Semadeni Silva · Nationalrat · 2012-09-13
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-13
Wortprotokoll
Nella sessione estiva il Consiglio nazionale ha deciso di entrare in materia. Ora la Commissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia vi propone di sostenere la ratifica della Convenzione europea del paesaggio.
Nachdem der Nationalrat in der Sommersession die Diskussion über die Europäische Landschaftskonvention geführt und Eintreten beschlossen hat, ist nun auch die UREK für die Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention. Die Bedenken konnten ausgeräumt und die Vorteile klargestellt werden.
Die Landschaften der Schweiz sind für unser Land von unschätzbarem Wert; darin sind wir uns alle einig. Die Konvention will das Bewusstsein für diesen unschätzbaren und gefährdeten Wert schärfen. Es geht in der Landschaftskonvention nicht alleine um die ökologischen und kulturellen Werte der Landschaf;, auch die Bedeutung der Landschaft für die Lebensqualität der Bevölkerung, für den Tourismus und auch die Bedeutung als Wirtschaftsraum werden hervorgehoben.
Nebst dem Schutz der Landschaften steht deren Pflege, Planung und Entwicklung im Vordergrund - es geht nicht alleine um den Schutz. Die Konvention postuliert die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Landschaften, was für unsere Grenzkantone - und ich komme aus einer solchen Gegend - besonders bedeutsam ist. Noch bedeutender ist aber die Wirkung der Konvention über die Schweizer Grenzen hinaus, insbesondere für die osteuropäischen Staaten, sind doch dort, wo der Landschaftsschutz noch keine Tradition hat wie bei uns, wertvolle Landschaften noch stärker betroffen.
Weil die Schweiz beim Landschaftsschutz eine Vorreiterrolle in Europa spielt - Frau Bundesrätin Leuthard hat es gesagt, wir freuen uns darüber - und weil durch die Mitarbeit der Schweizer Delegation bereits unsere gesetzlichen Regelungen, unsere Erfahrungen wie auch wichtige Elemente unseres Politikverständnisses in die Europäische Landschaftskonvention eingeflossen sind, hat die Ratifizierung für unser Land keine direkten Folgen. Es braucht also keine rechtlichen Anpassungen, keine neuen Strukturen, keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Ressourcen. Befürchtungen wegen einer Bevormundung der Schweiz durch die Landschaftskonvention sind ebenfalls unbegründet. Mit der Ratifizierung bleiben wir souverän, denn in der Landschaftskonvention steht, dass die nationale Gesetzgebung vorgeht. Unsere föderalistischen Regeln werden nicht unterlaufen, und auch der Grundsatz der Subsidiarität bleibt gewahrt. Es gibt auch keine einklagbaren Verpflichtungen; die Landschaftskonvention hat nur programmatischen Charakter und kann jederzeit innert drei Monaten gekündigt werden.
Die Ratifizierung trägt aber zur Stärkung unserer eigenen Landschaftspolitik bei. Die Ratifizierung durch die Schweiz zeigt, dass unser Land interessiert ist an der Landschaftsentwicklung unseres Kontinents und nicht nur für sich schaut. Die Schweiz ist in vielen Bereichen auf die Unterstützung anderer Länder angewiesen, hier - in diesem Bereich, wo wir eine Pionierrolle einnehmen - können wir uns ohne Anstrengung kooperativ zeigen.
Deswegen empfehlen Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, der Bundesrat, der Ständerat und 25 der 26 Kantone, die Ratifizierung zu befürworten. Ich bitte Sie, dem Antrag der UREK zu folgen und den Artikeln 1 und 2 des Bundesbeschlusses über die Genehmigung der Europäischen Landschaftskonvention zuzustimmen.