Freitag Pankraz · Ständerat · 2012-12-12
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-12
Wortprotokoll
Mein Antrag bezieht sich zuerst einmal auf Artikel 77, Übergangsbeiträge, Absatz 4 Buchstabe a. Bis jetzt heisst es dort im Entwurf: "Der Bundesrat legt fest: a. die Berechnung der Beiträge für den einzelnen [PAGE 1204] Betrieb." Noch einmal, es geht um Übergangsbeiträge. Meine Ergänzung lautet jetzt: "... wobei er die Beiträge zugunsten von Betrieben mit einer hohen Differenz gemäss Absatz 3 abstufen kann." Mit hoher Differenz meine ich in erster Linie die Differenz je Hektare, es ist also quasi relativ, es ist nicht in erster Linie die absolute Differenz, die insbesondere bei grossen Betrieben entsprechend gross ausfallen würde. Es geht mir also insbesondere um kleine, auch tierintensive Betriebe, wie sie typischerweise im Berggebiet vorkommen. Die genaue Umsetzung ist auch in diesem Fall meiner Meinung nach Sache des Bundesrates.
Es ist ein bisschen schwierig: Ich spreche zu Artikel 77, aber wir befinden uns bei Artikel 72. Was ist der Zusammenhang? Ich empfehle Ihnen bei Artikel 72, Versorgungssicherheitsbeiträge, der Minderheit II (Schmid Martin), dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen, also eben auf Tierbeiträge und tierbezogene Flächenbeiträge zu verzichten. Dafür sollten Sie bei Artikel 77 einen verstärkten Ausgleich machen.
Die Idee dahinter ist folgende: Die Weiterentwicklung der Agrarpolitik verlangt Veränderungen, verlangt einen Veränderungsprozess. Das wurde, wenn ich mich richtig erinnere, im Eintreten von sämtlichen Votierenden auch so unterstützt. Dieser Veränderungsprozess muss abgefedert werden, und zwar derart, dass die Landwirtschaftsbetriebe Zeit und entsprechend auch Geld bekommen, um sich eben auf das neue System ausrichten zu können. Dafür sieht die Botschaft diese Übergangsbeiträge vor.
In der Botschaft ist auf Seite 2224 beschrieben, was das heisst: "Mit der Einführung von Übergangsbeiträgen wird die bisherige einkommenssichernde Komponente der allgemeinen Flächenbeiträge von der Fläche entkoppelt. Damit sollen die durch den Systemwechsel verursachten Umverteilungen reduziert und so ein sozialverträglicher Übergang sichergestellt werden. Der Übergangsbeitrag ist an den Betrieb gebunden und damit von der Produktion beziehungsweise von Produktionsfaktoren wie Fläche und Anzahl Tiere entkoppelt." Weiter heisst es dann: "Für die Festlegung der einzelbetrieblichen Höhe der Übergangsbeiträge wird als Ausgangsbetrag die Differenz zwischen den bisherigen allgemeinen Direktzahlungen und den neuen Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträgen herangezogen." Und noch ein letzter Satz: "Nach acht Jahren sollen die Mittel der Übergangsbeiträge vollständig in die leistungsbezogenen Direktzahlungen überführt sein."
Es geht also darum, für Betriebe, die mit dem neuen System mindestens am Anfang deutlich weniger Beiträge erhalten, einen Ausgleich zu finden. Es ist auch bereits in der Botschaft festgehalten, dass sich das nicht nur auf vier Jahre ausrichtet, sondern auf einen Zeitraum von acht Jahren. Das scheint mir sehr wichtig, weil dieser Übergang ja sicher auch Zeit brauchen wird.
Da ich eben die Vorbehalte und Sorgen teile, dass eine Anzahl Betriebe mindestens am Anfang stark betroffen sein könnte, also weniger Beiträge kriegte, bin ich eben auch der Meinung, man müsse etwas tun. Aber nach meiner Betrachtungsweise sind die Übergangsbeiträge eigentlich das richtige Gefäss für diese Thematik - sie heissen ja schliesslich auch so. Ich beantrage jetzt, noch einen Zusatz zu machen, der vorsieht, dass der Bundesrat die Beiträge zugunsten von Betrieben mit einer hohen Differenz - es gibt voraussichtlich auch solche, die nicht so eine hohe Differenz haben - abstufen können soll. Das heisst dann in der Umsetzung - auch ich habe mich natürlich mit dem Bundesamt für Landwirtschaft abgesprochen -, dass bei Betrieben, die stark betroffen sind, mit diesen Beiträgen im ersten Jahr, also 2014, die verbleibende Lücke statt wie vorgesehen zu etwa 70 Prozent sogar bis zu 85 Prozent abgedeckt werden kann.
Je nach Ausrichtung und Übergang ins neue System wird das dann in acht Jahren abnehmend sein. Ich kann Ihnen, der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen, die mathematische Kurve hier nicht vorführen, weil es darauf ankommt, wie sich dann die Bäuerinnen, Bauern und Betriebe auf das neue System einstellen; das muss man hier überall beachten. In diesem Zusammenhang erwähne ich auch, dass alle Prognosen wirklich nur Prognosen sind. Es kann niemand voraussehen, wie genau sich zum Beispiel die Glarner Bäuerinnen und Bauern auf das neue System einstellen. Man trifft einmal Annahmen. Ich stelle mir vor, dass es viele Landwirtinnen und Landwirte gibt, die sogar schneller und aktiver auf das neue System umstellen, als man es heute sieht. Für diejenigen, für die das nicht möglich ist, muss man es abfedern. Da beantrage ich Ihnen das, was ich ausgeführt habe.
Es ist zudem bei all diesen Anträgen, die sich jetzt gewissermassen gegenüberstehen - erstens Versorgungssicherheitsbeiträge abgestuft nach Tieren bzw. Flächen, zweitens Tierbeiträge gemäss Antrag Baumann, drittens Übergangsbeiträge -, immer zu beachten, dass sich die gesamte Summe an Geld, die zur Verfügung steht, nicht verändern wird; das ist unbestritten. Wenn wir daher auf der einen Seite etwas verstärken und mehr machen, dann wird das auf der anderen Seite Folgen haben.
Ich komme schnell zu meiner Beurteilung des Antrages der Mehrheit und des Antrages der Minderheit Baumann zu Artikel 72: Der Antrag der Mehrheit, mit dem man die Versorgungssicherheitsbeiträge verstärkt, bedeutet, dass man dann gegen 300 Millionen Franken pro Jahr mehr in diesem Bereich hat; es wurde vom Herrn Kommissionspräsidenten erwähnt. Man transferiert das Geld also, und da stellt sich die Frage, woher diese Mittel stammen sollen. Ich gehe davon aus, dass das Geld im Wesentlichen von den Übergangsbeiträgen genommen wird, so wurde es auch gesagt. Wenn Sie in der Botschaft nachschauen, dann sehen Sie, dass nach aktuell vorgesehenem Pfad im Jahr 2014 für Übergangsbeiträge 480 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Mit der Veränderung nimmt das dann langsam ab.
Meine Prognose: Nach der Botschaft stehen im Jahr 2017, also im letzten Jahr der Periode, 306 Millionen Franken Übergangsbeiträge zur Verfügung. Wenn Sie davon 300 Millionen wegnehmen, dann sind die Mittel für das Jahr 2017 - auch das wurde schon erwähnt - weg. Man könnte landwirtschaftlich sagen: Dann sind die weggefressen. Dann ist nichts mehr da. Das möchte ich nicht, denn ich glaube, dass wir hier wirklich etwas für die, die besonders betroffen sein werden, machen sollten, statt die Versorgungssicherheitsbeiträge für alle zu verstärken.
Dann noch zum Antrag der Minderheit Baumann: Der ist finanziell gesehen moderater, es wurde auch schon gesagt, es geht hier um etwa 150 Millionen Franken. Auch dieses Geld kommt natürlich irgendwoher. Auch das geht dann bei den Übergangsbeiträgen weg. Dort habe ich noch ein bisschen ein anderes Problem. Es gibt ja noch eine Beschränkung auf 25 Grossvieheinheiten. Das verstehe ich als Bergler auf der einen Seite gut. Auch ich unterstütze die kleinen, klassischen Familienbetriebe. Aber ich bin der Überzeugung, es wird in Zukunft zunehmend - nicht nur, aber auch - neue, grössere Betriebsformen geben, gerade da, wo es im Berggebiet eben Kleinbetriebe hat. Das heisst auch, und das weiss ich aus meiner eigenen Familie, dass die Familie an den Werktagen und am Sonntag jahraus, jahrein angebunden ist, weil bekanntlich die Kühe auch am Wochenende gemolken und betreut werden müssen. Ich glaube, das kann ein Modell sein für die einen, aber wenn wir uns darauf beschränken, finden wir mit der Zeit die Leute nicht mehr, die das machen. Darum sollten wir auch die Möglichkeit offenlassen, dass sich Betriebe zusammenschliessen, Betriebsgemeinschaften bilden usw. Das heisst dann auch, wir sollten grössere Betriebe zwar nicht speziell fördern, wir sollten sie aber auch nicht behindern und benachteiligen. Das würde man machen, wenn man sagte: Wir beschränken jetzt diese Zahlungen auf gewisse Betriebe.
Wenn Sie meinen Antrag zu Artikel 77 zusammen mit dem Antrag der Minderheit II zu Artikel 72 annehmen, dann bleiben Sie, das ist auch ein Grundsatz, natürlich beim Konzept des Bundesrates. Sie unterstützen aber den Übergang für Betriebe, die in Zukunft eine grosse Beitragsdifferenz haben, und zwar noch etwas stärker, als der Bundesrat das eigentlich wollte. Damit nehmen Sie die entsprechenden Sorgen auf. [PAGE 1205]
Kollege Baumann hat bei Artikel 77 ja einen Alternativantrag gestellt. Daraus schliesse ich, dass er sich diese Lösung auch vorstellen kann; sonst hätte er ja keinen Antrag gestellt. Aber wenn Sie, damit das auch klar ist, bei Artikel 72 der Mehrheit oder der Minderheit I zustimmen, wird mein Antrag zu Artikel 77 hinfällig, weil das Geld für diese zusätzliche Abfederung dann schlicht und einfach nicht mehr vorhanden ist. Bekanntlich können wir das Geld immer nur an einem Ort ausgeben.
Ich beantrage Ihnen also folgendes Konzept: Folgen Sie bei Artikel 72 der Minderheit II und dem Bundesrat, bei Artikel 77 meinem Antrag. Die Differenz zum Antrag Baumann ist kleiner, das können wir im Eventualfall ja noch ausdiskutieren. Der entscheidende Unterschied ist jener bei Artikel 72.
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