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Bäumle Martin · Nationalrat · 2012-09-13

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-13

Wortprotokoll

Internationale Konventionen sollen ja gerade dazu führen, dass die Standards, die wir uns geben, auch in anderen Ländern eingehalten werden. Wenn wir selber solche Konventionen, die wir vollumfänglich erfüllen, nicht einmal ratifizieren, wird es aber schwierig, in internationalen Gesprächen und Verhandlungen anderen Ländern gegenüber entsprechenden Druck aufzubauen oder auch irgendwann Vorschriften zu machen. Eine Ablehnung der Ratifizierung ist daher unverständlich. Es ist im Interesse der Schweiz, auch Dinge, die wir bereits erfüllen, zu ratifizieren.

Es wurden hier Bedenken geäussert, und ich muss offen sagen: Beim Durchlesen des Konventionstextes stellten sich auch mir die Fragen, was auf uns zukommt, wo wir allenfalls Gesetze anpassen müssen, wie stark diese Anpassungen sind, ob neue Beschwerderechte auf die Schweiz zukommen oder nicht. Da wir international verflochten sind, müssen wir aber natürlich auch aufgrund einer solcher Konvention in Kauf nehmen, dass minimale Anpassungen möglich sind, das gehört dazu. Der Bundesrat hat aber klar aufgezeigt, dass eben nur minimale Gesetzesänderungen erforderlich sind und sich die Situation grundsätzlich nicht ändert.

In einem Punkt hätte jedoch eine markante Änderung geschehen können. Die Grünliberalen hätten diese gern gemacht, sie betrifft nämlich den Vorbehalt bezüglich ionisierender Strahlung, sprich Kernenergie. Wir hätten diesen Vorbehalt gern weggelassen, da wir genau dort mehr Mitsprache, zum Beispiel auch im Interesse der Region Basel - Stichwort Fessenheim -, begrüsst hätten. Wir akzeptieren aber den Antrag des Bundesrates im Sinn des Pragmatismus. Denn wenn wir aus innerstaatlichen Gründen zum Schluss kommen, dass wir hier etwas ändern wollen oder können, wird dieser Passus entsprechend angepasst werden. Der Bundesrat hat das entsprechend so vorbereitet, und wir werden das auch einfordern.

Die kritischste Frage hier drin scheint die Frage der Verbandsbeschwerde zu sein; das betrifft den besagten Artikel 9 der Aarhus-Konvention. Es wurde von Herrn Jans deutlich erwähnt, dass die Kriterien der Massgabe der innerstaatlichen Rechtsetzung entsprechen müssen, das hat auch der Kommissionssprecher klar erwähnt. Der Bundesrat hat hier mehrmals bekräftigt, dass dadurch kein zusätzliches Verbandsbeschwerderecht entstehen würde und keine neuen Organisationen berechtigt sein würden. Das innerstaatliche Recht geht hier vor. Es wäre am Ständerat und am Nationalrat, also an uns, allenfalls hier Änderungen der Gesetze vorzunehmen, und dann wäre es tatsächlich möglich, dass das Verbandsbeschwerderecht ausgebaut würde.

Das würde aber eine Mehrheit beider Räte und ein allfälliges Referendum erfordern. Man kann jedoch nie zu hundert Prozent ausschliessen, dass etwas in dieser Sache aufgrund einer Konvention irgendwann zu einem Streitpunkt werden könnte. Denn solche Konventionen sind ja nicht wie Staatsverträge absolut verbindlich, wie das die Frau Bundesrätin bei der letzten Konvention, glaube ich, erwähnt hat. In diesem Sinne geht hier innerstaatliches Recht der Konvention vor.

Was ich als Hauptargument vorbringen möchte, ist folgendes: Die Schweiz erfüllt diese Konvention fast zu hundert Prozent. Es ist für uns klar, dass wir zuerst andere Länder auf einen Standard, der in Sachen Demokratie, Mitsprache und Rechtsmittel mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist, verpflichten wollen, bevor wir in der Schweiz Recht setzen in der Frage, ob mehr Rechte, mehr Demokratie oder gar mehr Mitsprache bei Verbandsbeschwerden vorgesehen werden müssten. Das ist das Zentrale dieser Konvention und der Grund, warum wir sie ratifizieren müssen. Nicht, weil wir in der Schweiz diskutieren wollen, was auf uns zukommt oder nicht. Vielmehr soll das, was wir in der Schweiz umgesetzt haben, zum Standard erklärt werden, um international [PAGE 1393] klarzumachen, dass wir das haben und dass wir gerade von osteuropäischen Ländern einfordern, dass sie im gleichen Mass Demokratie und gleiche Rechtsmittel einführen. Das ist der Sinn der Ratifikation dieser internationalen Konvention - die Ängste, Hirngespinste und Theorien, die man heute hier entwickelt hat, sind keine Argumente.

Noch einmal, zur Vernehmlassung: Ein Kanton, Appenzell Innerrhoden, hat die Vorlage abgelehnt, alle anderen Kantone haben zugestimmt. Ich gehe davon aus, dass dieser Kanton heute noch das Frauenstimmrecht ablehnen würde, wenn er das tun dürfte. Das Bundesgericht hat glücklicherweise anders entschieden. Ich möchte auch festhalten, dass von den Parteien nur die FDP und die SVP in der Vernehmlassung die Vorlage abgelehnt haben. Die CVP und die BDP haben also die Genehmigung der Aarhus-Konvention nicht abgelehnt; die CVP hat gar ausdrücklich zugestimmt.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und diese Konvention zu ratifizieren.