Schmid Martin · Ständerat · 2013-11-27
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-27
Wortprotokoll
Die WAK unseres Rates hat die von Fulvio Pelli am 21. März 2013 eingereichte und vom Nationalrat am 21. Juni 2013 angenommene Motion an ihrer Sitzung vom vergangenen 14. Oktober vorberaten. Ich kann schon einmal die Vorbemerkung anbringen, dass es sich bei diesem Thema mit Sicherheit nicht um eine einfache und didaktisch leicht zu erklärende Materie handelt. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnung über die pauschale Steueranrechnung dahingehend zu ändern, dass im Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens den Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in der Schweiz die pauschale Steueranrechnung gewährt werden kann, wenn die Steuereigenschaften der schweizerischen Betriebsstätten mit denen eines ordentlich besteuerten Schweizer Unternehmens vergleichbar sind.
Mit ihrer Vorgehensweise bei der pauschalen Anrechnung ausländischer Quellensteuern gewähren die Schweizer Steuerbehörden gestützt auf das geltende Recht bis heute den Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in der Schweiz generell und ungeachtet des konkreten Einzelfalls keinen Anspruch auf die pauschale Steueranrechnung ausländischer Steuern, die nicht aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zurückgefordert werden können. Damit übertragen die Steuerbehörden die Verantwortlichkeit für die Vermeidung einer Doppelbesteuerung dem Land des Unternehmenssitzes, ungeachtet dessen, ob dieses Land die Gewinne der Betriebsstätten in der Schweiz besteuern und folglich ausländische Steuern, einschliesslich der Quellensteuer, anrechnen kann. Handelt das Land des Unternehmenssitzes gleich wie die Schweiz, so führt dieses Verfahren zu einer Überbesteuerung, die weder aus ökonomischer Sicht noch gemäss den Prinzipien des internationalen Steuerrechts gerechtfertigt sein kann.
Von der Verwaltung wurde uns in der Kommission ein gutes Beispiel genannt; ich verzichte jedoch darauf, dieses hier wiederzugeben, weil es sich wirklich um eine technisch komplexe Materie handelt. Es war der Kommission einfach wichtig, darauf hinzuweisen, dass die heutige Regelung zu einem Standortnachteil werden kann, sofern in diesen Fällen eine Überbesteuerung resultiert.
Der Bundesrat beantragt wie die Kommission die Annahme der Motion. Der Nationalrat hat die Motion am 21. Juni 2013 gemäss meinen Kommissionsunterlagen stillschweigend angenommen. Ich weiss nicht, was "stillschweigende Annahme" in diesem Bereich bedeutet, aber mindestens formell wurde die Motion auch vom Nationalrat angenommen.
Die Lösung für das in der Begründung der Motion dargelegte Problem ist aus Sicht der Kommission, und ich gehe davon aus, dass der Bundesrat das gleich sieht, eine Überprüfung und Änderung des nationalen Rechts, d. h. eine Änderung der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung. In dieser Verordnung soll neu geregelt werden, unter welchen Bedingungen die Betriebsstätten ausländischer Unternehmen in Zukunft in der Schweiz eine pauschale Steueranrechnung in Anspruch nehmen können, um letztlich die in der Motion erwähnte Überbesteuerung vermeiden zu können. Es wird Aufgabe des Bundesrates sein, durch eine entsprechende Anpassung dem Anliegen gerecht zu werden.
Ich bitte Sie deshalb, die vom Nationalrat angenommene und auch vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motion gemäss dem Antrag der Kommission anzunehmen.