AB 146991
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-12
Wortprotokoll
Ich habe mich sehr ausführlich im Eintretensreferat geäussert. Ich verzichte darauf, mich zu wiederholen. Ich lege aber grössten Wert darauf, dass nicht mit Angst operiert wird. Natürlich ist es ein Umbau, aber der Umbau ist vom Bundesrat mit allergrösster Sorgfalt vorbereitet. Die Übergangsbeiträge müssen helfen, diese Ängste abzubauen. Das System soll von den Tierhalterbeiträgen wegkommen, aber Alternativen anbieten. Wer sich bemüht, seinen Betrieb neu zu orientieren, bekommt auch die Chance, dass sich das Einkommen nicht reduziert, sondern sogar steigt. Darauf will ich hinaus.
Wir sind jetzt bei der Pièce de Résistance, das ist so, der Kommissionspräsident hat das einleitend gesagt. Ich sage Ihnen meinerseits einleitend: Folgen Sie bei Artikel 72 dem Bundesrat, dem Nationalrat und der Minderheit II. Dann empfehle ich Ihnen, dass Sie bei Artikel 77 dem Einzelantrag Freitag oder allenfalls dem Einzelantrag Baumann folgen; darauf kommen wir noch zusätzlich zu sprechen.
Wir haben das Problem der Überproduktion, wir haben das Problem der Milchschwemme, wir haben das Problem des Preises, wir haben das Problem der ökologischen Fehlentwicklung, und wir haben das Problem des Futtermittelimportes. Diese Probleme sind nicht gelöst. Ich habe in der Eintretensdebatte und auch heute Nachmittag verstanden, dass sich grundsätzlich alle von diesen Fehlentwicklungen verabschieden wollen. Es stellt sich einfach die Frage, wie das geschehen soll.
Wenn Sie mir gestatten, mache ich ein paar Bemerkungen zum Antrag der Mehrheit, zu dem Herr Bischof gesprochen hat. Sie schlagen eine Abstufung der Versorgungssicherheitsbeiträge nach Tierbesatz vor. Der Bundesrat lehnt das entschieden ab. Wieso? Weil weiterhin ein Anreiz zur Intensivierung und zur Überproduktion besteht, mit allen negativen Auswirkungen, die ich eben genannt habe. Wir würden die Volumen fördern, wir würden die Preise beschränken, wir würden die Einkommen negativ beeinflussen, die ökologischen Auswirkungen in sensiblen Gebieten negativ beeinflussen, wir würden negative Effekte auf die Umwelt weiterhin akzeptieren. Das kann ja nicht die Idee sein!
Der Unterschied zwischen dem Anreiz beim Mindest- und jenem beim Maximaltierbesatz ist hoch. Deshalb würden die Betriebe nach dem Erreichen des Maximums streben, und das würde in der Konsequenz heissen, dass nicht umgesteuert wird, sondern im Gegenteil sogar riskiert würde, dass wir die Landwirtschaft zusätzlich intensivieren. Der Mehrheitsantrag ist etwa 290 Millionen Franken schwer, und diese 290 Millionen Franken würden von den Übergangsbeiträgen zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen umgelagert: 210 Millionen über den Antrag der Mehrheit, den Herr Bischof ausgeführt hat, dazu 80 Millionen Franken, um das Verhältnis zwischen ackerbau- und graslandbasierter Landwirtschaft in der Balance zu halten, wenn es die Absicht der Agrarpolitik 2014-2017 ist, dem Ackerbau wieder etwas mehr Gewicht zu geben. 290 Millionen Franken von den Übergangsbeiträgen zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen, das ist eine horrende Summe, und sie ginge in ein Gebiet, in dem wir keine Ziellücken haben. Diese Mittel würden dann bei den anderen Programmen fehlen, ich habe das beim Eintreten gesagt. Die anderen Programme heissen Ressourceneffizienz, Biodiversität, Landschaftsqualität und Tierwohl. Würden wir der Mehrheit folgen und diese Umlagerung vornehmen, dann würde das bedeuten, dass wir bereits am Ende der Periode 2014-2017 über keine Übergangsbeiträge mehr verfügen würden, mit anderen Worten: Wir wären auf halber Strecke stehen geblieben. Ich bitte Sie also, nicht der Mehrheit zu folgen.
Zur Minderheit I (Baumann): Ich habe es gesagt, der Bundesrat will keine Tierbeiträge mehr. Die Bauern sollen nicht durch die Agrarpolitik veranlasst werden, mehr Tiere zu halten, um mehr Geld vom Bund zu bekommen. Sie sollen aufgrund der Nachfrage am Markt als Unternehmer entscheiden, wie viel Milch sie produzieren wollen. Für das Berggebiet, Herr Ständerat Baumann, bringt die Vorlage des Bundesrates wirklich gewichtige Vorteile. Sie haben sie auch aufgezählt, und ich will sie meinerseits noch einmal nennen dürfen. Wenn es um die Hangneigungen geht, wird das Berggebiet über die Hangneigungsbeiträge und die Kulturlandschaftsbeiträge sicher schon einmal sehr gut berücksichtigt. Es wird eine dritte Hangneigungsstufe eingeführt für Flächen, die 50 Prozent und mehr geneigt sind. Der allgemeine Hangbeitrag wird erhöht. Es werden neue Beiträge nach dem Anteil der Steillagen eingeführt. Damit werden die Erschwernisse der Hanglage deutlich besser berücksichtigt als heute. Davon profitieren insbesondere die kleinen Betriebe im Berggebiet. Die erschwerenden Produktionsbedingungen im Hügel- und im Berggebiet werden mit den Zonenbeiträgen für die Versorgungssicherheit und mit den Hangbeiträgen bei der Kulturlandschaft wirklich gut berücksichtigt. Dazu kommen noch die Sömmerungsbeiträge; über diese haben wir bereits diskutiert.
Der Entwurf des Bundesrates berücksichtigt die Erschwernisse statt wie heute mit 440 neu mit 650 Millionen Franken. Das ist immerhin eine Anhebung des Betrages um fast 50 Prozent. Noch einmal: Für das Berggebiet macht der Bundesrat mit seiner Vorlage sehr viel, und zwar im Rahmen eines ausgewogenen Systems.
Ich erlaube mir noch ein paar Bemerkungen zum Einzelantrag Freitag: Bei seinem Antrag profitieren insbesondere die kleineren und die viehintensiven Betriebe - er hat das [PAGE 1209] dargestellt -, also Betriebe mit verhältnismässig hohen Übergangsbeiträgen, insbesondere zu Beginn der Periode. Genau diese Betriebe sind besonders gefordert, deshalb will man ihnen entgegenkommen. Ständerat Freitag beantragt, dass man nicht bei 70, sondern bei 85 Prozent einsetzt. Mit diesem System kann der Übergang etwas erleichtert werden. Bei dieser Lösung ergäben sich bei der Mittelverteilung zwischen den Zonen und den Kantonen nur geringfügige Veränderungen.
Um es noch einmal zu sagen: Der Entwurf des Bundesrates und auch der Einzelantrag Freitag sehen einen Umbau über eine Periode von acht Jahren vor. Darüber haben wir offensichtlich zu wenig gesprochen, acht Jahre sind eine lange Zeit. Wir gehen übrigens davon aus, dass die Landwirte sich relativ rasch auf die neue Situation einstellen, dass sie relativ rasch von den Möglichkeiten Gebrauch machen und dass die Frist von acht Jahren nicht wirklich genutzt werden muss. Gemäss Botschaft stehen aber acht Jahre zur Verfügung.
Ich komme zum Einzelantrag Baumann, wenn ich diesen meinerseits schon jetzt im Gesamtkontext kommentieren darf. Ich verstehe das Anliegen, dass man im Gesetz eine explizite Befristung der Dauer der Ausrichtung von Übergangsbeiträgen vorsehen möchte; das verstehe ich. Unsererseits haben wir diese Dauer von acht Jahren bewusst nicht aufgenommen, weil zum jetzigen Zeitpunkt nur geschätzt werden kann, wie lange es dann dauern wird. Aus diesem Grund enthält der Entwurf keine Nennung einer Frist. Aber ich habe ein gewisses Verständnis, dass Sie eine Frist genannt haben wollen. Der Einzelantrag Baumann würde nur jene Betriebe bevorzugen, in denen keine Tiere gehalten werden, oder Betriebe mit Tierhaltung, welche die Förderlimiten nicht überschreiten; für diese Betriebe dürften die Übergangsbeiträge dann in den Jahren 2014 bis 2017 maximal 10 Prozent pro Jahr sinken. Im Gegenzug würden die tierintensiveren Betriebe infolge des Einzelantrages Baumann nicht von einer solchen Plafonierung profitieren können, was für diese Betriebe einen grösseren Anpassungsdruck zur Folge hätte. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn die Beteiligung an den freiwilligen Programmen deutlich schneller und intensiver wahrgenommen würde. In diesem Fall wäre der Betrag für die Übergangsbeiträge, also die Restgrösse, tendenziell noch kleiner. Die Betriebe, die vom Antrag profitieren würden, wären dann weiterhin geschützt, sodass der zusätzliche Anpassungsdruck nur die tierintensiven Betriebe betreffen würde. Ich verstehe diesen Einzelantrag als Sicherheitsnetz für bestimmte Betriebe, insbesondere für jene, welche die heutige Förderlimite nicht überschreiten.
Fazit: Mit dem Beschluss des Nationalrates und dem bundesrätlichen Entwurf erreichen wir eine Korrektur bei der Milch- und bei der Fleischproduktion. Wir stellen die Milch- und die Fleischproduktion möglichst optimal auf das natürliche Produktionspotenzial ein. Wir erreichen, dass die Grünlandnutzung ökologischer wird. Und wir erreichen auch eine bessere Einkommenswirkung der eingesetzten Mittel.
Mit dem Antrag der Mehrheit bzw. der Minderheit I (Baumann) würden demgegenüber für die Landwirtschaft Einkommensverluste resultieren, das wurde heute auch wieder gesagt. Es würden ökologische Fehlanreize bestehen bleiben, und es würde zu unerwünschten Umverteilungen kommen.
Die Einzelanträge Freitag und Baumann zu Artikel 77, ich habe es gesagt, sind grundsätzlich unterstützungswürdig, weil sie den Übergang vor allem in der Anfangsphase etwas sozialverträglicher gestalten helfen.
Ich bitte Sie also dringend, bei Artikel 72 dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen, das heisst der Minderheit II (Schmid Martin), und die Anträge der Mehrheit und der Minderheit I (Baumann) abzulehnen. Im Gegenzug empfehle ich Ihnen noch einmal den Einzelantrag Freitag zur Annahme. Ich kann mich auch dem Einzelantrag Baumann anschliessen. Da wären dann die konkreten Umsetzungsmassnahmen natürlich im Rahmen der Differenzbereinigung noch zu regeln.