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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-12

Wortprotokoll

Interoperabilität bedeutet, dass alle Endkunden einer bestimmten Anbieterin mit allen Endkunden einer anderen Anbieterin kommunizieren können. Zum heutigen Zeitpunkt besteht diese Verpflichtung für Dienste der Grundversorgung. Es ist richtig, dass zum [PAGE 1065] Beispiel die mobilen Mehrwertdienste wie SMS und MMS nicht dazugehören. Der Bundesrat könnte hier das Fernmeldegesetz grundsätzlich anpassen, er könnte eine Anpassung vornehmen. Die Interoperabilität für die mobilen Mehrwertdienste ist aber vom Markt her gewährleistet. So sind die SMS- und MMS-Mehrwertdienste schon heute bei allen Mobilfunkanbietern unter der gleichen Nummer erreichbar - zum Beispiel die Nummer 222 für den SBB-Fahrplan.

Die in der Motion geforderte Interoperabilität für diese Dienste ist heute somit weitgehend gegeben. Die Nachteile für die Mehrwertdienstanbieter und die Konsumentinnen und Konsumenten liegen gerade nicht in der fehlenden Interoperabilität. Es geht hier vielmehr um wettbewerbliche Aspekte und schlussendlich um die Frage der Entgeltung. Diese wird zwischen den beteiligten Mobilfunkanbietern und den Mehrwertdienstanbietern frei verhandelt - Markt! -, ohne Einfluss des Bundes. Der Bundesrat sieht somit keinen Grund, für eine Regulierung einzustehen, weil gerade hier eben die Wirtschaftsfreiheit spielt und sich die Player finden müssen, damit eine Entgeltlösung am Markt gefunden wird.

Deshalb beantragen wir Ihnen die Ablehnung der Motion.