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AB 146803

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-13

Wortprotokoll

Ich möchte mich noch ganz kurz zu den Bemerkungen von Herrn Ständerat Recordon und von Herrn Ständerat Berberat äussern.

Es ist nicht so, dass wir Tunesien nicht an den neuesten Entwicklungen teilhaben lassen wollen, überhaupt nicht! Es ist vielmehr so, dass wir in einer Übergangsphase sind. Das Investitionsschutzabkommen mit Tunesien wurde quasi noch als letztes gemäss den alten Regeln ausgehandelt und vereinbart. Darin kann ich keine seltsame Situation erkennen: Es gibt immer Übergangszeiten von einem Regime zum nächsten. Ich habe meinerseits in der Kommission erwähnt, dass man schon nach wenigen Jahren auf dieses Investitionsschutzabkommen zurückkommen und es dann auf den neuesten Stand führen könnte. Es ist also nicht etwas, das [PAGE 153] so lange wie das Abkommen von 1961 bestehen muss: Nach einigen Jahren könnte man darauf zurückkommen.

Tunesien ist jetzt daran interessiert, sich zu stabilisieren. Tunesien profitiert von jeder einzelnen Investition, die jetzt getätigt wird. Wenn das Abkommen, das wir vorschlagen, eben doch gewisse Fortschritte gegenüber jenem aus dem Jahr 1961 aufweist, dann ist das schon ein Fortschritt zugunsten der Investoren und damit auch des nachfragenden Landes. Ich habe in der Kommission auch gesagt, dass eine Nachverhandlung etwa ein bis zwei Jahre beanspruchen würde, falls Sie die Vorlage zurückweisen sollten.

So gesehen, wählen wir nach meiner Einschätzung zum jetzigen Zeitpunkt den geeigneteren Weg, wenn wir das nicht ganz ideale Abkommen in Kraft setzen. Damit kommen wir Tunesien entgegen und können dann nach wenigen Jahren darauf zurückkommen und das Abkommen auf den neuesten Stand bringen.

[VS]

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