Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2012-06-12
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-12
Wortprotokoll
Das Volk hat der Alpen-Initiative und damit auch dem Ziel der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zugestimmt. Es besteht also ein vom Volk erteilter Verfassungsauftrag zum Alpenschutz, an den sich Bundesrat und Parlament zu halten haben. Das Volk hat auch nach der Abstimmung zur Alpen-Initiative in weiteren Abstimmungen, wie im Kanton Uri, mehrfach unterstrichen, dass es den Alpenschutz und die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs sinnvoll und wichtig findet. Es will deshalb auch keine zweite Gotthardröhre.
Es trifft zu, dass das gesetzte Ziel von maximal 650 000 transitierenden Lastwagen pro Jahr bis 2018 mit den bisherigen Massnahmen wohl nicht erreicht würde. Es trifft aber ebenso zu, dass noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um auf Zielkurs zu kommen. Genau da setzt die Kommissionsmotion 12.3330, "Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs", an. Jetzt geht es darum, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Verfassungsauftrag umzusetzen. Dazu gehören bauliche Massnahmen genauso wie die Nutzung der Möglichkeiten bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Heute werden pro Transitfahrt immer noch 40 Franken weniger erhoben, als eigentlich möglich wäre. 2011 passierten 31,1 Millionen Tonnen Güter die Alpen auf der Infrastruktur der SBB; darauf gilt es weiter aufzubauen. Der Bundesrat ist in der Pflicht, die Umsetzung des Verlagerungsziels voranzubringen. Dazu gehören auch alle neun in der Kommissionsmotion zur Stärkung der Verlagerungsanreize aufgeführten Massnahmen.
Die SP-Fraktion steht weiterhin zum Volksentscheid, die SP-Fraktion steht weiterhin zum Verlagerungsziel und unterstützt die lösungsorientierten Kommissionsvorstösse. Statt am Verlagerungsziel herumzuschrauben, wie das einige jetzt gern tun möchten, sind wir in der Pflicht, weiter an der Umsetzung zu arbeiten.