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Rösti Albert · Nationalrat · 2012-09-13

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-13

Wortprotokoll

Zu den Anträgen der Minderheit Jans, in denen gefordert wird, in Artikel 16abis und Artikel 24e einen zusätzlichen Satz einzufügen, wonach die Bewilligungen mit der Bedingung zu verbinden seien, dass Bauten und Anlagen nur zum bewilligten Zweck verwendet werden dürfen, möchte ich Folgendes anmerken: Der Zusatz der Anträge der Minderheit Jans würde bedeuten, dass eine Baute, wenn sie nicht mehr für die Pferde- oder eine andere Hobbytierhaltung verwendet würde, auch dann beseitigt werden müsste, wenn sie, wie es schon angedeutet wurde, allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt anderswie zonenkonform verwendet werden könnte. Dies könnte durchaus zu einer ökonomisch unsinnigen Situation führen wie folgender: Ein einfach gebauter Pferdestall, sage ich jetzt einmal ein Offenfrontstall, müsste, wenn er nicht mehr für die Pferdehaltung genutzt würde, abgerissen werden, und dann müsste später ein Nachfolger auf diesem Betrieb für eine einfache Maschinenhalle, für eine Remise, wieder ein Gesuch stellen und diese neu erstellen. Deshalb hat eine klare Mehrheit der Kommission diese beiden Minderheitsanträge Jans abgelehnt. Klar ist - das wird in Artikel 16b ja sichergestellt -, dass ein Nutzungsverbot besteht, wenn die Baute nicht für einen zonenkonformen Zweck genutzt wird.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie deshalb namens der Kommission, die Minderheitsanträge Jans zu den Artikeln 16abis und 24e abzulehnen.