preparatory:AB 147121
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Frau Kollegin, Sie haben quasi gesagt, es gehe um einseitige Pflichten nur des Arbeitnehmers und nicht des Arbeitgebers. Ich bitte Sie nun doch, den Text nachzulesen, den wir hier behandeln. Da steht klar und deutlich, dass folgende Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts anwendbar seien - es sind z. B. die Sorgfalts- und Treuepflicht, die Haftung des Arbeitnehmers, der Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers; es sind eigentlich sämtliche OR-Bestimmungen. Sind Sie sich bewusst, dass sämtliche OR-Bestimmungen im Arbeitsversuch absolut Geltung haben sollen? Entschuldigung, wenn ich es doch noch sage: Hier von "Sklavenarbeit" zu reden, finde ich ein bisschen traurig.