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Nabholz Lili · Nationalrat · 2001-09-27

Nabholz Lili · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-27

Wortprotokoll

Namens der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen und die Anträge der Minderheit I (Gysin Remo), der Minderheit II (Wiederkehr) und den Antrag Beck abzulehnen.

Zum Antrag der Minderheit I: Wir haben in der Bundesverfassung eine klare Kompetenzregelung: In Artikel 184 werden die Mitwirkungsrechte des Parlamentes gewährleistet. Wir haben Artikel 47bis a des Geschäftsverkehrsgesetzes, der diesen Grundsatz ausführt. Wenn der Bundesrat bei klassischen Exekutivaufgaben die Führungsfunktion hat - und der Entscheid, internationale Sanktionen mitzutragen, ist ein solcher klassischer Exekutiventscheid -, so ist es wohl eine Selbstverständlichkeit, dass er dabei an die verfassungsmässige, aber auch an die gesetzliche Grundlage gebunden ist, wie wir sie schon haben, und die entsprechenden Konsultationen vornimmt. Es wäre deshalb etwas aus einem Gesamtpaket gesetzlicher Normierungen herausgebrochen, wenn wir jetzt in diesem Gesetz gewisse Dinge explizit erwähnten und sie bei anderen aussenpolitischen Entscheiden, die die Mitwirkung des Parlamentes erheischen, nicht erwähnen würden. Es ergibt sich daraus eine Inkongruenz, die allenfalls genau das bewirken könnte, was Kollege Gysin Remo befürchtet, nämlich dass das Parlament - gerade in jenen Bereichen, wo dies nicht explizit erwähnt wird - weniger konsultiert wird, und nur noch dort zum Zuge kommt, wo das Gesetz es ausdrücklich vorsieht.

Ich denke, wenn man die Mitwirkungsrechte des Parlamentes verstärken will - persönlich stehe ich voll zu diesem Anliegen -, dann ist der Ort dafür im Zusammenhang mit den Beratungen, die später stattfinden. Sie wissen, dass die Subkommission Zapfl der APK diese Aufgabe an die Hand genommen hat. Ihre Berichte werden dann von der APK beraten und werden, so hoffe ich, auch im Plenum zu einer Debatte führen. Das ist der Ort, wo es generell um diese Aufgabenteilung bzw. um das Zusammenspiel zwischen dem Bundesrat und dem Parlament gehen wird, und nicht jetzt bei einem Einzelfall.

Der Antrag der Minderheit II bewirkt genau das, was Herr Wiederkehr in seinem Eintretensvotum abgelehnt hat. Er hat nämlich dort ausgeführt, der Spielraum des Bundesrates müsse gross sein, und deshalb sei er für Eintreten. Hier engt er nun mit seinem Antrag diesen Spielraum ein. Wenn der Bundesrat und mit ihm seine Direktionen - die Direktion für Völkerrecht und die Deza - bei der Definition von Sanktionspolitiken international eine Vorreiterrolle hatten und die so genannten "smart sanctions" sogar international als sehr [PAGE 1264] diskussionswürdig vorangetrieben haben, gehe ich nicht davon aus, dass der Bundesrat selbst, der dann die Entscheidung treffen wird, sich über diese intelligenten Massnahmen hinwegsetzen wird. Vielmehr wird er sie mit in seine Entscheidfindung einbeziehen. Es kann ja nicht darum gehen, dass seine Direktionen und Verwaltungsabteilungen das eine tun und propagieren und er selbst die Massnahmen, die man im Ausland propagiert, nicht zu seinen eigenen macht.

Den Antrag Beck können wir nicht unterstützen. Im Sinne einer Leitidee kann man sich dem Antrag durchaus anschliessen, dass das humanitäre Feld möglichst ausgespart werden soll. Aber wenn man ein Gesetz macht, muss man präzis formulieren, und der Antrag Beck, der mit sehr weichen und insofern nicht klar definierten Begriffen operiert, würde es ausgesprochen schwer machen, dem Gedanken wirklich Substanz zu geben. Würden wir dann so weit gehen, dass wir es uns einfach zu eigen machen müssten, wenn z. B. Hilfswerke sagen würden, dass etwas der humanitären Überlegung widerspreche und dass etwas anderes humanitäre Hilfsgüter seien? Sind wir, wenn wir schon Gesetze machen, nicht aufgerufen, sie so klar und so präzis zu erlassen, dass sie nachher auch auf der Verordnungsstufe umgesetzt werden können?

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag Beck abzulehnen.