Guhl Bernhard · Nationalrat · 2013-03-06
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2013-03-06
Wortprotokoll
Ich spreche hauptsächlich zu Artikel 77 und bitte Sie, die Minderheit I (Hassler) zu unterstützen. Die Minderheit I lehnt sich an den Antrag der Mehrheit an: Sie will ebenfalls eine geordnete Ablösung der Übergangsbeiträge durch die neuen Programme wie graslandbasierte Produktionssystembeiträge, Landwirtschaftsbeiträge und Biodiversitätsbeiträge. Im Gegensatz zum Antrag der Minderheit II (Noser) kann der Übergang zu den erwähnten Programmen geordnet erfolgen. Mit einer prozentualen Abstufung ist sichergestellt, dass der Übergang nicht erdrutschartig erfolgt und dass er für die Bauern planbar und überblickbar ist.
Warum 15 statt 10 Prozent als maximale Abstufung? Eine höchstens 15-prozentige Abstufung gibt den Bauern etwas mehr Flexibilität, um den Betrieb auf die neuen Programme umzustellen. Wie sich jetzt bereits abzeichnet, werden sich die Bauern über Erwarten stark an den neuen Programmen beteiligen. So haben die Kantone für die Landschaftsqualitätsbeiträge bereits zahlreiche Projekte angemeldet, und diese Projekte werden den in der Botschaft vorgesehenen finanziellen Rahmen bei Weitem übersteigen. Die graslandbasierten Produktionssysteme sind für viele Bauern attraktiv. Es wäre schade, wenn der finanzielle Spielraum für die Einführung dieser neuen Programme nicht vorhanden wäre. Wir befürchten, dass mit einer Abstufung von höchstens 10 Prozent dieser Spielraum zu stark eingeengt würde. An einem Workshop der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, an dem vor allem Vertreter der Bauernverbände der Bergkantone teilgenommen haben, haben sich die Teilnehmer ebenfalls für eine Abstufung von höchstens 15 Prozent ausgesprochen.
Wir sind überzeugt, dass wir mit dem Antrag der Minderheit I eine moderate und realistische Lösung für die Ablösung der Übergangsbeiträge vorschlagen. Wir bitten Sie daher, die Minderheit I (Hassler) zu unterstützen.
Zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass die BDP-Fraktion die Aufstockung des Zahlungsrahmens um 160 Millionen Franken, also den Antrag der Minderheit Rösti, befürwortet.