Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-12-16
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16
Wortprotokoll
Es geht bei diesen Artikel um ein Abwägen zwischen der öffentlichen Sicherheit und der persönlichen Freiheit. Es geht um die Sicherheit auf der Strasse. Es ist richtig, dass heute schon Ärzte eine Meldung bezüglich der Fahrtauglichkeit eines Versicherten machen können. Aber wir wissen auch, wie zurückhaltend von diesem Recht Gebrauch gemacht wird. Denn schliesslich geht es immer um das Vertrauensverhältnis des Patienten zum Arzt, und wenn ein Arzt dem Patienten, dem Versicherten, klarmachen muss, dass er nicht mehr fahrtauglich ist, dann zieht das immer eine Beeinträchtigung dieses Verhältnisses nach sich.
Wir möchten nun das Melderecht auf die IV-Stelle ausdehnen. Wie Sie gehört haben, ist diese Massnahme in die Botschaft Via sicura aufgenommen worden. Es ist also darüber nachgedacht worden, ob diese Massnahme tauglich ist. Wir von der CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützen diese Massnahme. Die Teilnahme am Strassenverkehr erfordert immer mehr eine genügende Fahrtauglichkeit und bedingt eine ausreichende körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Wir wissen auch, dass diese individuell geprüft werden müssen. Wir sprechen uns ja nicht gegen die angepassten Fahrzeuge von Behinderten aus - es ist richtig, dass es sie gibt; sie ermöglichen den Behinderten eine Teilnahme am Strassenverkehr. Wir denken hier vielmehr an jene Menschen, die sich auch selber gefährden, wenn sie sich in den Strassenverkehr begeben. Frau Goll hat wieder davon gesprochen, dass wir den Datenschutzbeauftragten nicht gefragt hätten. Ich möchte hier einmal mehr die Frage zurückgeben: Wer ist hier der Gesetzgeber, der Datenschutzbeauftragte oder wir? Ich meine, wir haben die Gesetze zu machen, und der Datenschutzbeauftragte hat im Rahmen dieser Gesetze seine Aufgabe wahrzunehmen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.