Graber Konrad · Ständerat · 2012-12-12
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Die von der Kommission beantragte Änderung führt zur Freistellung kleiner Parzellen, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehören, von der Belastungsgrenze. Es handelt sich dabei um Einzelparzellen in Dörfern; meistens stehen auf diesen Parzellen Gebäude, die aber keine Landwirtschaftsbetriebe mehr sind. Die Zulassung einer höheren grundpfandrechtlichen Belastung vereinfacht die administrativen Abläufe und erhöht die finanziellen Spielräume für die Besitzer. Wenn die Parzellen der landwirtschaftlichen Gesetzgebung unterstellt bleiben, kann man nämlich die Hypothek nicht erhöhen, weil diese sich nach dem Ertragswert richtet.
Der Nationalrat hat dieses Thema auch behandelt, hat es aber versäumt, hierüber abzustimmen.