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Graf Maya · Nationalrat · 2013-03-07

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2013-03-07

Wortprotokoll

Art. 70 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag Hausammann

Festhalten

Schriftliche Begründung

Der Begriff "fördern" steht im Widerspruch zum Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe a der Bundesverfassung: Der Bundesrat "ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung eines ökologischen Leistungsnachweises". Auch der Präsident der WAK-SR hat im Ständerat zu den Direktzahlungen wörtlich gesagt: "Es sind Gelder, die Leistungen entschädigen." Der Begriff "Abgeltung" kommt dem sicher näher als der Begriff "Förderung". Förderung ist angebracht, wenn etwas aus eigener Kraft nicht erreicht werden kann, z. B. im landwirtschaftlichen Bildungsbereich wie in den übrigen Bildungsbereichen auch. Der Begriff "Abgeltung" findet seit bald 15 Jahren Verwendung in diesem Gesetz. Seit dessen Einführung war bis heute unbestritten, dass die Schweizer Bauernfamilien wirtschafts-, umwelt- und gesellschaftsrelevante Leistungen erbringen, welche systembedingt leider nicht mehr über den Produktepreis abgegolten werden können. Der Begriff hat in all diesen Jahren zu keinen Komplikationen in der Umsetzung geführt. Der Begriffswechsel würde dem Bundesrat einzig dazu dienen, dass er künftig weniger Erklärungsbedarf hat, wenn er an den Direktzahlungen etwas verändern will. Mit dem Wechsel auf den Begriff "Förderung" würden Sie aber den Bauernfamilien ihre Leistungen im gemeinwirtschaftlichen Bereich klar aberkennen und sie wieder in die Ecke der Subventionsempfänger drängen. Wollen Sie dieses falsche Signal aussenden? Was Sie damit anrichten würden, können Sie am besten abschätzen, wenn Sie sich selber in die Lage einer Bäuerin oder eines Bauern versetzen. Ein verletztes Selbstwertgefühl stärkt die Leistungsbereitschaft sicher nicht. Ich bitte Sie deshalb, an der Fassung des Nationalrates festzuhalten.

[VS]

Art. 70 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition Hausammann

Maintenir

[VS]

Angenommen gemäss Antrag Hausammann

Adopté selon la proposition Hausammann

[VS]

Art. 70a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. d, dbis, h, Abs. 3 Bst. g

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates [PAGE 122]

Abs. 3 Bst. f

Streichen

[VS]

Antrag der Minderheit

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Maier Thomas)

Abs. 1 Bst. d

d. die Flächen nicht in rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen nach der Raumplanungsgesetzgebung liegen und diese nicht vom Landeigentümer bewirtschaftet werden.

[VS]

Antrag der Minderheit

(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini)

Abs. 1 Bst. dbis

Festhalten

[VS]

Antrag der Minderheit

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini, Schelbert)

Abs. 3 Bst. f

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag der Minderheit

(Grin, Darbellay, Germanier)

Abs. 3 Bst. g

Streichen

[VS]

Art. 70a

Proposition de la majorité

Al. 1 let. d, dbis, h, al. 3 let. g

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3 let. f

Biffer

[VS]

Proposition de la minorité

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Maier Thomas)

Al. 1 let. d

d. ... légalisée au sens de la loi sur l'aménagement du territoire et que celles-ci soient exploitées par une personne autre que le propriétaire foncier.

[VS]

Proposition de la minorité

(Schelbert, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini)

Al. 1 let. dbis

Maintenir

[VS]

Proposition de la minorité

(Jans, Bertschy, Birrer-Heimo, Fässler Hildegard, Leutenegger Oberholzer, Maier Thomas, Marra, Pardini, Schelbert)

Al. 3 let. f

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition de la minorité

(Grin, Darbellay, Germanier)

Al. 3 let. g

Biffer