Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-03-06
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-03-06
Wortprotokoll
In Block 2 geht es vor allem um das Direktzahlungssystem und um den Zahlungsrahmen. Bei Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe d stimmen wir Grünen mit der Mehrheit. Die Bewirtschaftung von Land in bestehenden Bauzonen, insbesondere am Siedlungsrand, soll weiterhin zum Bezug von Direktzahlungen berechtigen. Entfallen diese Beiträge, droht die Überbauung. Nach der Annahme der Revision des Raumplanungsgesetzes können allfällige Rückzonungen mit Geldern aus der Mehrwertabgabe entschädigt werden. Wir erwarten, dass mit der Lösung des Ständerates das Kulturland vor allem an den Siedlungsrändern besser geschützt wird.
Bei Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe dbis geht es darum, wie vorhin bei der Begründung des Minderheitsantrages kurz dargelegt, ob Golfplätze mit Direktzahlungen gefördert und finanziert werden sollen. Wir wehren uns dagegen. Es geht, wie gesagt, um die Akzeptanz des Direktzahlungssystems.
Die Buchstaben f und g in Absatz 3 regeln die Weiterführung der Direktzahlungslimiten. Es geht dort darum, etwas Bestehendes nicht abzuschaffen; es geht nicht darum, etwas Neues einzuführen. Direktzahlungen bedürfen der Akzeptanz in der Bevölkerung. Diese wird unnötig strapaziert, wenn Zahlungen an Grossgrundbesitzer und an überaus vermögende, viel verdienende Bauern fliessen. Gleichzeitig tragen die Limiten dazu bei, vielfältige Betriebsstrukturen aufrechtzuerhalten. Auch der Ständerat will im Übrigen die Limiten weiterführen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Mittel für die Kompensation von Ausgaben dienen können, die bei der Milchpolitik mit der Verkäsungszulage beschlossen wurden. Eine Erhöhung des Finanzrahmens würde sich dann erübrigen, und die Investitionsbeihilfen müssten trotzdem nicht gekürzt werden.
Wir vertraten diesen Kompromiss schon in der ersten Runde, und wir empfehlen ihn auch jetzt wieder zur Annahme.
Damit ist auch gesagt, dass wir Grünen keinen Grund sehen, den Zahlungsrahmen zu erhöhen. Es trifft zu, dass das Parlament mit diversen Beschlüssen Mehraufwendungen gutgeheissen hat. Die Befürworter wurden aber jedes Mal darauf aufmerksam gemacht, dass sich daraus Kompensationsbedarf ergibt. Das wurde regelmässig und grosszügig überhört. Aber es gilt trotzdem und sicher für uns Grüne.
Bei Artikel 71 halten wir an der Version des Nationalrates fest und stimmen deshalb dem Einzelantrag von Siebenthal zu. Die von der Verwaltung ins Auge gefasste Lösung für Mähwiesen in Steillagen entspricht nicht der Erwartung, die wir mit dem Beschluss des Nationalrates verbinden. Die Auslegung der Verwaltung ist zu restriktiv. Wir sind mit der schriftlichen Begründung des Antrages von Siebenthal einverstanden.
Zum Abschluss noch zu Artikel 77: Hier geht es um Beiträge, die den Übergang vom geltenden Recht zur Agrarpolitik 2014-2017 absichern sollen. Der Ständerat suchte mit der Abschaffung der Tierbeiträge einen Weg, diesen Wechsel noch stärker abzufedern. Die Verwaltung hat das Thema zuhanden der vorberatenden Kommission in einem zehnseitigen Bericht aufgearbeitet. Diesen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich und herzlich verdanken, denn dieser Bericht hat die zuvor verworrene Situation erhellt und geklärt. Wir Grünen empfehlen als beste Lösung nunmehr jene des Bundesrates bzw. der Minderheit III (Birrer-Heimo) und als zweitbeste den Antrag der Minderheit II (Noser). Damit wollen wir verhindern, dass für die Übergangsbeiträge über die Jahre ein höherer Finanzbedarf entsteht. Das aber wäre die Folge des Beschlusses des Ständerates und auch die Folge des Antrages der Mehrheit. Kompensiert würden diese Mittel mit den neuen Instrumenten wie der Förderung der Biodiversität und der Förderung der Landschaftsqualität.
In der künftigen Landwirtschaftspolitik erwarten wir eine innovative Linie, und diese wollen wir mit unserem Abstimmungsverhalten stärken. Bitte helfen Sie mit!