AB 147126
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Neu soll versicherten Personen unter dem Titel "Arbeitsversuch" auch arbeitsrechtlich nichtabgesicherte Zwangsarbeit ohne Lohn zugewiesen werden können. Wir beantragen Ihnen, diese Bestimmung, die übrigens erst nach erfolgter Vernehmlassung in die Vorlage eingefügt wurde, zu streichen. Wir beantragen Ihnen diese Streichung im Wesentlichen aus den folgenden Gründen:
1. Ich muss Ihnen sagen, dass ich in unserer Kommission schon etwas erstaunt war: Arbeitsversuche statt Quoten, so lautete das Credo von Bundesrat, FDP und SVP. Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer testen können, ob sie einer beruflichen Tätigkeit gewachsen sind, und Arbeitgeber ausloten können, ob die in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkte bzw. nach Krankheit oder Unfall wieder erwerbsfähige Person ihre Arbeit zufriedenstellend ausführt, und deshalb eine Probezeit, wie sie in der Praxis ja existiert, vereinbart wird, ist durchaus sinnvoll und kann auch dazu beitragen, auf beiden Seiten Barrieren abzubauen. Aber: Auch eine Probezeit muss in einem geregelten Rahmen erfolgen. Das ist bei diesen Arbeitsversuchen nicht der Fall. So erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der vorgesehenen sechs Monate keinen Lohn, sondern lediglich Taggelder oder eine Rente, sofern solche Leistungen von der IV überhaupt verfügt wurden. Zudem sind keinerlei arbeitsrechtliche Regelungen vorgesehen. Ein solcher rechtloser Zustand ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal, ob sie gesundheitlich eingeschränkt sind oder nicht, unzumutbar.
2. Würden diese Arbeitsversuche Realität, könnte die IV künftig verfügen, dass eine gemeldete Person einem privaten Arbeitgeber zugewiesen wird und ein arbeitsrechtlich ungesichertes Arbeitsverhältnis eingehen muss. Tut diese Person das nicht, dann wird sie mit dem Entzug der Leistungen bestraft. Das wäre eine Form von moderner Sklavenarbeit, sanktioniert von der IV. Herr Triponez, selbst wenn die Person eine Rente oder ein Taggeld erhält, ist das kein Lohn; das ist ein Lohnersatz. Ich hoffe, Sie wissen, dass die durchschnittliche IV-Rente im Moment rund 1600 Franken pro Monat beträgt.
3. Sie haben sich geweigert, griffige Bestimmungen zugunsten der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderungen in die Vorlage einzubauen, und Sie können nun mit Fug und Recht von Missbräuchen bei den Sozialwerken sprechen: Dieselbe Wirtschaft, die mit Rationalisierungsmassnahmen, Sparpaketen und prekären Arbeitsbedingungen IV-Fälle produziert, profitiert davon, dass der Staat Gratisarbeit zur Verfügung stellt beziehungsweise verfügt und erst noch bezahlt. Arbeitgeber, die Menschen mit gesundheitlichen Problemen an die IV abschieben, missbrauchen tatsächlich unsere Sozialwerke. Auch diese Arbeitsversuche sind missbrauchsanfällig, das zeigen vergleichbare Instrumente wie die Einarbeitungszuschüsse gemäss IV- und Arbeitslosengesetzgebung, eigentliche Subventionen an Betriebe, die in der Arbeitslosenversicherung nachgewiesenermassen immer wieder missbraucht werden. Deshalb sagen wir Ja zur Arbeitsintegration, selbst auf Probe, gemäss der Probezeit, wie sie heute existiert - aber bitte mit Pflichten für die Arbeitgeberseite und nicht mit einseitigem Zwang für die Arbeitnehmerseite!