Germann Hannes · Ständerat · 2013-03-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-13
Wortprotokoll
Ihre Aussenpolitische Kommission hat den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2012 eingehend beraten und insgesamt positiv gewürdigt. Sie schlägt Ihnen Kenntnisnahme des Berichtes vor und empfiehlt Ihnen Zustimmung zu den drei dem Bericht beigelegten Bundesbeschlüssen. Es handelt sich dabei um die folgenden drei Beilagen: erstens um die Botschaft zur Genehmigung der Änderung des Efta-Übereinkommens bezüglich Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und Ursprungsregeln, zweitens um die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen - das sogenannte Investitionsschutzabkommen - und drittens um den Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen im Jahr 2012. Ich werde zu diesen drei Geschäften dann je nachdem, ob es notwendig sein sollte, in der Detailberatung noch weitere Ausführungen machen. Umstritten ist namentlich das Investitionsschutzabkommen mit Tunesien, dort gab es ein Verhältnis von 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Doch zunächst nun einige generelle Ausführungen zum eigentlichen Kernstück, dem Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik: Insbesondere hat sich die Kommission mit dem Kapitel über die Bedeutung der Grenzregionen der Schweiz befasst. Unsere Kommission ist wie der Bundesrat davon überzeugt, dass die Wirtschaftsbeziehungen mit unseren direkten Nachbarn insbesondere in den Grenzregionen zu verstärken sind. Die APK betont die vorrangige Bedeutung dieser Thematik und hat den Bundesrat aufgefordert, dabei eng mit den Kantonen zusammenzuarbeiten. Ein weiteres Augenmerk gilt der multilateralen Wirtschaftszusammenarbeit, der europäischen Wirtschaftsintegration, der Rohstoffproblematik sowie dem Stand der Verhandlungen zu Freihandelsabkommen, unter anderem zu jenen mit China und Brasilien sowie zu jenem zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, das sich ja in der Explorationsphase befindet.
Lassen Sie mich nun einige Ausführungen zu den verschiedenen Kapiteln des Aussenwirtschaftsberichtes machen. In seinem Schwerpunktkapitel "Die Bedeutung der Grenzregionen der Schweiz aus der Sicht der Standortförderungspolitik und der Aussenwirtschaftspolitik" bekräftigt der Bundesrat seinen Willen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken, namentlich in den Grenzgebieten. Kommission und Bundesrat sind sich einig, dass ein gutes Verhältnis mit unseren Nachbarstaaten und mit der Europäischen Union ein wichtiger Schlüssel für unsere Exportwirtschaft ist. Der Aussenwirtschaftsbericht zeigt eindrücklich auf, dass mit den Grenzräumen der Nachbarstaaten intensive Wirtschaftsbeziehungen gepflegt werden. 57 Prozent der Schweizer Exporte gehen in die EU, 74 Prozent der Importe kommen aus der EU. Das Handelsvolumen mit der Europäischen Union belief sich zum Beispiel im Jahr 2011 auf 254 Milliarden Franken, das sind 65 Prozent des gesamten Schweizer Handelsvolumens. Dabei kommt unseren Nachbarstaaten eine überragende Bedeutung zu. Allein mit Deutschland beläuft sich unser Handelsvolumen auf fast 100 Milliarden. Das Handelsvolumen mit Italien, das mag erstaunen, ist mit 35 Milliarden das zweitgrösste. Von diesem Handel mit Italien werden - hören Sie gut zu - 50 Prozent in den Grenzregionen abgewickelt. Das Handelsvolumen mit Frankreich beträgt 30 Milliarden, und auch das Handelsvolumen mit Österreich, in der Grössenordnung von gut 14 Milliarden, ist bedeutend. Somit leisten die Grenzregionen einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Grenzregionen ist für die Beziehungen mit den Nachbarstaaten und mit der EU entscheidend. Der Bundesrat erachtet darum die Standortqualität und die Wettbewerbsfähigkeit, den Arbeitsmarkt, die Aussenwirtschaft, die Infrastruktur sowie Bildung, Forschung und Innovation als zentrale Handelsfelder des Bundes für die wirtschaftliche Entwicklung in den Grenzregionen.
Die Direktinvestitionen in diese Länder sind ebenfalls sehr gross und bedeutend, 113 Milliarden Franken insgesamt sind in den Nachbarländern investiert. Die Schweizer Firmen beschäftigen in diesen Ländern 540 000 Personen. Dem steht ein Beschäftigungseffekt infolge Direktinvestitionen der Nachbarländer in der Schweiz in der Grössenordnung von 175 000 Personen gegenüber. Auch das ist nicht ganz unbedeutend.
Die aussenwirtschaftliche Bedeutung der Grenzregionen, ich habe es betont, ist enorm. 45 Prozent der Exporte nach Deutschland und 40 Prozent der Importe aus Deutschland wickelten sich 2011 mit den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern ab. Das Handelsvolumen der Schweiz mit Baden-Württemberg ist beinahe gleich gross wie jenes zwischen der Schweiz und den USA. Gleichzeitig ist das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und Bayern mit demjenigen zwischen der Schweiz und Spanien vergleichbar.
Von den Exporten nach Frankreich entfiel 2009 rund ein Drittel auf die direkt angrenzenden Regionen Elsass, Franche-Comté, Rhône-Alpes; bei den Importen war es rund ein Viertel. Im Fall Italiens wurden 49 Prozent der Ausfuhren und 53 Prozent der Einfuhren mit den Grenzregionen Piemont, Lombardei, Aostatal und Trentino-Alto Adige abgewickelt. Im Handel mit Österreich stehen die Grenzregionen Vorarlberg und Tirol im Vordergrund.
Umso wichtiger ist in Anbetracht dieser Zahlen die Lösung anstehender Probleme mit unseren Nachbarn, etwa der Steuerstreit mit der EU, die Erbschaftssteuerproblematik mit Frankreich oder das nach wie vor hängige Luftverkehrsabkommen mit Deutschland. Hingegen haben wir von Herrn Bundesrat Schneider-Ammann mit Beruhigung zur Kenntnis genommen, dass das Problem der Maler und Gipser aus dem Fürstentum Liechtenstein offenbar gelöst ist. Ungelöst ist aber nach wie vor die Grenzgängerproblematik zwischen dem Tessin und Italien. [PAGE 147]
Immer wieder leiden Schweizer Unternehmen unter Bürokratie und Protektionismus. In Frankreich, aber auch in Italien werden Schweizer Unternehmen mit Auflagen im Wirken in diesen Regionen behindert. Allenfalls wird ihr Wirken sogar verhindert, weil es für sie sehr aufwendig wird. Auf Seite 1286 des Berichtes werden namentlich die Schwierigkeiten mit der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung angesprochen: "So müssen beispielsweise Betriebe, die Baudienstleistungen in Deutschland erbringen wollen, den deutschen Urlaubskassen Vorleistungen für Ferienentschädigungen der entsandten Arbeitnehmenden entrichten, auch wenn die Ferien für den Zeitraum der Entsendung bereits nach Schweizer Recht entschädigt werden. Eine ähnliche Regelung für die Entrichtung von Ferienentschädigungen und des 13. Monatslohns existiert im Baugewerbe in Italien. Daraus entstehen Schweizer Unternehmen zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Dienstleistungserbringungen in Deutschland oder Italien."
Es werden auch die Investitionen angesprochen, die die Schweiz in Infrastrukturen in den Grenzregionen tätigt. Etwas quer in der Landschaft, diese Bemerkung erlauben Sie dem Schaffhauser Standesvertreter, stehen die Torpedierungsversuche bei der Investition in die Bahnverbindung Basel-Schaffhausen-Konstanz oder in Richtung München. Es ist wichtig, dass die Infrastruktur auch dort stimmt.
2012 wurde vor allem Zeit in die bilateralen Beziehungen Schweiz-EU durch die Erarbeitung von Schweizer Vorschlägen zur Lösung der institutionellen Fragen investiert - dies wiederum im Zusammenhang mit dem Stromabkommen. Dazu gehören die Weiterentwicklung des Rechtsbestandes der Abkommen, die einheitliche Auslegung dieser Abkommen, Mechanismen zur Überwachung und Durchsetzung sowie die Streitbeilegung. Mit konkreten Lösungen soll im Elektrizitätsdossier für diese institutionellen Fragen ein Modell für ein künftiges Marktzugangsabkommen geschaffen werden. Bezüglich der Unternehmensbesteuerung ist ein Dialog aufgenommen worden, ich habe darauf hingewiesen. Zudem ist die EU mit einem Verhandlungsbegehren zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien an die Schweiz gelangt. Der Bundesrat hat das entsprechende Verhandlungsmandat noch im letzten Jahr definiert. Wir sind ja bereits teilweise konsultiert worden und werden uns in nächster Zeit noch einmal intensiv damit befassen.
Bei den Freihandelsabkommen mit Staaten ausserhalb der EU traten die Efta-Abkommen mit der Ukraine, Montenegro und Hongkong in Kraft. Die bilateralen Verhandlungen mit China sowie die Verhandlungen im Rahmen der Efta mit Bosnien-Herzegowina, Indien, Indonesien, den zentralamerikanischen Staaten sowie der Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan sind fortgeführt worden. Neu verhandelt man über Freihandelsabkommen mit Vietnam und Malaysia, dies im Rahmen der Efta.
Nach den Schwierigkeiten, die umfassend angelegte Doha-Runde der WTO innert nützlicher Frist zu Ende zu führen, wird im Rahmen der WTO zurzeit vor allem im Bereich der Handelserleichterungen um eine Vereinbarung gerungen. Auf plurilateraler Ebene wurde das revidierte Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen formell verabschiedet. Zur Ausdehnung des WTO-Abkommens über die Liberalisierung von Informationstechnologien sowie im Hinblick auf ein mögliches Dienstleistungsabkommen finden Diskussionen statt. Mit Russland ist der WTO zudem ein bedeutendes Neumitglied beigetreten. Wir haben uns in der Kommission auch mit der Zukunft der WTO befasst, die ja vor einer echten Bewährungsprobe steht. Hier blickt man natürlich bange oder hoffnungsvoll, je nachdem, nach Bali. Ausserdem steht die Nachfolgelösung für Pascal Lamy in den nächsten Monaten an.
Ich habe es eingangs ebenfalls angetönt: Nachhaltigkeits- und Rohstofffragen rücken vermehrt auch ins Zentrum von multilateralen oder bilateralen Verhandlungen. Die Schweiz hat sich an der Klimakonferenz in Doha zur Reduktion der CO2-Emissionen im Rahmen der zweiten Periode des Kyoto-Protokolls verpflichtet.
Bezüglich multinational tätiger Unternehmen sind Bemühungen im Gange, welche die Anwendung der im Jahre 2011 aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen fördern sollen. Im Vordergrund steht die geplante Reorganisation des nationalen Kontaktpunktes. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung wird die Prüfung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit von Geschäften im Jahr 2013 auf die überarbeiteten Standards der OECD und der internationalen Finanzkooperation ausrichten. Für den Zugang zu Rohstoffen setzt sich die Schweiz insbesondere auf multilateraler Ebene hinsichtlich der Einhaltung internationaler Verpflichtungen ein. Natürlich liegt auch dem Bundesrat an der Sicherung der Rohstoffversorgung der Schweiz. Hier sind verschiedene Ansätze möglich, etwa über die Bildung von Pflichtlagern.
2012 hat das Parlament die Botschaft zur internationalen Entwicklungszusammenarbeit 2013-2016 des Bundes verabschiedet. Damit sind die strategische Ausrichtung und die finanzielle Grundlage für die Aktivitäten der internationalen Zusammenarbeit in den kommenden vier Jahren festgelegt. Thematisch standen bei bilateralen Projekten und in der Zusammenarbeit mit multilateralen Entwicklungsbanken die grüne Wirtschaft, Steuern und Entwicklung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen im Vordergrund.
Ich verzichte jetzt auf Ausführungen zum Investitionsschutzabkommen Schweiz-Tunesien. Ich werde diese machen, wenn wir diesen Beschluss behandeln, und dort dann kurz einige Inputs geben.
Dies waren meine Ausführungen zum umfassenden Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik. Ich möchte mich ganz herzlich beim Bundesrat und bei der Verwaltung bedanken, bei Bundesrat Schneider-Ammann auch für die Aufnahme der zahlreichen Anliegen unserer Kommission.