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preparatory:AB 14692

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-09-26

Wortprotokoll

Dieses Wohnbesteuerungspaket soll unter dem Titel der Wohneigentumsförderung verkauft werden. Das - das möchte ich hier klar festhalten - ist bei diesem gesamten Steuerpaket generell nicht der Fall. Das kommt auch bei Artikel 33 Absatz 1bis sehr klar zum Ausdruck, wo es um den Schuldzinsabzug geht. Es geht hier nicht um eine Wohneigentumsförderung, sondern es geht schlicht und ergreifend um die Steuerprivilegierung bereits privilegierter Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen, im Gegensatz etwa zu den Mietern und Mieterinnen, die absolut nichts von den Steuern abziehen können. Steuergerechtigkeit scheint hier offenbar ein Fremdwort zu sein.

Unsere Minderheit, die Minderheit II, unterstützt den Entwurf des Bundesrates, und ich möchte hier klarstellen, dass auch beim Entwurf des Bundesrates mit Steuerausfällen in der Höhe von 120 bis 150 Millionen Franken zu rechnen ist. Die Mehrheit oder - um Herrn Gysin zu beruhigen - die Minderheit Raggenbass würde diese Steuerausfälle sogar verdoppeln, und die Minderheit I, die vorhin nicht von Herrn Baader [PAGE 1234] vertreten worden ist, würde diese Steuerausfälle sogar verdreifachen.

Auch hier stellt sich wieder die Frage, wer diese Steuerausfälle bezahlt. Die Antwort liegt auf der Hand: Es sind die Mieter und die Mieterinnen. Weshalb? Ich möchte Ihnen deutlich sagen, dass bereits heute 42 Prozent der Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen eine negative Steuerrechnung haben. Was heisst das? 42 Prozent der Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen können bei den Steuern mehr abziehen, als sie an Eigenmietwert versteuern. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sind also gegenüber den Mieterinnen und Mietern bereits heute privilegiert. Es ist klar: Je begüterter diese Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sind, desto stärker sind sie gegenüber den Mieterinnen und Mietern privilegiert. Ich erinnere Sie daran: Vor zwei Jahren wurde die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" mit 59 Prozent Neinstimmen abgelehnt. Die Vox-Analyse, die nach dieser Abstimmung durchgeführt wurde, zeigte klar und deutlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung solche Steuergeschenke als unnötig und ungerecht empfindet. Ich möchte Ihnen auch nicht verhehlen, dass selbst die Mehrheit der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer diese Volksinitiative abgelehnt hat.

Wenn Sie den Anträgen der Mehrheit der WAK zu diesem Wohnbesteuerungspaket zustimmen, wird das dazu führen, dass künftig Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer 36 000 Franken von den Steuern absetzen können, inklusive der Steuerbefreiung bei der dritten Säule, mit den Beschlüssen beim Schuldzinsabzug und beim Bausparen.

Die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sind heute auch in der zweiten Säule privilegiert, mit der Möglichkeit des Vorbezuges für selbstgenutztes Wohneigentum aus dem BVG. Wir haben auch die Situation, dass auf Kantonsebene weitere Steuersenkungsprojekte in der Pipeline sind, so die Abschaffung der Handänderungssteuer und die Abschaffung der Erbschaftssteuer in zahlreichen Kantonen.

Die Absicht bei diesem Wohnbesteuerungspaket war es ursprünglich, dieses ertragsneutral auszugestalten. Das war auch immer die Absicht des Bundesrates; zumindest hat er dies so deklariert. Ich möchte Sie bitten, in dieses Steuerpaket nicht noch mehr Privilegierungen für bereits Privilegierte einzubauen. Wenn Sie das tun, ist das eine grobe Missachtung des Volkswillens, eine egoistische und unersättliche Zwängerei.

Ich bitte Sie also, die Minderheit II und somit die Fassung des Bundesrates zu unterstützen.