Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-03-06
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte kurz auf einzelne Argumente der Befürworter des Minderheitsantrages eingehen.
Es wurde mit Zahlen argumentiert, um zu sagen, dass wir keinen Handlungsbedarf hätten. Nur: Blosse Zahlen sind das eine, Fakten sind etwas anderes. Die Schweiz hat die höchste Ärztedichte in Europa. Wenn wir von Ärztemangel sprechen, können wir das als Widerspruch sehen. Nur hat die Frage der Ärztedichte eben auch etwas mit Erwartungen und Ansprüchen einer Gesellschaft zu tun. Herr Blocher ist jetzt nicht hier. Ich hätte ihm gerne gesagt, dass wir mit Managed Care die Eigenverantwortung stärken wollten. Aber er hat dieses Projekt bekämpft, weil er für alle den uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung zulasten der Krankenversicherung garantieren wollte und die freie Arztwahl propagierte. Das ist genau das Problem der wachsenden Ansprüche einer Gesellschaft, die umfassende medizinische Leistungen möchte. Das Gesundheitswesen ist eben ein Angebotsmarkt, und es funktioniert nicht nach den üblichen Regeln der Wirtschaft, wie das Herr Blocher hier dargelegt hat: Wenn neue Leistungserbringer dazukommen, verdienen die Ärzte nicht weniger, sondern sie haben in etwa den gleichen Umsatz. Das ist das Phänomen der Mengenausweitung.
Fakt ist aber auch, dass wir teilweise bereits jetzt einen Hausärztemangel haben und dass sich dieser in den nächsten Jahren noch zuspitzen wird, ganz einfach deshalb, weil die Hausarztmedizin weniger attraktiv ist als die Spezialarztmedizin. Sie ist mit weniger Prestige verbunden, mit tieferen Einkommen und mit höherer Verantwortung. Der aktuelle und zukünftige Mangel an Hausärzten ist ja von allen Seiten bestätigt worden. Das ist ein Faktum, das man vor allem auch in ländlichen Gegenden spürt. Wir haben in der Versorgung ein Ungleichgewicht von Grundversorgern gegenüber Spezialärzten. Gerade deshalb steht diese Vorlage nicht im Widerspruch zur Zulassungssteuerung, die wir heute Morgen beschlossen haben, weil es dort eben darum geht, nach dem Bedarf der Bevölkerung, dem Bedarf der einzelnen Regionen die Zulassung steuern zu können.
Gemäss den Initianten sind die wichtigsten Forderungen der Volksinitiative erstens eine Top-Aus- und -Weiterbildung der Grundversorger, der Hausärztinnen und Hausärzte, zweitens eine erleichterte Berufsausübung, drittens eine zweckmässige Praxisinfrastruktur und viertens ein hausarztfreundliches Tarifsystem. Die Hausärzte hatten in das Hearing der Kommission einen Forderungskatalog mit konkreten Hinweisen für allfällige Gesetzesrevisionen mitgebracht. In einem Bericht zeigte der Bundesrat in der darauffolgenden Sitzung auf, wer für welche Forderungen zuständig ist und in welchem Zeitraum Lösungen vorliegen können.
Sie haben die Ausführungen zum Masterplan von Herrn Bundesrat Berset gehört. Dieser Masterplan wird auch im Positionspapier der FMH, des Dachverbandes der Ärztinnen und Ärzte, unterstützt. Sie schreiben, dass eine handlungsfähige Hausarztmedizin als wichtiger Teil der medizinischen Versorgung der Bevölkerung gesichert bleiben muss. Sie fordern unter anderem auch die Schaffung von mehr Medizinstudienplätzen, die Zusicherung von genügend Stellen während der Ausbildung, die Förderung der Forschung zur Hausarztmedizin, eine sachgerechte Entlöhnung der Haus- und Kinderärzte sowie ein eigenes Kapitel in der Tarifstruktur Tarmed. Das sind alles Forderungen, die grösstenteils in die Kompetenz der Universitäten, der Kantone und vor allem auch der Tarifpartner gehören und für die der Bund nur subsidiär zuständig ist. Namentlich die Frage der [PAGE 96] Tarmed-Revision und eines eigenen Kapitels für die Hausarztmedizin können die Tarifpartner umgehend beschliessen - da steht die FMH in der Verantwortung.
Es scheint allerdings Differenzen zu geben, wer die Positionen des neuen Kapitels verrechnen darf. Alle, sogar die Spitäler, scheinen wieder in den Topf greifen zu wollen. Bundesrat Berset wird daher nicht umhinkommen, von seiner Kompetenz Gebrauch zu machen und einen Tarif zu verfügen. Für die Kommissionsmehrheit ist klar, dass dieses Kapitel nur und ausschliesslich den Grundversorgern in freier Praxis zur Verfügung stehen kann und nicht auch Spitälern und anderen Spezialärzten. Es sind also auch die Ärzte selber gefordert, die Zuständigkeiten in ihrem Bereich zu nutzen und Lösungen umzusetzen.
Für den Gegenentwurf gemäss den Anträgen der Kommission gibt es im Wesentlichen zwei Argumente: Das eine sind die Fristen. Bis im Herbst müssen wir entscheiden, ob die Initiative oder beides, Initiative und Gegenentwurf, zur Volksabstimmung kommt. Bis dann, bis im Herbst, wird der Masterplan für die Hausärzte kaum in zufriedenstellender Form umgesetzt sein. Die Initianten werden die Initiative bis dann nicht zurückziehen können. Da stellt sich die Frage, in welcher Form wir eine Verfassungsregelung wollen.
Materiell stellt sich auch die Frage, ob der Inhalt des Gegenentwurfes zur Initiative verfassungswürdig ist. Die Kommissionsmehrheit beantwortet diese Frage mit Ja. Die Verfassung ist unser höchstes Gesetz. Wenn wir den Gegenvorschlag in die Verfassung aufnehmen, ist das ein klares Bekenntnis zur Basismedizin, also zu einer leicht zugänglichen, flächendeckenden Grundversorgung, zu den Leistungserbringern, die in diesem Bereich tätig sind. Es geht also nicht um ein Flickwerk, wie moniert wurde, sondern um ein klares politisches Signal, welche Art von Grundversorgung wir wollen. Der Gegenvorschlag zur Initiative lässt die Kompetenzen so, wie sie sind - die Kompetenzen des Bundes, die Kompetenzen der Kantone -, nimmt aber alle in die Pflicht. Er greift nicht in die heutigen Zuständigkeiten und Kompetenzen ein, wie behauptet worden ist.
Abschliessend fasse ich die Beschlüsse der Kommission zusammen: Die SGK unterstützt erstens den Masterplan und fordert den Bundesrat auf, seine Kompetenzen zu nutzen und allen Beteiligten klarzumachen, dass die Massnahmen schnell zu realisieren sind. Zweitens sagt die SGK Ja zur Motion des Ständerates. Drittens empfiehlt die SGK mit 14 zu 10 Stimmen, dem Gegenvorschlag gemäss den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen, und mit 16 zu 7 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.