngeschäft der Landwirtschaft." In Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d nimmt er dann explizit "landwirtschaftsnahe Tätigkeiten" auf, also nicht das Kerngeschäft. Die Kommission ist der Meinung, dass es möglich sein muss, landwirtschaftsnahe Tätigkeiten mit Investitionshilfen zu fördern, unter der Voraussetzung, dass der Betrieb landwirtschaftlich tätig ist. Selbstverständlich gilt der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität, den wir vorhin mit Artikel 2 beschlossen haben, weiterhin. Es handelt sich also hier um einen Kompromissantrag der Kommission.