Schwander Pirmin · Nationalrat · 2012-09-13
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-13
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative will, dass der Bundesgerichtspräsident oder die Bundesgerichtspräsidentin an den Sitzungen der Kommissionen teilnimmt, wenn von diesen vorberatene Erlassentwürfe die Zuständigkeiten, die Organisation oder die Verwaltung der eidgenössischen Gerichte betreffen.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hörte am 12. Mai 2011 den Bundesgerichtspräsidenten an; dieser sprach sich für die Initiative aus. Die Kommission beschloss dann mit 13 zu 11 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Da sich die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates am 21. Oktober 2011 einstimmig gegen den Beschluss der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates aussprach, folgte diese der ständerätlichen Kommission.
Die SVP ist aber trotzdem der Meinung, dass wir hier Handlungsbedarf haben. Das Parlamentsgesetz sieht zwar heute bereits vor, dass das Bundesgericht den Voranschlag, die Rechnung und den Geschäftsbericht der eidgenössischen Gerichte in Kommissionen und den Räten vertritt. In Artikel 162 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes ist zudem vorgesehen, dass die Kommissionen den eidgenössischen Gerichten Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wenn Erlassentwürfe die Zuständigkeiten, die Organisation oder die Verwaltung der eidgenössischen Gerichte betreffen.
Trotzdem denken wir, dass es notwendig ist, dass das Bundesgericht nicht nur gefragt werden darf, sondern dass das Bundesgericht bei diesen Fragen anwesend sein muss, wie das entsprechend bei allen anderen Geschäften auch der Fall ist, bei denen der Bundesrat und die Verwaltung anwesend sind. Wir sehen nicht ein, warum das Bundesgericht bei Erlassentwürfen, bei denen es doch um unsere Gerichte geht, nicht anwesend ist.
Als typisches Beispiel für diese Notwendigkeit führen wir immer wieder das Strafbehördenorganisationsgesetz an. Bei der Beratung des Entwurfes zu diesem Gesetz hatten die Kommissionen für Rechtsfragen von den eidgenössischen Gerichten entweder schriftliche Stellungnahmen eingeholt oder sie zu Anhörungen eingeladen. In diesem Gesetzgebungsprozess tauchten regelmässig neue Fragen auf, und es wäre von Vorteil gewesen, wenn die Präsidentin oder der Präsident des betreffenden Gerichtes immer anwesend gewesen wäre. Wir mussten die Sitzungstermine bzw. die Beratung immer wieder verschieben, bis dann die Stellungnahmen von den Gerichten eintrafen.
Aber nicht nur bei der Beratung des Strafbehördenorganisationsgesetzes wäre es besser gewesen, wenn das Bundesgericht immer vertreten gewesen wäre. In den vergangenen Jahren mussten wir uns mehrmals mit der Informatik der Bundesgerichte befassen. Immer wieder tauchten auch Fragen über die Anzahl Richterinnen und Richter an den erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichten und natürlich auch am Bundesgericht auf. Für all diese Fragen, die auftauchten, wäre es, jedes Mal, von Vorteil gewesen, wir hätten nicht zuerst eine schriftliche Stellungnahme einverlangt, sondern es wären Personen anwesend gewesen, wie das in allen anderen Gesetzgebungsprozessen entsprechend auch der Fall ist. Für uns von der SVP-Fraktion und für die Minderheit ist es daher unerlässlich, ausdrücklich vorzusehen, dass der Präsident oder die Präsidentin des Bundesgerichtes die eidgenössischen Gerichte vor den Kommissionen vertritt.
Ich bitte Sie, unserer Initiative Folge zu geben, damit wir die eidgenössischen Gerichte, wenn es um ihre Angelegenheiten geht, auch richtig einbeziehen.