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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-11-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-11-27

Wortprotokoll

Selbstverständlich haben wir Verständnis für das Anliegen, wir haben es ja in die von uns jetzt verabschiedete Vernehmlassungsvorlage aufgenommen. Wir sind heute einen Schritt weiter als im Juni, als wir erst die Eckwerte der Reform Altersvorsorge 2020 diskutiert hatten. In unserem Bericht haben wir aufgezeigt, wo ein Problem besteht. Es ist so, dass in diesem Bereich heute die Tarifgrundlagen die Realität nicht abbilden. Dem wollen wir Rechnung tragen.

Es ist ein Faktum, dass im Bereich der beruflichen Vorsorge unter anderem zwei Massnahmen vorgeschlagen werden, welche die Problematik, die Frau Ständerätin Egerszegi angeführt hat, entschärfen sollen:

1. Wir wollen mit der Einführung einer neuen Prämienart zur Finanzierung der Rentenumwandlungsgarantie - neben der gesetzlichen Spar-, Risiko- und Kostenprämie - die heute bestehenden Intransparenzen beseitigen. Das ist bereits ein Schritt in Richtung der Motion. Damit soll die Situation bei der Risikoprämie, wie sie von verschiedener Seite dargestellt worden ist, entschärft werden: Ein Teil des positiven Saldos dieses Risikoprozesses soll nicht mehr für die Verrechnung des Sparprozesses eingesetzt werden, was heute der Fall ist; künftig soll transparent tarifiert werden, das heisst, es soll eine entsprechende Prämie, eine Rentenumwandlungsgarantieprämie, eingeführt werden. Wir versuchen also, das System mit einer neuen Prämienart transparent zu machen, und wir möchten den Tatbestand des Missbrauchs bei Risikoleistungen präzisieren - Sie haben das angeführt.

2. Die Finma macht bereits heute eine obligatorische präventive Tarifkontrolle. Es ist so, wie Herr Ständerat Kuprecht gesagt hat: Der vertretbare Rahmen wird definiert. Neu soll aber eine Obergrenze definiert werden, nicht nur der vertretbare Rahmen, und das ist schon etwas anderes. "Vertretbar" ist ein sehr dehnbarer Begriff. Was vertretbar ist, ist nicht immer ganz eindeutig festzustellen. Neu schlagen wir vor, dass die Finma für die Genehmigung der Tarife eine Obergrenze festsetzt, damit das System transparent wird, damit man sagen kann, was wofür eingesetzt werden soll. Damit kann man sagen, dass ab dem Zeitpunkt, zu dem man eine Obergrenze hat, überhöhte Prämien nicht mehr genehmigt werden dürften.

Ich verstehe, dass man hier unterschiedlicher Auffassung sein kann, Herr Ständerat Rechsteiner, aber was wir vorschlagen, ist, dass man die verschiedenen Fragen, die sich im Bereich der ersten und zweiten Säule stellen, zusammen diskutiert. Es gibt nicht nur den Bereich der Aufsichtsverordnung, den man vorziehen könnte, wenn man wollte, es gibt in dieser Gesamtreform auch andere Bereiche, die sich durchaus einzeln diskutieren liessen. Wir wollen die Reform aber nicht in einzelne Teile zerlegen, sondern als Gesamtprojekt vorlegen. Wir sind uns der Problematik, die hier angesprochen wird, natürlich sehr bewusst, aber wir haben uns entschieden - mit allen Vor- und Nachteilen, die das hat -, eine austarierte Vorlage auszuarbeiten. Ich hoffe sehr, dass es eine tragfähige Vorlage ist und dass sie ohne grosse Abstriche umgesetzt wird - auch dieser Teil im Rahmen der Änderung der Aufsichtsverordnung.