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Rösti Albert · Nationalrat · 2012-09-13

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-13

Wortprotokoll

Die Pferdezucht gilt in der Landwirtschaftszone als zonenkonform, wirft aber keinen grossen Ertrag ab. Andere Aktivitäten rund um das Pferd, namentlich die Pensionspferdehaltung, also die Haltung fremder Pferde, versprechen höhere Erträge. Diese Tätigkeiten sind bis heute aber nicht oder nur beschränkt zonenkonform. Am 8. Oktober 2004 reichte Nationalrat Darbellay deshalb eine parlamentarische Initiative ein, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone erleichtern will.

Namens der UREK erläutere ich zuerst den Werdegang der Vorlage und anschliessend die inhaltliche Stossrichtung.

Zum Werdegang: Die eidgenössischen Räte gaben der parlamentarischen Initiative erst im Herbst 2009 Folge. Vorerst wurde auf die am 1. September 2007 in Kraft getretene Raumplanungsgesetzesrevision hingewiesen, in der Meinung, diese entspreche weitgehend den Anliegen der Initiative. Zudem hätten allfällige weitere Anliegen in der bevorstehenden Totalrevision im Jahr 2009 eingebracht werden können. Am 12. Juni 2009 sprach sich der Nationalrat aber erneut für die parlamentarische Initiative aus, da noch nicht alle Probleme der Pferdehaltung gelöst seien und die [PAGE 1379] Totalrevision des Raumplanungsgesetzes in der Vernehmlassung umstritten war. Gestützt darauf gab schliesslich der Ständerat der Initiative am 21. September 2009 ebenfalls Folge, womit die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates beauftragt wurde, die vorliegende Vorlage auszuarbeiten.

Die UREK-NR diskutierte schliesslich an mehreren Sitzungen über die Umsetzung der Initiative. National- und Ständerat nahmen in der vergangenen Session ja bereits eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vor, und zwar im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlages zur Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur". Im Bewusstsein dieser ebenfalls laufenden Revision entschied die Kommission aber bereits im August 2011, für die Pferdehaltung eine separate Vorlage auszuarbeiten. Die Kommission schickte am 15. November 2011 einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Die beantragten Änderungen wurden in ihrer inhaltlichen Stossrichtung mehrheitlich begrüsst, worauf die Kommission am 24. April 2012 die vorliegende Revision mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen - also sehr klar - annahm.

Zum Inhalt: Die Umsetzung der Initiative soll durch verschiedene Anpassungen des Raumplanungsgesetzes erfolgen. Es handelt sich im Wesentlichen um die folgenden drei Punkte:

1. Neu soll nicht mehr zwischen der Haltung eigener und fremder Pferde unterschieden werden. Bauten und Anlagen, die der Haltung von Pferden dienen, sollen künftig auf einem bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbe als zonenkonform bewilligt werden. Die Anforderung des bestehenden landwirtschaftlichen Gewerbes dient dazu, dass nicht Nichtlandwirte, die also gar nicht in der Landwirtschaft tätig sind, Betriebe gründen, um dann Reitställe in der Landwirtschaftszone zu errichten.

2. Landwirtschaftliche Gewerbe sollen einen befestigten Platz für die Nutzung der auf dem Betrieb gehaltenen Pferde errichten können. Die Plätze für die Nutzung und der Allwetterauslauf dürfen insgesamt maximal 800 Quadratmeter betragen, können aber auf mehrere Plätze aufgeteilt werden. Zudem sind Einrichtungen für Pferdeeigentümer wie Sattelkammer, Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen möglich. Der Platz darf beleuchtet werden, aber nicht mit einer Lautsprecheranlage versehen werden - ein Detail, aber es geht auch darum, dass nicht gewerbsmässig Reitunterricht erteilt wird. Das soll nicht ermöglicht werden. Es geht um die Pferdehaltung und nicht um eine Konkurrenzierung des Gewerbes.

3. Die letzte Änderung betrifft den Bereich der hobbymässigen Pferdehaltung, also den Bereich, in dem kein landwirtschaftliches Gewerbe vorliegt. Dort werden verschiedene Erleichterungen vorgeschlagen, welche auch der übrigen Hobbytierhaltung zugutekommen. Dazu wird ein neuer, eigenständiger Artikel 24e formuliert. Dabei geht es beispielsweise darum, dass den tierschützerischen Anliegen - das betrifft einen ausreichenden Auslauf - auch genügend Rechnung getragen werden kann.

Abschliessend wird der Artikel 27a angepasst, wonach die Kantone die Möglichkeit erhalten, wie in anderen Bereichen auch, zu diesen Änderungen einschränkende Bestimmungen zu erlassen.

Die vorgeschlagene Umsetzung der parlamentarischen Initiative "Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone" ermöglicht eine sinnvolle und tiergerechte Haltung von Pferden - nicht nur zur Zucht, sondern auch zur Pension auf landwirtschaftlichen Gewerben. Das ist bei der heutigen Diversifikation der Landwirtschaftsbetriebe notwendig und sinnvoll. Dabei werden gleichzeitig auch die Möglichkeiten der hobbymässigen Tierhaltung präzisiert. Wichtig: dies geschieht, ohne dass der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verwässert wird. Es ist eine massvolle Anpassung.

Die Minderheitsanträge stellen die Stossrichtung der Vorlage nicht infrage. Die Haltung der Kommissionsmehrheit werde ich im Anschluss bekanntgeben.

Namens der Kommission bitte ich Sie, auf diese Gesetzesrevision einzutreten. Die Kommission hat diese Vorlage mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen.