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Schwaller Urs · Ständerat · 2013-06-05

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte drei Bemerkungen machen, unter anderem mit Blick auf das Freizügigkeitsabkommen bzw. auf die Gleich- oder Ungleichbehandlung von In- und Ausländern:

1. Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir hier wahrscheinlich von einer Anwendung in drei Kantonen sprechen. Das heisst, in 22 oder 23 Kantonen spielt diese Frage an und für sich überhaupt keine Rolle. Ich meine, es sei vertretbar, wenn jemand sich zwar in zwei oder drei Kantonen nicht, ansonsten aber überall in der Schweiz niederlassen kann.

2. Ich habe mich beim Präsidenten des Schweizerischen Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung, Doktor Werner Bauer, informiert, was es für Auswirkungen hätte, wenn man dem nationalrätlichen Beschluss Folge leisten würde. Er führt Folgendes aus - ich finde, es ist auch interessant zuhanden der Materialien -: Die meisten Facharzttitel verlangen eine Weiterbildungszeit von fünf Jahren, einige eine solche von sechs Jahren, an einer vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung anerkannten Weiterbildungsstätte. Dies bedeutet, dass bei Annahme dieses nationalrätlichen Beschlusses alle jungen Ärztinnen und Ärzte mit einem schweizerischen Facharztdiplom jeder Spezialität, die ihre Weiterbildung in der Schweiz durchgeführt haben - ob mit in- oder ausländischem Arztdiplom -, eine Zulassung bekommen würden. Dies wäre im Verlauf der ganzen drei Jahre der Gültigkeit möglich. Ausländische Ärzte, die ihre Weiterbildung nicht oder nur zum kleineren Teil in der Schweiz absolviert haben, würden nur dann eine Zulassung bekommen, wenn sie sich für eine Hausarztpraxis qualifizieren, das heisst für allgemeine Medizin, innere Medizin, allgemeine innere Medizin, praktischer Arzt, nicht aber, wenn sie Spezialisten sind.

Interessant fand ich aber vor allem die nächste Bemerkung: Ein fünfzigjähriger Ohrenarzt aus Berlin, der keine Spitaltätigkeit von fünf Jahren in der Schweiz nachweisen kann, würde sich nicht qualifizieren; auch nicht der Psychiater, der in Frankreich oder in einem Maghreb-Staat weitergebildet worden ist und nun hier in der Schweiz tageweise praktiziert.

Darum findet der Mehrheitsantrag gerade auch die Unterstützung vonseiten des Verbandes schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte, die sagen: Wir sind gegen die Regulierung, aber wenn schon, müsste es mit dieser Lockerung sein.

3. Wir haben diskutiert, ob es drei oder fünf Jahre sein sollen. Ich habe nicht in Erfahrung bringen können, wie viele Ärzte davon betroffen sein würden. Man sagt mir, ob es drei oder fünf Jahre seien, mache zahlenmässig wahrscheinlich nicht so viel aus. Aber wir haben hier ja eine andere Übereinstimmung gesucht.

Das waren meine drei Bemerkungen. Um auf den Anfang zurückzukommen: Ich bin überzeugt, es ist vertretbar, dass wir - soweit wir das Freizügigkeitsabkommen ritzen - das hier so beschliessen, und zwar gerade auch, weil es keine flächendeckende Regulierung ist.