preparatory:AB 147073
Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16
Wortprotokoll
Die Teilnahme am Strassenverkehr erfordert eine genügende Fahrtauglichkeit; das ist gänzlich unbestritten geblieben. Besonders das Führen von Motorfahrzeugen setzt eine ausreichende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit voraus. Dies zeigt auch die bereits vielzitierte Botschaft zu Via sicura.
Wenn eine IV-Stelle im Rahmen ihrer Abklärungen, z. B. im Hinblick auf eine AHV-Hilflosenentschädigung, feststellt, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung gegeben ist, welche die Fahrtüchtigkeit infrage stellt, soll sie der Strassenverkehrsbehörde Meldung machen können. Ganz explizit soll damit das gezielte und bewusste Teilhaben von Menschen mit Behinderungen am Strassenverkehr eben nicht infrage gestellt werden. Das sind reine Unterstellungen, die jetzt hier vorgetragen wurden. Die IV finanziert ja zum Beispiel gerade auch Umbauten an Motorfahrzeugen und sorgt dafür, dass diese Leute weiterhin am Strassenverkehr teilnehmen können. Die Teilname dieser Personen am Strassenverkehr ist also mit dieser Norm überhaupt nicht infrage gestellt.
Ein Melderecht erlaubt es jedoch der Behörde, individuell konkrete Abklärungen für den Einzelfall zu veranlassen. Das war übrigens früher, bis vor einigen Jahren, bereits möglich; [PAGE 2113] es wurde dann aber vom berühmten Datenschutzbeauftragten in eigener Regie abgestellt. Er hat also eine sinnvolle Meldekultur, die bereits bestand, abgestellt.
Im Übrigen wurde der Antrag, wie er jetzt vorliegt, nicht zum ersten Mal vorgebracht. Frau Goll, es wurde also überhaupt nichts übers Knie gebrochen, sondern der Antrag lag textgleich bereits im Rahmen der 5. IV-Revision vor. Wir haben das Anliegen schon damals behandelt; es ist also nichts Neues. Man will niemanden diskriminieren. Das wird mit dieser Norm nicht der Fall sein; ich betone es noch einmal. Ich kann Sie aber mit Fällen dokumentieren, die zeigen, dass IV-Bezüger Strassenverkehrsunfälle verursacht haben, die gerade mit ihrer Behinderung etwas zu tun hatten. Wenn jemand den Arm nicht mehr richtig bewegen kann und trotzdem Auto fährt, dann gibt es ein Problem.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie also um Zustimmung zu dieser formalgesetzlichen Grundlage, die ein auch datenschutzrechtlich sauberes Meldeverfahren möglich macht. Die Kommission fällte diesen Entscheid mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen.