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AB 147087

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen gestehen: Mir ist immer noch nicht ganz klar, was die Mehrheit mit ihrem Antrag hier eigentlich bezweckt. Ich sage das deshalb, weil die ursprüngliche Antragstellerin, Frau Humbel, vorhin in ihrem Votum ja erwähnt hat, dass diese Bestimmung mit den Artikeln 3b und 3c in Zusammenhang steht, in denen es um die Meldung an die IV bzw. um das Verfahren bei der IV geht. Im Zusammenhang mit diesen Artikeln verstehe ich das Anliegen sehr wohl - und in diesem Zusammenhang lehnen wir diesen Mehrheitsantrag ab.

Grundsätzlich ist es ja kaum vorstellbar, dass heute zwischen den verschiedenen Versicherungsträgern keine Koordination in Bezug auf die medizinischen Massnahmen stattfindet. Ich gehe davon aus, dass die unnötigen Kosten, die Sie erwähnt haben, Frau Humbel, in der Praxis gar nicht entstehen können, weil diese Koordinationsarbeit heute bereits gemacht wird. Aber ich habe verstanden, dass es Ihnen um etwas anderes geht. Sie möchten vor allem den Krankenversicherern einen anderen Stellenwert einräumen. Das war auch Ihr ursprüngliches Anliegen bei den Artikeln 3b und 3c. Dort verlangten Sie nämlich, dass die Krankenversicherer, also die Krankenkassen, auch eine Meldung an die IV machen können und im Gegenzug dafür Informationen von der IV erhalten. Das ist in unseren Augen unhaltbar - wir haben das bereits in der Debatte zu den Artikeln 3b und 3c begründet -, und zwar aus Gründen des Datenschutzes. Wir wollen nicht, dass der Datenschutz durchlöchert wird, wenn es um sensible Daten geht, und Angaben zum Gesundheitszustand versicherter Personen sind sensible Daten.

Jetzt möchte ich Sie daran erinnern, dass wir in der Kommission nicht unbedingt eine ausgedehnte Diskussion über diese Anträge führten, auch nicht über den hier zur Diskussion stehenden Antrag. Hingegen hat der Bundesrat angeboten, uns einen Bericht zu unterbreiten, damit wir diese Frage in aller Ruhe und fundiert prüfen können. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass es einen solchen Bericht nicht brauche, und hat in der Abstimmung einen solchen Bericht abgelehnt. Das heisst: Wir haben bis heute keine qualifizierte Stellungnahme des Bundesrates auf dem Tisch, um die Frage überhaupt klären zu können. Aus diesen Gründen vermuten wir nach wie vor, dass es vor allem um eine Kostenverschiebung zwischen den verschiedenen Versicherungsträgern geht und nicht etwa um die Vermeidung von unnötigen Kosten, wie das Frau Humbel hier skizziert hat. Wir gehen davon aus, dass vor allem Kosten abgeschoben werden sollen, in diesem Falle vom KVG zur IV.

Deshalb bitten wir Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und es beim geltenden Recht zu belassen bzw. dazu zu stehen, dass es eigentlich heute schon möglich ist, in der Praxis eine Koordination vorzunehmen.

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