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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-09-26

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-09-26

Wortprotokoll

Bei den Inhabern von KMU ist es ja weit verbreitet, dass sie Geschäftskredite und Investitionen für den Betrieb durch ihre private Liegenschaft sicherstellen müssen und dafür dann Hypothekarzinsen zu bezahlen haben. Es geht hier nicht um ein Steuerschlupfloch, Herr Aeschbacher, sondern um ein ganz ernsthaftes Problem. Dieser Artikel ist im Zusammenhang mit Artikel 18 Absatz 2 zu sehen, den Sie vorhin stillschweigend genehmigt haben; dieser betrifft die [PAGE 1233] Einzelunternehmungen, und der vorliegende Artikel 33 Absatz 1 Litera k betrifft die Inhaber von KMU-Betrieben, die den Betrieb als AG oder GmbH organisiert haben. Bei den Einzelunternehmungen war das bisher und ist es auch künftig kein Problem, weil wir dort nur ein Steuersubjekt haben. Diese können für solche Geschäftskredite nämlich schon heute Schuldzinsen in Abzug bringen und können das auch künftig tun, weil diese als Geschäftsaufwand anerkannt sind. Bei den juristischen Personen entsteht mit dem Systemwechsel aber ein Problem. Die AG kann zwar auch künftig ihren Darlehenszins, welchen sie an den Inhaber oder den Hauptaktionär bezahlt, als Geschäftsaufwand abziehen. Der private Inhaber oder Hauptaktionär kann aber seinen Hypothekarzins, den er für die verpfändete Liegenschaft aufbringt - die eben für das Geschäft verpfändet worden ist -, nicht mehr abziehen, weil der Schuldzinsabzug wegfällt.

Hier liegt das Problem, und hier müssen wir eine entsprechende Möglichkeit schaffen. Deshalb soll Artikel 33 Absatz 1 Litera k eingefügt werden. Ich bitte Sie namens der Mehrheit der Kommission, hier der Minderheit Raggenbass zu folgen.