Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2012-06-12
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-12
Wortprotokoll
Das Übereinkommen von Espoo legt fest, wie in Europa länderübergreifend informiert und konsultiert wird, wenn ein Staat ein Projekt realisiert, welches erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen zeitigt. Mit dem Übereinkommen werden zwei Dinge sichergestellt: Erstens wird sichergestellt, dass bei entsprechenden Vorhaben überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wird, zweitens garantiert das Übereinkommen, dass das betroffene Nachbarland über das Vorhaben informiert wird, dass es dazu konsultiert wird und dass die Ergebnisse der Konsultation gewürdigt werden.
Selbstverständlich findet sich die Schweiz mal auf der einen, mal auf der anderen Seite: mal auf der Seite des Projektanten, mal auf der Seite des konsultierten Staates. Seit der Inkraftsetzung des Übereinkommens im September 1997 hat die Schweiz zu zehn Vorhaben aus dem Ausland Stellung genommen, und zehn Mal hat ein anderer Staat zu Schweizer Projekten Stellung bezogen. Es kann also, dies die Meinung der Kommissionsmehrheit, durchaus von einem ausgewogenen und für die Schweiz mitunter vorteilhaften System gesprochen werden.
Mit der Vorlage sollen am Übereinkommen von Espoo Änderungen vorgenommen werden. Neben redaktionellen Änderungen geht es materiell um zwei Dinge: Erstens wird ein Absatz eingefügt, nach welchem der zu konsultierende Staat Gelegenheit erhalten soll, bei der Festlegung des Inhalts der Dokumentation zur UVP mitzureden, also quasi gewisse Fragestellungen einzubringen. Zweitens wird die Liste der Projekte, bei welchen das Übereinkommen zur Anwendung gelangt, überarbeitet.
Die Ratifizierung bedingt lediglich die Anpassung zweier Punkte im Anhang zur Verordnung über die UVP und ist ansonsten mit geltendem Recht vereinbar.
Während der erste Punkt in der Kommission kaum zu Diskussionen Anlass gab, warfen verschiedene Punkte auf der Projektliste Fragen auf. Neu auf der Liste figurieren beispielsweise - ein Zeichen der Zeit - die Demontage von Kernkraftwerken, Anlagen zur Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen, Bauvorhaben zur Umleitung von Wasserressourcen, der Bau von Hochspannungsfreileitungen und grosse Windkraftanlagen.
Angesichts der Tatsache, dass in all diesen Fällen ohnehin eine UVP nötig ist, ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass der Aufwand für die Projektanten, der sich aus dem Übereinkommen ergibt, vernichtend klein ist. Kommt hinzu, dass das Übereinkommen dem konsultierten Staat keine Parteileistung gewährt. Die zuständigen Behörden müssen die Meinungsäusserungen also würdigen, sie müssen sich aber nicht danach richten.
Quasi ein Nebenschauplatz ist die Erwähnung aktueller Übereinkommen im Ingress des Übereinkommens. Dort ist unter anderem die Aarhus-Konvention erwähnt, welche zum Beispiel den Zugang zu Betriebsinformationen regelt.
Vonseiten der Wirtschaft wurde hier eine Benachteiligung der Schweizer KMU befürchtet. Das Übereinkommen von Espoo enthält in Artikel 2 Ziffer 8 allerdings einen innerstaatlichen Schutzmechanismus, welcher vor der versteckten Übernahme der Aarhus-Konvention schützt. Dort steht: "Dieses Übereinkommen berührt nicht das Recht der Parteien, innerstaatliche Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften oder geltende Rechtspraktiken zum Schutz von Informationen anzuwenden, deren Weitergabe der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen oder der nationalen Sicherheit abträglich wäre." Die Gültigkeit dieses Artikels bleibt auch mit den Änderungen selbstverständlich uneingeschränkt bestehen, und "Werkspionage" unter dem Deckmantel des Übereinkommens von Espoo ist somit ausgeschlossen.
Die Kommissionsmehrheit zieht das Fazit, dass die Änderungen zum Übereinkommen sinnvoll sind. Die Schweiz wird auch zukünftig, mit diesen Änderungen, einmal auf dieser, einmal auf der anderen Seite der Vertragsparteien stehen. Die Schweiz wird sich auch in Zukunft das eine oder andere Mal Gehör verschaffen, und die Schweiz wird auch in Zukunft das eine oder andere Mal Gehör gewähren, was den Verfahren oftmals mehr dient als schadet. Ausserdem sendet die Schweiz mit der Genehmigung das richtige Signal aus, indem sie aussagt, dass man der internationalen Zusammenarbeit im UVP-Bereich und somit dem Instrument der UVP insgesamt einen hohen Stellenwert beimisst.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Eintreten auf die Vorlage und die Genehmigung des Beschlussentwurfes.