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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2012-03-15

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-15

Wortprotokoll

Die WAK-NR hat sich an ihrer Sitzung vom 15. Februar 2011 mit den Standesinitiativen Basel-Stadt und Zürich auseinandergesetzt. Lassen Sie mich zuerst auf die Standesinitiative Basel-Stadt, die am 20. Januar 2010 eingereicht wurde, näher eingehen.

Der Kanton Basel-Stadt hat mit seiner Standesinitiative ein altes Anliegen wiederaufgenommen. Er möchte, dass die Steuergesetzgebung überarbeitet wird, damit mehr Transparenz, höhere Effizienz und mehr Gerechtigkeit geschaffen werden. Er verlangt, dass dabei folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden:

"1. Die Steuerausnahmen und die Steuerabzüge sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.

2. Den verfassungsmässigen Grundsätzen der Besteuerung, namentlich der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ist Nachachtung zu verschaffen.

3. Bund und Kantone reformieren ihre Steuersysteme koordiniert, die formelle Harmonisierung ist beizubehalten."

So viel zur ersten Standesinitiative.

Die zweite Standesinitiative, jene des Kantons Zürich, steht heute gleichzeitig zur Diskussion. Diese Standesinitiative verlangt die Einführung einer Easy Swiss Tax. Die WAK-NR hat die am 5. November 2008 eingereichte Standesinitiative ebenfalls an ihrer Sitzung vom 15. Februar 2011 vorgeprüft. Die Initiative verlangt ein vereinfachtes Steuersystem. Konkret möchte sie individuelle Einheitssteuertarife und fixe Einheitsabzüge sowie eine Soll-Kapitalrendite-Besteuerung einführen. Diese Standesinitiative hätte gemäss der Mehrheit der Kommission zur Folge, dass es zur Einführung einer Flat Rate Tax käme. Wenn ein Steuersatz unabhängig vom Einkommen festgelegt wird, hat dies unweigerlich eine Mehrbelastung des Mittelstandes zur Folge, was die Mehrheit der Kommission nicht akzeptieren würde. Sie lehnt diese Initiative grossmehrheitlich ab.

Sie lehnt auch die Initiative des Kantons Basel-Stadt ab, obschon eigentlich niemand gegen deren grundlegende Zielsetzungen sein könnte. Erlauben Sie mir daher zu erklären, weshalb wir beide Standesinitiativen zur Ablehnung empfehlen.

Das Parlament - dies einfach zur Erinnerung - hat sich in der Vergangenheit verschiedentlich mit konkreten Vereinfachungsmassnahmen zum Steuersystem auseinandergesetzt. Erinnert sei lediglich an die Initiative 05.307 des Kantons Solothurn - auch eine Initiative, die die Einführung einer Flat Tax wollte -, an diejenige des Kantons Aargau 05.310, die ein neues System postulierte, an die Motion Pfisterer Thomas 07.3607 aus dem Jahr 2007 sowie an die Motion 08.3854 der FDP-Liberalen Fraktion, "Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen", aus dem Jahr 2008.

Lassen Sie mich daher kurz auf einige Fakten näher eingehen. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat zuhanden des Ständerates bereits einen Bericht mit einer Auslegeordnung über die Vereinfachungsmöglichkeiten in der Einkommensbesteuerung vorgelegt. Diese Auslegeordnung stellte eine erste Etappe in der Umsetzung der Motion Pfisterer Thomas aus dem Jahr 2007 dar. In der Zwischenzeit haben die gleichen Kreise, die für eine Vereinfachung plädierten, das heisst die politischen Parteien, aber immer wieder neue Vorschläge vorgelegt, um neue Steuerabzüge zu ermöglichen. Erinnert sei lediglich an den letzten Abstimmungssonntag. Wir sind bereits weit entfernt von einer Steuererklärung auf einem Bierdeckel, wie dies noch vor wenigen Jahren die FDP forderte. Somit ist es auch nicht erstaunlich, dass sich in all diesen Diskussionen, die wir bis anhin geführt haben, nie eine Mehrheit für irgendeine konkrete Reformstossrichtung herauskristallisieren konnte. [PAGE 522]

Der Nationalrat ist bei beiden Standesinitiativen Zweitrat. Der Ständerat hat sich im Vorfeld, das heisst am 17. März des vorletzten Jahres, mit den Initiativen auseinandergesetzt und sie zur Ablehnung empfohlen.

Unsere Kommission ist der Ansicht, dass die Anliegen berechtigt sind, und teilt zumindest die Ziele der Initiative des Kantons Basel-Stadt. Dennoch empfiehlt sie sie zur Ablehnung. Sie empfiehlt Ihnen auch die Initiative des Kantons Zürich zur Ablehnung. Die Gründe für die Ablehnung, die für beide Initiativen gelten, sind folgende:

1. Die Initiative des Kantons Basel-Stadt ist zu vage formuliert.

2. Sie enthält keine konkreten Vorschläge.

3. Sie will bereits bestehende Grundsätze, die in der Bundesverfassung festgelegt sind, nochmals kodifizieren.

4. Nachdem bereits einige Motionen zur Vereinfachung im Steuerbereich angenommen wurden und der Bundesrat die Notwendigkeit eines zeitgemässeren Steuersystems erkannt hat, muss der Bundesrat dem Parlament innert nützlicher Frist eine Vorlage auf der Basis der bereits angenommenen Motionen unterbreiten. Deshalb macht es keinen Sinn, dass wir jetzt zusätzlich Initiativen weiterleiten und diesen Folge geben.

Jeweils eine Minderheit möchte der Standesinitiative Basel-Stadt und ebenso der Standesinitiative Zürich trotzdem Folge geben. Die Minderheitsvertreter werden näher auf diese Punkte eingehen.

Die Kommission hat mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Standesinitiative Basel-Stadt keine Folge zu geben. Die Standesinitiative Zürich hat zwar eine andere Ausrichtung und möchte mit der Einführung der Easy Swiss Tax, also einer sogenannten Flat Rate Tax, ein anderes Steuermodell propagieren. Ich habe es bereits erwähnt: Wir haben uns bereits mit einer ähnlich lautenden Vorlage des Kantons Solothurn auseinandergesetzt. Auch bei der Standesinitiative Zürich wird von einer Minderheit empfohlen, ihr Folge zu geben. Dennoch ist die grosse Mehrheit der Kommission - 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung - der Meinung, auch dieser Initiative sei keine Folge zu geben.

Lassen Sie mich zum Schluss einfach nochmals betonen, dass die Ablehnung dieser Standesinitiativen keineswegs heisst, dass wir gegen eine Vereinfachung des Steuersystems sind. Aber wir anerkennen die vorgenommenen Arbeiten zur Realisierung der Motion Pfisterer Thomas und wissen, dass das Finanzdepartement zwischenzeitlich eine politische Evaluation vorgenommen hat. Daraus können Ergebnisse abgeleitet und die Grundsätze eines neuen Steuersystems festgelegt werden. Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf gibt diesem Thema der Vereinfachung und der Umsetzung der Motion eine hohe Priorität. Wir werden auch noch während der Sondersession im Mai darüber sprechen können; das Thema ist eines der Legislaturziele. Die bereits angenommenen Motionen verfolgen also die gleiche Zielsetzung wie die beiden Standesinitiativen. Deshalb beantrage ich Ihnen nochmals im Namen der Mehrheit, beiden Initiativen keine Folge zu geben.

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