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Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-06-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-06-12

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen die Ablehnung der Motion.

Wir haben seit 1. Januar 2008 Bewilligungsverfahren, welche die kantonalen Polizeien verpflichten, bei Bewilligungsgesuchen die aktuelle Situation zu prüfen, Alternativen aufzuzeigen und auch die Wirkung einer Anlage in Bezug auf die Verkehrssicherheit glaubhaft zu machen. Das Verfahren wird in absehbarer Zeit aufgrund der Erfahrungen evaluiert, und die Erkenntnisse daraus werden ausgewertet. Vor dem 1. Januar 2008 gebaute Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle, das sind etwa 80 Anlagen, werden bei einem kompletten Ersatz gemäss Bewilligungskriterien auf ihren Standort hin überprüft. Wir erachten die Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeien als sehr gut und sehr konstruktiv und nicht als schikanös. Die Stossrichtung der Verkehrssicherheit teilen alle Involvierten. Das Vorhaben, die Wissensgrundlage und auch die Wirksamkeit bezüglich der Kontrollanlagen zu erhöhen, wird von den Polizeien positiv aufgenommen.

Herr Nationalrat Giezendanner, Geschwindigkeitskontrollen sind ein notwendiges Übel; auch Sie und Ihre Partei pochen ja darauf, dass man Gesetze und deren Einhaltung kontrolliert und dass man dies nicht einfach dem Laisser-faire überlässt und sagt, es werde schon gut sein. Zu kontrollieren gehört zu den staatlichen Aufgaben, damit wir nicht einfach blind vertrauen, sondern die Bevölkerung, die Bürgerinnen und Bürger, eben auch am Einhalten der Vorgaben messen. Eine Reduktion der Geschwindigkeitskontrollen hätte negative Auswirkungen auf das Unfallgeschehen. So waren zu hohe oder unangepasste Geschwindigkeiten, wenn sie etwa das Jahr 2009 nehmen, verantwortlich für 118 Tote und 1139 Schwerverletzte. Es kommt leider immer wieder zu massiven Unfällen, bei denen eben übersetzte Geschwindigkeit die Ursache ist.

Wir meinen deshalb, die bisherige Regelung habe sich bewährt. Der Bund bewilligt und kontrolliert Kontrollanlagen nur dort, wo die Verkehrssicherheit erhöht und die Gefahrenstellen entschärft werden können. Kosten und Ertrag sind gekoppelt, weil die Ertragsseite für den Bund bei der Beurteilung von neuen Anlagen keine Rolle spielt. Wer sich an die Regeln hält und nicht zu schnell fährt, hat auch nichts zu befürchten. Geschwindigkeitskontrollen bestrafen deshalb nur diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, und deshalb ist es eben ein notwendiges Übel, weshalb ich Sie bitte, die Motion abzulehnen.