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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2010-12-16

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Bei Artikel 78 geht es um die Finanzierung der IV, um eine zentrale Bestimmung des ganzen IV-Rechts, nämlich um die Frage, wie viel der Bund in Zukunft an die Finanzierung der IV beitragen muss. Die Botschaft, die der Bundesrat unterbreitet hat, ist zwiespältig ausgefallen. Einerseits hat der Bundesrat gesagt: Wenn das Ziel der Revision erreicht wird und die Rentenzahl und damit die Ausgaben der IV sinken, soll die IV vom Bund nicht weniger erhalten, sondern der Bundesbeitrag soll an den bisherigen Werten, die an die IV-Finanzierung beigesteuert worden sind, gemessen werden. Gleichzeitig hat er in derselben Botschaft zur Finanzierung aber auch gesagt: Das Risiko IV kann dem Bund nicht mehr zugemutet werden. Und so sind jetzt auch die Anträge, die gestellt worden sind, zwiespältig.

Insgesamt ist es positiv, wenn die Finanzierung von der Ausgabenentwicklung abgekoppelt wird, sofern sich die Vorgaben erfüllen und man in Zukunft effektiv nicht mehr Rentenausgaben in der gleichen Höhe hat. Aber wenn es umgekehrt ist, dann muss mindestens der heutige Bundesbeitrag gewährleistet sein. Die Kommission hat meinem entsprechenden Antrag zugestimmt, mit dem die bisherige Bestimmung beibehalten wird, dass mindestens diese 37,7 Prozent Bundesbeitrag erhalten bleiben sollen.

Eine Streitfrage bleibt offen; das ist der Antrag, den ich aufrechterhalten habe. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zuzustimmen. Es geht um die Frage: Kann der Bund bei der zukünftigen Finanzierung einen Abdiskontierungsfaktor mitberücksichtigen? Kann er also bei der zukünftigen Finanzierung der IV mittels Mehrwertsteuereinnahmen noch einen Abzug vornehmen?

Die Kopplung an die Mehrwertsteuereinnahmen ist nicht bestritten. Es ist auch richtig begründet worden, dass diese Einnahmen der Wirtschaftsentwicklung folgen. Nicht logisch ist es aber, darauf noch einen Abzug vorzunehmen. Dieser Abzug, dieser Abdiskontierungsfaktor, ist faktisch ausschliesslich durch das Ziel begründet - technisch wird er mit dem Mischindex begründet -, für den Bund Einsparungen zu bewirken. Im Bericht an die Kommission wurde klar geschrieben, das sei eine Folge des Konsolidierungsprogramms des Bundes, der Bund wolle hier Einsparungen vornehmen, auf Kosten der IV.

Es ist ein Betrag, der aufgrund seiner Grössenordnung doch ins Gewicht fällt. Wenn man ihn über fünfzehn Jahre aufkapitalisiert, sind es fast 2 Milliarden Franken, die der IV hier entgehen und im Bundeshaushalt bleiben. Was bedeutet das im Effekt? Es kommt der AHV nicht zugute. Wir sind heute in der Situation, dass die IV bei der AHV mit rund 14 Milliarden Franken in der Kreide steht. Die Verzinsung wird jetzt vorübergehend vom Bund übernommen und garantiert. Aber jemand muss diese Schulden bei der AHV irgendwann zurückzahlen. Wie soll das geschehen, wenn der Bund selber auf den Mehrwertsteuereinnahmen, die in Zukunft für die IV reserviert werden, noch einen Abdiskontierungsfaktor in Abzug bringt, um sich finanziell besserzustellen?

Ich meine deshalb, dass es im Interesse einer soliden Finanzierung des Sozialwerks IV liegt, aber vor allem auch im Interesse der AHV, wenn der Bund auf dieser Finanzierung, die sonst eigentlich in Ordnung ist, nun nicht noch einen Abzug macht.

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