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Büttiker Rolf · Ständerat · 1999-12-21

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

Ich möchte Herrn Brändli und der WAK für die gute Aufnahme der Initiative danken. Ich bin auch mit dem von Herrn Brändli geschilderten Vorgehen einverstanden. Sie haben hier ein Beispiel, das sich in der Praxis im Kanton Baselland bewährt hat. Es ist eigentlich schade, wenn dieses Modell Baselland, das sich im Massstab eins zu eins als Wohnbauförderung in der Praxis sehr bewährt hat, wegen dem Steuerharmonisierungsgesetz ab dem 1. Januar 2001 nicht mehr möglich wäre. Es sind auch andere Kantone, die in diese Richtung gehen wollen. Es sind auch Vorstösse in diversen Kantonsparlamenten hängig. In unserem Kanton ist eine Volksinitiative für ungültig erklärt worden, natürlich mit der Begründung, dass das Steuerharmonisierungsgesetz ab Januar 2001 diese Wohnbauförderung nicht mehr zulasse.

Es sind vor allem drei Hauptgründe, die das Parlament bewegen sollten, dieser Initiative zuzustimmen und die WAK des Nationalrates zu beauftragen, eine weitere Vorlage auszuarbeiten.

1. Das Bausparen hat sich insbesondere in Deutschland und im Kanton Baselland als wirksame Eigentumsförderung bewährt. Im Kanton Baselland - Herr Fünfschilling könnte Ihnen das bestätigen - ist dadurch bisher gegen 3000 hauptsächlich jüngeren Familien ein steuervergünstigter Start zum Erwerb von Wohneigentum ermöglicht worden. Rund 60 Prozent der Personen, die im Kanton Baselland seit 1991 mit den Steuervergünstigungen Wohneigentum erwerben konnten, weisen ein Einkommen von weniger als 80 000 Franken aus. Dies bestätigt, dass diese Regelung vielen jungen Familien mit bescheidenen Einkommen den Erwerb von Wohneigentum ermöglicht hat. [PAGE 1182]

2. Das Bausparen hat in Baselland bei vergleichsweise geringen Steuerausfällen ein Mehrfaches an Investitionen ausgelöst. Gemäss Angaben der Finanzdirektion Baselland sind im Jahr 1997 durch das Bausparen Steuerausfälle von 4,3 Millionen Franken entstanden, die jedoch Investitionen von über 100 Millionen Franken ausgelöst haben. Bausparen ist damit nicht nur echte Eigentumsförderung, sondern darüber hinaus auch eine hochwirksame und wirtschaftsfördernde Massnahme. Ich glaube, es ist besser, hier mit steuerlichen Anreizen zu arbeiten als irgendwie mit ordnungspolitisch nicht unbedenklichen Impulsprogrammen, wie wir sie im National- und Ständerat auch schon behandelt haben. Durch diese Erfahrungswerte wird klar, dass Steuerausfälle durch die ausgelösten Investitionen mehr als nur kompensiert werden.

3. Ein solches Bausparmodell soll nicht für Personen gelten, die bereits über Wohneigentum verfügen. Das war die Schwäche der Volksinitiative "Wohneigentum für alle". Es ermöglicht daher, gezielt Wohneigentum für diejenigen zu fördern, die noch nicht über ein eigenes Heim verfügen.

Der steuerliche Abzug von Sparrücklagen, die dem erstmaligen Erwerb von Wohneigentum dienen, war bereits in der vom Volk verworfenen eidgenössischen Volksinitiative "Wohneigentum für alle" enthalten, gehörte aber nicht zu den von den Gegnern angefochtenen Punkten. Ich meine, dass die Stärke dieses baselländischen Modells vor allem darin liegt, dass Leute, die noch nicht über Wohneigentum verfügen, damit gefördert werden können. Ich weiss, dass das im Hinblick auf das Steuerharmonisierungsgesetz auch Herrn Bundesrat Villiger gewisse Probleme aufgibt. Aber politisch gesehen - und nach der Ablehnung der Volksinitiative "Wohneigentum für alle" - wäre das eine gute Alternative. Ich meine, das wäre eine "Vorweihnachtsfreude" für alle Leute, die - vor allem im Kanton Baselland, aber auch in anderen Kantonen - die Möglichkeit hätten, von einem solchen steuerbegünstigten Bausparen zu profitieren.

Deshalb bin ich froh, wenn Sie der einstimmigen Kommission folgen und meiner Parlamentarischen Initiative Folge geben.