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Humbel Ruth · Nationalrat · 2013-03-06

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-06

Wortprotokoll

Man kann in guten Treuen die Verfassungswürdigkeit dieser beiden Absätze infrage stellen. Nur, was vom Minderheitssprecher als Detailaspekt bezeichnet wird, ist eben für die Initianten essenziell. Von diesen beiden Bestimmungen hängt es letztlich ab, ob sich die Initianten den Rückzug ihrer Initiative überlegen oder nicht. Im Übrigen bilden diese beiden Absätze genau die Situation ab, die wir jetzt haben: Weil die Tarifpartner nicht fähig waren, ihre Vertragsautonomie zu nutzen, haben wir gesetzliche Grundlagen geschaffen, damit der Bundesrat auf Tarmed Einfluss nehmen kann, und er muss das nun tun. Wir haben lange über den Masterplan gesprochen, und wir haben da gesehen, dass verschiedene Kompetenzen bei den Universitäten, bei den Kantonen und bei den Vertragspartnern liegen. Der Bundesrat muss jetzt aber subsidiär intervenieren und alle Betroffenen an einen Tisch holen, damit sie ihre Verantwortung endlich wahrnehmen. Was hier in die Verfassung aufgenommen wird, ist eigentlich ein Nachvollzug oder vielmehr die Grundlage für das Handeln in der jetzigen Situation.

Dann möchte ich Sie noch auf ein referendumspolitisches Moment aufmerksam machen. Wir haben drei Möglichkeiten: Wir können erstens die Initiative allein zur Abstimmung bringen. Sie wissen es alle, wenn die Initiative allein zur Abstimmung kommt, hat sie grosse Chancen. Ich möchte dann wissen, welche Parteibasis sich gegen die Hausärzte aufstellt. Diese Initiative kommt durch. Dann ist einfach die Frage: Haben wir den richtigen Verfassungsartikel, den Artikel, den wir wollen? Hätten wir nicht eine bessere Möglichkeit anbieten sollen? Wir haben zweitens die Möglichkeit, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der den Initianten nicht genügt. Dann haben wir die komplizierte Situation, dass die Bevölkerung über zwei Varianten abstimmen muss und sich auch noch entscheiden muss, welcher sie den Vorrang gibt. Wir wissen um die Kompliziertheit dieses Systems. Wir haben drittens die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag zu formulieren, der die Initianten dazu bringen kann, ihre Initiative zurückzuziehen. Der Gegenvorschlag bietet die verfassungsmässige Grundlage, welche die Arbeiten am Masterplan unterstützt, aber nicht eine einzige Berufsgruppe in der Verfassung privilegiert behandelt, sondern ein Bekenntnis zu einer qualitativ guten Grundversorgung ist.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch kurz den Brief der Hausärzte vom 5. März zitieren, denn Herr Rösti hat darauf hingewiesen, dass die Initianten ihre Initiative zurückziehen würden, wenn der Masterplanprozess im Gang wäre und die Motion angenommen würde. Er hat aber den zentralen Aspekt übersehen, denn es heisst: "den Masterplanprozess zusammen mit der Motion und einem valablen und griffigen Gegenvorschlag zur Hausarztmedizin". Es sind also drei Aspekte, die verlangt werden: dass wir den Masterplan unterstützen, die ständerätliche Motion unterstützen und einen griffigen, valablen Gegenvorschlag präsentieren. Das sind die Elemente, welche die Initianten erfüllt haben müssen, um ihre Initiative zurückziehen zu können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Variante Ihrer Kommission zu folgen, die mit 14 zu 10 Stimmen diesem Gegenvorschlag zugestimmt hat.