AB 146794
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-13
Wortprotokoll
Die Situation ist die, dass die erste Akontozahlung erst Mitte Jahr geleistet werden kann. Wieso? Weil erst in den Monaten April und Mai die Grundlagen dafür - und die Bauernbetriebe liefern sie - zur Verfügung stehen. Also sehen wir keine Möglichkeit, eine Akontozahlung in den Frühling vorzuverlegen, ohne dass wir grössere Risiken eingingen, Beträge zu früh an falsche Adressen auszubezahlen.
Das Liquiditätsproblem kann ein Thema sein. Wir können auch an eine zusätzliche Akontozahlung im Herbst denken, wenn die Grundlagen der verschiedenen Betriebe eben gesichert sind. Aber ich bitte Sie, auf eine Frühjahrsakontozahlung zu verzichten und demnach die Motion abzulehnen.