Semadeni Silva · Nationalrat · 2012-09-13
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-13
Wortprotokoll
A nome del gruppo socialista vi prego di accettare la ratifica della Convenzione di Aarhus, così come proposto dal Consiglio federale. Anche se la maggioranza della Commissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia è di un'altra opinione, non vedo nessun argomento razionale contro la ratifica della convenzione.
Die Bevölkerung, die Wirtschaft, die Umweltorganisationen: Alle haben ein Interesse an Transparenz und Mitsprache in Umweltbelangen. Darum informieren heute demokratische Länder, die Schweiz also auch, aktiv. Dies begrüssen wir. Nur eine gutinformierte Öffentlichkeit trägt konstruktiv zum Vollzug des Umweltrechts bei.
Der Bund hat am 1. Juli 2006 das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz schafft einen umfassenden Anspruch auf den Zugang zu Umweltinformationen. Die Erfahrungen des Bundes seit der Einführung der neuen [PAGE 1392] Bestimmungen sind durchaus positiv. So kann mit geringen Gesetzesanpassungen und zwei Vorbehalten die Aarhus-Konvention auch von der Schweiz ratifiziert werden, dies vierzehn Jahre, nachdem die Schweiz sie unterzeichnet hat. Das heisst, so lange hatten wir Zeit, und wir haben von uns aus die Gesetze so angepasst, dass jetzt die Ratifizierung der Aarhus-Konvention keine Probleme mehr schafft.
Einige Kantone müssen zwar den Zugang zu Umweltinformationen noch schaffen, der Aufwand ist aber sehr klein. Das schreibt die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz. Wie ich vorhin gesagt habe, begrüssen alle Kantone - mit einer einzigen Ausnahme, immer dieselbe - die Ratifizierung der Aarhus-Konvention. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz hat die Ratifizierung kürzlich mit einem ausführlichen Brief an uns nochmals klar empfohlen.
Noch einmal eine Präzisierung: Es stimmt nicht, dass die Umweltorganisationen mehr Einspracherechte bekommen sollen. Es wird hier immer dieses Schreckgespenst an die Wand gemalt. Die Regelung des Beschwerderechts gemäss Artikel 55 des Umweltschutzgesetzes entspricht vollumfänglich den Anforderungen der Konvention. Der Ratifizierungsantrag des Bundesrates zeigt, dass unsere Gesetzgebung im Bereich Umweltinformation und Zugang zu den Gerichten den Stand der anderen europäischen Staaten erreicht.
Die SP-Fraktion begrüsst also die Ratifikation der Aarhus-Konvention mit den beantragten Gesetzesrevisionen. Wir können auch mit den beiden Vorbehalten leben. Wir würden zwar gerne den zweiten Vorbehalt streichen, der das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen in Bezug auf radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung ausschliesst. Wir verzichten aber darauf, weil diese Neuerung zuerst in den Räten diskutiert werden muss. Die Ratifizierung der Konvention bedeutet einen wichtigen Schritt. 44 Staaten und die EU haben die Aarhus-Konvention ratifiziert. Es ist vernünftig und auch wirtschaftlich sowie im Interesse der Schweiz, wenn sich das Umweltrecht international angleicht und sich die Akzeptanz der Umweltpolitik verbessert.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates und der Minderheit zu folgen.