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Fässler Daniel · Nationalrat · 2012-09-13

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-13

Wortprotokoll

Da man vielleicht auf falsche Gedanken kommen könnte, eine Deklaration meiner Nicht-Interessenbindung: Ich halte keine Pferde.

Die CVP/EVP-Fraktion beantragt Eintreten auf die Vorlage und unterstützt dort, wo Minderheitsanträge vorliegen, generell die Mehrheit. Ich lege Ihnen unsere Überlegungen beim Eintreten dar und verzichte bei der Behandlung der strittigen Bestimmungen auf nochmalige Wortmeldungen.

Vor bald acht Jahren hat Nationalrat Christophe Darbellay eine parlamentarische Initiative zur Änderung des Raumplanungsgesetzes eingereicht. Mit dieser Initiative verlangt er eine Lockerung oder sogar Aufhebung der Bestimmungen, welche die Haltung von Sport- und Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone zu stark einschränken oder verhindern. Nach einem mehrjährigen Prozess liegt uns nun heute - endlich, bin ich geneigt zu sagen - ein Erlassentwurf zur Beratung vor. Heute, nach acht Jahren, Nichteintreten zu beschliessen wäre absolut unverständlich und auch falsch.

Die Landwirtschaft ist heute gezwungen, sich nicht mehr nur mit der Nahrungsmittelversorgung unseres Landes zu beschäftigen, sondern auch der Erholungsfunktion der Landschaft und den Erholungsbedürfnissen der Nichtlandwirte Rechnung zu tragen. Damit verbunden ist das Ziel, ein Zusatzeinkommen zu erzielen. Das heutige Raumplanungsgesetz bzw. dessen Anwendung durch die Behörden steht diesem Ziel oft entgegen. Mit der beantragten Teilrevision soll die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone in massvoller Weise erleichtert werden, und zwar sowohl für die landwirtschaftsnahe als auch für die hobbymässige Pferdehaltung.

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorlage vorbehaltlos und beantragt Ihnen dort, wo Minderheitsanträge vorliegen, der Mehrheit zu folgen.

Der Erlassentwurf sieht vor, dass Bauten und Anlagen, dazu gehören auch befestigte Plätze auf einem landwirtschaftlichen Gewerbe, als zonenkonform bewilligt werden können, wenn sie erstens zur Haltung von Pferden nötig sind; zweitens die zu errichtenden Bauten effektiv auf das landwirtschaftliche Gewerbe zu stehen kommen; drittens das landwirtschaftliche Gewerbe über eine überwiegend betriebseigene Futtermittelgrundlage und über genügend grosse Weideflächen für die Pferdehaltung verfügt.

Weitere Einschränkungen, wie dies die Minderheit Jans zu Artikel 16abis Absatz 3bis sowie zu Artikel 24e Absatz 5 verlangt, erachten wir als unnötig. Überlassen wir dies doch den Kantonen, die bis auf Weiteres noch für den Vollzug der Raumplanung zuständig sind.

Aus dem gleichen Grund lehnt die CVP/EVP-Fraktion auch den Minderheitsantrag Rösti zu Artikel 27a ab. Bleiben wir doch bei der Vorgabe unserer Bundesverfassung, wonach Raumplanung in erster Linie Sache der Kantone ist. Wenn wir nun - so hoffe ich - auf Bundesebene eine Lockerung zugunsten der landwirtschaftsnahen und hobbymässigen Pferdehaltung einführen, dürfen wir es auf der anderen Seite getrost den Kantonen freistellen, auf dem Weg der kantonalen Gesetzgebung einschränkende Bestimmungen zu einigen Artikeln zu erlassen.

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