Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-11-27
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-11-27
Wortprotokoll
Frau Ständerätin Keller-Sutter hat darauf hingewiesen: Das eine sind die [PAGE 982] Rechtsordnungen, konkret also die Steuergesetze. Sie lassen sich aber nicht eins zu eins vergleichen. Das andere ist die Rechtstradition eines Staates, die man kennen muss, und vor allem seine Rechtspraxis. Die Praxis der Staaten ist nur in seltenen Fällen schriftlich festgelegt. Zu erkennen, was tatsächlich der Fall ist und was nicht, ist also schwierig. Aber wir haben gesagt: Sie können die Motion annehmen mit all den Vorbehalten, die Frau Ständerätin Keller-Sutter aufgeführt hat, weil wir im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III ohnehin versuchen, einen Vergleich zu machen. Ich sage Ihnen aber: Erwarten Sie nicht eine einfache und didaktisch vollkommene Darstellung, was auch immer das heisst, wie immer man das verstehen will. Wir werden versuchen aufzuzeigen, was man vergleichen kann und was nicht. Das wird unsere Aufgabe sein.