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Casanova Corina · 2012-03-15

Casanova Corina · Graubünden · 2012-03-15

Wortprotokoll

Wie der Kommissionssprecher gesagt hat, hat sich das Parlament in den letzten Jahren wiederholt und intensiv mit der Frage der Offenlegung von Finanzierungsquellen bei Wahlen und Abstimmungen auseinandergesetzt. Es wurden ganz unterschiedliche Modelle erarbeitet und kontrovers diskutiert. Bislang hat jedoch keiner der Ansätze eine Mehrheit des Parlamentes zu überzeugen vermocht. Keines dieser Modelle schien in der Praxis ein taugliches Mittel, um die gewünschten Ziele zu erreichen.

Transparenz ist ein berechtigtes Anliegen. Der Bundesrat beantragt Ihnen aber, die vorliegende Motion abzulehnen - nicht weil er gegen Transparenz ist, sondern weil der eingeschlagene Weg in den Augen des Bundesrates nicht der richtige ist. Die direkte Demokratie in unserem Milizsystem lebt auch von der Bereitschaft Privater, sich persönlich und ebenfalls finanziell zu engagieren. Dieses Engagement ist Teil der öffentlichen Debatte. Staatlicher Zwang kann die Bereitschaft Privater, sich zu engagieren, empfindlich schmälern. Fehlt es an diesem Engagement, so stellt sich die Frage nach einer alternativen staatlichen Finanzierung. Eine solche passt nicht in unsere politische Tradition und stiesse vermutlich weitherum auf Ablehnung.

Im Weiteren kommt in der Schweiz eine Reihe von praktischen Faktoren hinzu, die eine gesetzliche Regelung massiv erschweren; die Kommissionssprecher haben sie schon erwähnt. Das eine ist die hohe Kadenz an Urnengängen. Wir haben eine Vielzahl von Abstimmungen. In diesem Jahr werden wir noch mehrere Abstimmungen haben. Wir haben auch eine Vielzahl von Komitees, vor allem bei Abstimmungen über fakultative Referenden. Es können auch nicht immer alle Komitees eruiert werden. Es ist also sehr, sehr schwierig, hier eine Kontrolle durchzuführen und die Angaben zu überprüfen.

Zudem stellen sich auch zum Erhebungszeitpunkt schwierige Fragen. Wann beginnt man mit der Erhebung, ab welchem Moment müssen die Komitees Angaben machen, ab welchem Moment müsste die Bundeskanzlei die Angaben erhalten? Was würde passieren, wenn ihr jemand diese Informationen nicht geben würde?

Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Satz "grosser Mitteleinsatz gleich Abstimmungserfolg" zu kurz greift. Abstimmungserfolge können nicht einfach gekauft werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind nicht käuflich - im Gegenteil: Das Stimmvolk hat in den vergangenen Jahren sehr sensibel auf den Mitteleinsatz bei Kampagnen reagiert. So waren teure Abstimmungskampagnen zum Teil auch erfolglos.

Angesichts der hohen Hürden bei der Umsetzung sowie der zahlreichen offenen Punkte im Bereich des Vollzugs, der Durchsetzbarkeit und der Sanktionsmöglichkeiten spricht sich der Bundesrat gegen die Einführung einer gesetzlichen Offenlegungspflicht aus. Er zieht, wie in der Antwort auf die Motion Chopard-Acklin 11.3116 ausgeführt, freiwillige Massnahmen für mehr Transparenz sowohl aufseiten der Geldgeber als auch aufseiten der Parteien vor. Es ist erfreulich zu sehen, dass in diesem Bereich ein Umdenken im Gang ist. Denken Sie an die Beispiele aus der Privatwirtschaft, wo freiwillig solche Finanzierungen offengelegt wurden. Die Annahme der vorliegenden Motion würde nicht bedeuten, dass Transparenz herrschen würde. Es wäre eine Scheintransparenz, weil nur die Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen offengelegt würden, jedoch nicht die Quellen der Parteienfinanzierung oder auch nicht die Finanzierungsquellen von Wahlkampagnen. Das bedeutet also, dass trotzdem nicht gleich lange Spiesse da wären.

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.