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Rösti Albert · Nationalrat · 2013-03-06

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-06

Wortprotokoll

Der Ausgangspunkt der Initiative "Ja zur Hausarztmedizin" ist die Sorge der Hausärztinnen und Hausärzte um die Zukunft und die Bedeutung der Hausarztmedizin. Junge Ärztinnen und Ärzte seien zunehmend weniger interessiert, im Fachgebiet Hausarztmedizin tätig zu werden und Hausarztpraxen zu übernehmen. In Kombination mit der Zunahme der Nachfrage nach ambulanten medizinischen Leistungen, besonders auch im Altersbereich, könne dies in zehn bis fünfzehn Jahren zu einem gravierenden Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten führen. Natürlich ist auch für uns klar, dass eine solche Entwicklung eine negative Kostenrelevanz hätte, da bekannterweise ein Erstbesuch beim Hausarzt dank der richtigen Triage geringere Kosten verursacht als der Gang direkt ins Spital, in die Notfallaufnahme, zumal einige auch einen langen Weg dorthin haben.

Fehlende Hausarztpraxen - darauf möchte ich in meinem Votum speziell hinweisen - können sich insbesondere negativ auf ländliche Regionen mit grösseren Distanzen zu Spitälern und besonders auf Bergregionen auswirken. Ich nehme hier meine Region, das Berner Oberland, das zu einem massgeblichen Anteil vom Tourismus lebt. 30 Prozent des BIP der ganzen Region kommen aus dem Tourismus, wenn Sie Grindelwald oder andere Grossdestinationen nehmen, sind es 90 Prozent; also volle Abhängigkeit von den Touristen. In diesem Bereich erwartet natürlich der Gast nicht nur Skipisten, sondern eben auch eine angemessene, einwandfreie medizinische Versorgung. So sind Hausarztpraxen absolut auch ein wirtschaftlicher Standortvorteil.

Damit - das scheint mir wichtig - liegt die Verantwortung auch bei diesen Regionen und Gemeinden, indem sie über die Zurverfügungstellung geeigneter Räumlichkeiten, z. B. für Gruppenpraxen, Bereitstellung von genügend Parkplätzen und Wohnungen eben in Eigenverantwortung dafür sorgen, dass junge Hausärztinnen und Hausärzte in diesen meist ja auch sehr schönen Regionen ihren Platz und ihre Anstellung finden. Ich habe kürzlich von einer Gemeinde gehört, in der einige Hausärzte eine Praxisgemeinschaft gründen wollten. Ihr Hauptproblem war nicht der Lohn, war nicht der Ort, sondern es war die Gemeindebehörde, die ihnen nicht die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen wollte. Hier ist also ganz klar auch eine subsidiäre Verantwortung festzustellen.

Persönlich habe ich bereits verschiedentlich die Vorteile der Hausarztmedizin erlebt. Denn ein Hausarzt kann die Gesundheit umfassend beurteilen, er kennt die jeweiligen Verhältnisse in Familie und Beruf. Diese kennt meistens nur der Hausarzt, einem Spezialisten bleibt dies verwehrt. Entsprechend stelle ich fest, dass die Initiative ein berechtigtes Anliegen aufnimmt. Es ist wichtig, dass wir darauf reagieren.

Wir sind aber der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen die Grundprobleme der oft nicht angemessenen Leistungsentlöhnung und der unattraktiven Arbeitsbedingungen nicht lösen. Vielmehr werden über die Verfassung neue staatliche Regulierungen und Steuerungsversuche vorgesehen, die auch in die bewährte Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen eingreifen. Damit bleibt für eine regionalspezifisch flexible Regelung, wie ich sie vorhin erwähnt habe, nicht genügend Spielraum. Die Initiative führt noch weiter weg von einer marktwirtschaftlich gesteuerten Gesundheitsversorgung. Die naturgemäss sehr allgemein und schwammig gehaltenen Formulierungen des Verfassungsartikels öffnen die Türe für eine unabsehbare Entwicklung hinsichtlich Gesetzgebungsaktivismus. Dies ist verbunden mit der Gefahr eines Förderalismusabbaus. Es würde so auch zeitlich sehr lange dauern, bis die nötigen Massnahmen für die Hausärzte effektiv getroffen werden könnten.

Vor diesem Hintergrund bin ich skeptisch gegenüber der Initiative und dem Gegenvorschlag. Aber als Kompromiss hat die SGK des Ständerats am 19. Juni 2012 eine Kommissionsmotion 12.3643 zur Stärkung der Hausarztmedizin eingereicht; diese sieht eine angemessene Abgeltung der hausärztlichen Leistungen vor. Da ist ein guter Weg gefunden worden. Wir haben heute auch ein Schreiben der Hausärzte Schweiz erhalten, dass ein Rückzug der Initiative in Erwägung gezogen werden kann, wenn über den Druck dieser Motion der Masterplan umgesetzt werden könnte. Entsprechend werde ich der Motion mit Überzeugung zustimmen, bin aber gegen eine Verankerung des Anliegens in der Verfassung, wie es die Initiative fordert.