Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-09-13
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-13
Wortprotokoll
Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, bei der nationalrätlichen Fassung zu bleiben, wonach die Busse im ordentlichen Verfahren mindestens der Höhe der Ordnungsbusse entsprechen muss.
Die Differenz zum Bundesrat, zum Ständerat und zur Kommissionsmehrheit liegt darin, dass in einem ordentlichen Verfahren im Vergleich zum Bussenverfahren eine tiefere Busse oder gar keine Busse ausgesprochen werden kann. Die Kommissionsminderheit will jedoch nicht, dass sich jemand der Busse entziehen kann, indem er sie nicht bezahlt und das ordentliche Verfahren vorzieht, weil er davon ausgehen kann, dass er dann gemäss Artikel 19a Ziffer 2 des Betäubungsmittelgesetzes besser wegkommt.
Wir haben nun nämlich zwei Sanktionssysteme: Bei Cannabiskonsum wird jemand ausnahmslos mit einer Busse von 100 oder, wie jetzt beschlossen, 200 Franken bestraft. Alle anderen Betäubungsmitteldelikte laufen unter den Strafbestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Und gemäss Artikel 19a Ziffer 2 des Betäubungsmittelgesetzes kann das Verfahren in leichten Fällen eingestellt werden, oder es kann von einer Strafe abgesehen werden. Wer im Bussensystem ist, kann auch das ordentliche Verfahren wählen. Das kann dann dazu führen, dass die Busse geringer ausfällt, als wenn er die Busse direkt bezahlt. Das wollen wir nicht.
Sie werden nun hören, dass alle Strafrechtsexperten sagen, dass es keine Vermischung der verschiedenen Verfahren geben soll und in einem Bussengesetz daher keine Vorschriften für das strafprozessuale Verfahren gemacht werden sollen. Das hat aber nichts mit Gewaltentrennung zu tun, wie das Frau Schenker gesagt hat, sondern mit reinen Verfahrensvorschriften. Es stellt sich einfach die Frage, was wir höher gewichten, die juristische Trennung der Verfahrenswege oder die Klarheit und Berechenbarkeit des Systems. Eine zweckmässige und einigermassen gerechte Lösung kann nur darin liegen, dass nicht derjenige, der die Busse bezahlt, schlechter fährt als derjenige, der sie nicht bezahlt und das ordentliche Verfahren vorzieht - in der berechtigten Erwartung, dann besser zu fahren.
Die CVP/EVP-Fraktion wird die Minderheit unterstützen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.